wolfgang bek

Verfasste Forenbeiträge

Ansicht von 15 Beiträgen – 16 bis 30 (von insgesamt 82)
  • Autor
    Beiträge
  • als Antwort auf: MBG S.-H. Kommentar #2920
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Guten Morgen Ralf

    ja das ist die gängigste Fassung die auch bei den meisten Personalern auf der Fensterbank steht. Über den örtlichen Buchhändler bestellen und das gleich mit Abo auf Ergänzungslieferungen dann habt ihr immer die aktuellste Fassung und auch das Regelwerk das zu den PR Schulungen zum Personalvertretungsrecht mitgebracht werden soll.

    VG Wolfgang Halstenbek

     

    • Diese Antwort wurde vor 1 Jahr, 3 Monaten von wolfgang bek geändert.
    als Antwort auf: LOB Ziele #2903
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Janina

    Wir haben die “ Giesskanne“ und das ist gut so 😉 Alle Mitarbeitenden freuen sich über das „Urlaubsgeld“ im Sommer.

    Wir waren uns schon vor Jahren mit der Dienststelle einig, das es in den wenigsten Bereichen des öffentlichen Dienstes möglich ist sinnvolle Ziele zu vereinbaren und haben dann die Auszahlung an alle beschlossen. Heute ,in Zeiten des Fachkräftemangels sind auch die Termine die da mit dranhängen aus meiner Sicht nicht mehr leistbar ( Zielvereinbarungen Zielkontrollen Mitarbeitergespräche etc) und funktionieren auch nur wenn alle Vorgesetztenstellen ab Fachdienstleitung besetzt sind.

    Wenn man dann die Stellenausschreibungen verfolgt gibt es kaum Verwaltungen wo das der Fall ist.

    VG Wolfgang Halstenbek

    PS Zielbeispiele die so vereinbart wurden, soviel zu sinnvoll :

    Morgens pünktlich zur Arbeit kommen….

    Bei zugewiesenem Dienstwagen diesen täglich betanken bzw an die Ladesäule anschliessen….

    Wöchentlich den Schulhof fegen……

    als Antwort auf: Desksharing #2885
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Maren

    Wir sind da auch gerade in der Findungsphase, immer mehr Mitarbeitende aber das Rathaus wächst halt nicht mit. Andererseits

    viele Teilzeitkräfte wodurch dann mit mobilem Arbeiten Büros oder halt Schreibtische leer stehen. Soll bei uns jetzt dahingehend angefasst werden das an Tagen wo der Schreibtisch von seinem eigentlichen „Besitzer“ nicht genutzt wird hier ein clean Desk hergestellt werden muss der dann buchbar ist. Gleichzeitig planen wir gerade eine Art workingspace auf den man ausweichen kann wenn man nur kurz eine Arbeitsmöglichkeit im Büro braucht, ( zB. digital zwischen 2 Besprechungen) hier sind 4-6  Arbeitsecken für mobiles Arbeiten angedacht.

    Aktuell haben wir ein Doppelbüro wo 3 Teilzeitkräfte aus dem gleiche Fachdienst sich 2 Schreibtische teilen,das klappt wohl ganz gut.

    Ich berichte gerne wenn wir mehr gemacht haben bzw es tatsächlich umsetzen.

    Gruß Wolfgang aus Halstenbek

    als Antwort auf: Schulhausmeister #2843
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin aus Halstenbek

    bei uns wird 39 Stunden die Woche gearbeitet in Früh und Spätschicht an den großen Schulen und an der Grundschule mit versetzter Arbeitszeit ( ein Kollege fängt um 6.30 an und geht um 15.00 und der andere kommt um 8.00 und schließt bis 16.30 dann die Schule ab. Gegen Bereitschaft haben wir uns immer erfolgreich gewehrt.

    Gruß aus Halstenbek

    Wolfgang

    freigestellter Schulhausmeister 😉

    als Antwort auf: Überleitung von MA/Immobiliengesellschaft #2840
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin Steffi

    bei uns ist ähnliches im werden und ich kann dir auf jeden Fall schon mal sagen das alles was nicht Eigenbetrieb oder Regiebetrieb heisst bedeutet das die Kolleginnen und Kollegen NICHT mehr im TVÖD sind und auch VBL kein Thema mehr ist.

    Da sind wir dann beim sozialverträglichen Übergang soll heissen 1 Jahr im alten Vertrag danach alles neu… Der Mitarbeiter kann sagen : Ich will das so nicht und er alte Arbeitgeber muss ihn weiter beschäftigen… aber der hat ja keine Arbeitsplätze mehr da er die ja outgesourct hat. Ende vom Lied Betriebsbedingte Kündigung und Arbeitslosigkeit.

    Wir sind kurz vor der Erteilung des Prüfauftrages und haben als PR zusammen mit der ver.di uns in der Politik Gehör verschafft und es geschafft das die erste Formulierung zur Ausschreibung des Prüfauftrages massiv verändert wurde und zB.alle Fragen auf die es nur eine Antwort gibt pauschal gestrichen wurden . Präsenz in den behandelden Ausschüssen und Kontakt zu allen Parteien suchen kann ich Euch als PR nur raten. Bei uns hat es zumindest dazu geführt das keine einzige Partei sich bisher voll hinter die Idee gestellt hat. Die Idee zu diesem Prüfauftrag wurde vom Fachbereich ausgearbeitet und jetzt versucht man halt politische Mehrheiten dafür zu finden.

    VG

    Wolfgang Gemeinde Halstenbek

    schreib mich gerne an wolfgang.westphal@halstenbek.de

     

    als Antwort auf: Personalratstätigkeit im Urlaub #2801
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin

    wenn sich über die Zeiterfassung an einem Urlaubstag eingelogt wird kann Dienststelle auch so reagieren:

    Der Urlaubstag wird storniert da ja begonnen wurde zu arbeiten. Wenn sich dann nach 2 Stunden( oder wie lange die Sitzung dauert) wieder ausgelogt wird bekomme ich für diesen Tag keine 2 Überstunden gut geschrieben sondern 5,4 Minusstunden…..

    So bei uns auf anderer Stelle passiert und laut Anwalt für Arbeitsrecht auch so zulässig.

    Viele Grüße

    Wolfgang Halstenbek

    als Antwort auf: Befangenheit bei Auswahlgesprächen #2800
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Matthias

    wenn da keine Befangenheit vorliegt wann dann. Es sollte eigentlich die Führungskraft von sich aus sagen ich nehme an dem Auswahlverfahren nicht teil. Mit der Teilnahme ihrerseits werden, spätestes wenn sich dann noch für die Verwandtschaft entschieden wird, die Klüngeleivorwürfe und Postengeschacher zum Thema in der Dienststelle.

    Meine Frau arbeitet ebenfalls bei uns und ich habe und werde nicht an Berwerberrunden teilnehmen bei denen sie sich intern im Hause bewirbt. Auch bei der darauf folgenden Entscheidung im Personalrat verlasse ich den Raum zur Abstimmung

    Viele Grüße

    Wolfgang PRVorsitzender

    Gemeinde Halstenbek

     

    als Antwort auf: VAK-Richtlinien zur Arbeitsmarkt- und Fachkräftezulage #2740
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin PR ABK

    aber genau darum geht es doch, bisher war es nicht möglich Bestandsmitarbeitern diese Arbeitsmarktzulage zu bezahlen.

    Bei Neueinstellungen war es im Rahmen der Personalgewinnung  möglich bis zu 2 Erfahrungsstufen mehr zu gewähren und genau dann kam es dazu das die Mitarbeitenden aus dem Bestand weniger verdiehnten als „der Neue“ den sie dann auch noch anlernen mussten.

    Viele Grüße

    Wolfgang

    aus Halstenbek

    als Antwort auf: Eingruppierung IT Beschäftigte #2724
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin Christian

    bei uns First Level 9b Second Level in der 8

    Gruß Wolfgang

    PR Halstenbek

    als Antwort auf: Sonderurlaub #2713
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo PR Marne ( komischer Name 😉 )
    § 29 TVöD legt genau fest, aus welchen Gründen Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sonderurlaub haben. Auch die Dauer der Freistellung ist hier klar geregelt. Sonderurlaub für Hochzeiten ist da nicht vorgesehen, nicht mal für die eigene.

    Wenn Ihr da keine Regelung mit dem Arbeitgeber habt sieht es schlecht aus.

    Viele Grüße

    Wolfgang

    PR Halstenbek

    als Antwort auf: ATZ #2675
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Manuela

    bei uns hält sich der Arbeitgeber an die VAK Vorgabe keine Vereinbarungen zur Altersteilzeit abzuschliessen. Ich glaube in den meisten anderen Kommunen in SH ist es genauso. Wenn eurer es macht dann ganz schnell was abschliessen. Sonst ist es wohl im Gespräch für den Forderungskatalog der Tarifverhandlungen in 2025.

    LG Wolfgang Halstenbek

    als Antwort auf: Themen für Tagungen #2648
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo zusammen

    ich würde gerne auf den ersten Blick sehen mit wem ich im Forum gerade schreibe. Soll heissen ich plädiere dafür das zumindest Vorname und Dienstort/ Dienststelle als Signatur bei den Einträgen erscheinen, also keine Abkürzungen oder Kosenamen.

    Ich weiss das ist bei mir auch nicht richtig aber leider kann ich den Eintrag nicht selber ändern.

    Da ich mir denke dass es da bestimmt jemanden gibt der es vielleicht nicht will würde ich das tatsächlich gerne zur Diskusion/Abstimmung in die  Tagung geben.

    Viele Grüße  Wolfgang aus Halstenbek

    als Antwort auf: Abmahnung #2616
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo nochmal

    Bitte noch einmal §51 MBG sh Kommentar 1.3.1  schauen. Die Abmahnung ist keine Maßnahme. Nach Durchführung einer Maßnahme müssen das Beschäftigungsverhältniss oder die Arbeitsbedingungen eine Veränderung erfahren haben. Eine Abmahnung beanstandet also eine vertraglich vereinbarte Tätigkeit und soll dazu führen das der Abgemahnte seiner Tätigkeit wie vereinbart nachkommt. Keine Mitbestimmung!

    Viele Grüße

    Wolfgang Halstenbek

     

     

    als Antwort auf: Abmahnung #2611
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin zusammen

    Ich sehe das tatsächlich etwas anders  als die Kollegen vor mir, es gibt keine Mitbestimmungsrecht und  somit benötigt der Personalrat auch keine vollumfänglichen Informationen für seine Arbeit. Einzig der Mitarbeitende kann auf eine Teilnahme des PR bei dem Gespräch bestehen. In anderen Bundesländern gibt es klare Paragraphen in den Mitbestimmungesetzen :

    Personalräte bestimmen bei der Gestaltung betrieblicher Prozesse mit und achten auf die korrekte Umsetzung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).

    Für die Abmahnung im Öffentlichen Dienst gilt im Allgemeinen, dass der Personalrat keine Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte hat. Allerdings kann in den Landespersonalvertretungsgesetzen (LPVG) der Bundesländer etwas anderes geregelt sein, wie diese Beispiele zeigen:

    • Baden-Württemberg: Insofern der Beschäftigte dies beantragt, muss der Personalrat bei der Erteilung einer schriftlichen Abmahnung mitwirken (§ 81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LPVG). Die Dienststelle unterrichtet den Personalrat über die beabsichtigte Abmahnung im Entwurf. Bei mündlichen Abmahnungen hat der Personalrat kein Mitwirkungsrecht.
    • Bayern: Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) sieht keine Beteiligung des Personalrats im Zusammenhang mit Abmahnungen vor.
    • Berlin: Da Abmahnungen keine Disziplinarverfügungen (beamtenrechtliche Maßnahmen), sondern individualrechtliche Rügen des Arbeitgebers sind, besteht für den Personalrat kein Beteiligungsrecht an Abmahnungen (§ 90 Nr. 8 PersVG).
    • Brandenburg: Das Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg sieht ein Mitwirkungsrecht bei mündlichen und schriftlichen Abmahnungen vor (§ 68 Abs. 1 Nr. 1 PersVG).

    Dies gibt es in SH nicht, zumindest habe ich nichts dementsprechendes im MBG-SH gefunden.Ich sehe hier also tatsächlich eine Beteiligung des PR nur auf Wunsch des Betroffenen und auch nur dann eine Informationspflicht des PR durch die Dienststelle    ( verhält sich also genau wie Einsicht in die Personalakte, nur mit Zustimmung des Mitarbeitenden!) Alles andere ist Zivilrecht und nicht unser Job.

      Ist die Abmahnung unberechtigt, so kann der Arbeitnehmer die Beseitigung und Rücknahme verlangen und dies notfalls auch gerichtlich durchsetzen.

     

    VG Wolfgang

    Gemeinde Halstenbek

     

    • Diese Antwort wurde vor 1 Jahr, 9 Monaten von wolfgang bek geändert.
    als Antwort auf: Arztebesuch während der Arbeitszeit #2590
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Stefan

    Recht eindeutig über den TVÖD geregelt;

    Der TVöD verpflichtet den Arbeitgeber, eine*n Beschäftigte*n von der Arbeit freizustellen und die Vergütung für Abwesenheitszeiten nachzuzahlen, wenn eine ärztliche Behandlung während der Arbeitszeit erfolgen muss.

    In der heutigen Zeit ist es ein netter Gedanke zu sagen die Termine müssen ausserhalb der Arbeitszeit genommen werden…. So läuft es aber nicht, die Praxis gibt einen Termin vor und ÜPatient muss froh sein überhaupt einen zu kriegen.

    LiebenGruss Wolfgang

    GemeindeHalstenbek

Ansicht von 15 Beiträgen – 16 bis 30 (von insgesamt 82)