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wolfgang bek
TeilnehmerMoin
keine eigenen Erfahrungen aber ich fand in dem Zusammenhang diesen Haufe Artikel recht interresant:
VG
Wolfgang PR Halstenbek
wolfgang bek
TeilnehmerMoin Matthias
an wen stellt der Personalratsvorsitzende dann die Überlastungsanzeige? Bei einer vollumfänglichen Freistellung hast du keinen Vorgesetzten und wenn du nur teilweise freigestellt bist ist der dann vorhandene Vorgesetzte nur für deine Belastung auf deinem Arbeitsplatzes zuständig aber nicht für den Personalratsanteil. Wenn augenscheinlich die Freistellung nicht ausreicht um die Personalratsarbeit zu erledigen muss der Personalrat weitere Freistellungen von der Dienststelle fordern. Vielleicht reicht aber auch eine Schreibkraft für das Stundenweise abarbeiten des Verwaltungsaufwandes ( auch die steht dem Personalrat zu). Für das was und wie würde ich mir Infos bei meiner Gewerkschaft holen.
Viele Grüße Wolfgang
PR Vorsitzender Halstenbek
wolfgang bek
TeilnehmerMoin Phillip
habt ihr noch Stellenauschreibungen draussen? Dann solltet ihr eher gleich auf eine volle Freistellung hinarbeiten ( da in absehbarer Zeit das erreichen der 200 gewährleistet ist o.ä.). Aus meiner Sicht schafft es gleich schlechte Stimmung wen ihr 2-3 Monate später dann sowieso eine Kollegin vollumfänglich freistellt.
VG Wolfgang
wolfgang bek
TeilnehmerMoin
das hier hab ich aus dem Lehrerbereich gefunden, ist aber Baden Würtenberg.
An der Abordnung wird der Personalrat der aufnehmenden Dienststelle (dies ist der für die Gemeinschaftsschule zuständige Personalrat) beteiligt, der Personalrat der abgebenden Dienststelle (zum Beispiel der Bezirkspersonalrat Gymnasien) nur auf Antrag der Lehrkraft.
Das betrifft in diesem Fall die Abordnung an sich, wenn man es aber weiterdenkt ist dann auch der “ andere“ Personalrat zukünftig zuständig.
Als Personalrat sind wir für alle bei uns Beschäftigten zuständig auch für Zeitarbeitskräfte und nichts anderes ist eine Abordnung ja auch. Im Umkehrschluss müsste sich euer abgeordneter Kollege also an den Personalrat bei seiner jetzigen Arbeitsstelle wenden. Verständlicher Weise, da ihr keinerlei Rechte und Befugnisse gegenüber der „fremden“ Dienststelle habt.
Dies ist meine Auffassung aber so verkehrt ist die glaube ich nicht.
Viele Grüße Wolfgang Halstenbek
wolfgang bek
TeilnehmerHallo Astrid
tatsächlich sehe ich da wenig Regulierungsmöglichkeiten von Seiten des PR.
Hier gibt es im Landesrecht SH klare Vorgaben wer wann und mit welchen Vorrausetzungen in den gehobenen Dienst aufsteigen kann. https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=174558,28 Schau mal hier.
Beamte werden in den gehobenen Dienst berufen, da gibt es für den Personalrat meines Wissens höchstens eine Mitteilung aber keine Vorlage zur Mitbestimmung.
Lieben Gruß Wolfgang Halstenbek
wolfgang bek
TeilnehmerGuten Morgen Ralf
ja das ist die gängigste Fassung die auch bei den meisten Personalern auf der Fensterbank steht. Über den örtlichen Buchhändler bestellen und das gleich mit Abo auf Ergänzungslieferungen dann habt ihr immer die aktuellste Fassung und auch das Regelwerk das zu den PR Schulungen zum Personalvertretungsrecht mitgebracht werden soll.
VG Wolfgang Halstenbek
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Diese Antwort wurde vor 1 Jahr, 8 Monaten von
wolfgang bek geändert.
wolfgang bek
TeilnehmerHallo Janina
Wir haben die “ Giesskanne“ und das ist gut so 😉 Alle Mitarbeitenden freuen sich über das „Urlaubsgeld“ im Sommer.
Wir waren uns schon vor Jahren mit der Dienststelle einig, das es in den wenigsten Bereichen des öffentlichen Dienstes möglich ist sinnvolle Ziele zu vereinbaren und haben dann die Auszahlung an alle beschlossen. Heute ,in Zeiten des Fachkräftemangels sind auch die Termine die da mit dranhängen aus meiner Sicht nicht mehr leistbar ( Zielvereinbarungen Zielkontrollen Mitarbeitergespräche etc) und funktionieren auch nur wenn alle Vorgesetztenstellen ab Fachdienstleitung besetzt sind.
Wenn man dann die Stellenausschreibungen verfolgt gibt es kaum Verwaltungen wo das der Fall ist.
VG Wolfgang Halstenbek
PS Zielbeispiele die so vereinbart wurden, soviel zu sinnvoll :
Morgens pünktlich zur Arbeit kommen….
Bei zugewiesenem Dienstwagen diesen täglich betanken bzw an die Ladesäule anschliessen….
Wöchentlich den Schulhof fegen……
wolfgang bek
TeilnehmerHallo Maren
Wir sind da auch gerade in der Findungsphase, immer mehr Mitarbeitende aber das Rathaus wächst halt nicht mit. Andererseits
viele Teilzeitkräfte wodurch dann mit mobilem Arbeiten Büros oder halt Schreibtische leer stehen. Soll bei uns jetzt dahingehend angefasst werden das an Tagen wo der Schreibtisch von seinem eigentlichen „Besitzer“ nicht genutzt wird hier ein clean Desk hergestellt werden muss der dann buchbar ist. Gleichzeitig planen wir gerade eine Art workingspace auf den man ausweichen kann wenn man nur kurz eine Arbeitsmöglichkeit im Büro braucht, ( zB. digital zwischen 2 Besprechungen) hier sind 4-6 Arbeitsecken für mobiles Arbeiten angedacht.
Aktuell haben wir ein Doppelbüro wo 3 Teilzeitkräfte aus dem gleiche Fachdienst sich 2 Schreibtische teilen,das klappt wohl ganz gut.
Ich berichte gerne wenn wir mehr gemacht haben bzw es tatsächlich umsetzen.
Gruß Wolfgang aus Halstenbek
wolfgang bek
TeilnehmerMoin aus Halstenbek
bei uns wird 39 Stunden die Woche gearbeitet in Früh und Spätschicht an den großen Schulen und an der Grundschule mit versetzter Arbeitszeit ( ein Kollege fängt um 6.30 an und geht um 15.00 und der andere kommt um 8.00 und schließt bis 16.30 dann die Schule ab. Gegen Bereitschaft haben wir uns immer erfolgreich gewehrt.
Gruß aus Halstenbek
Wolfgang
freigestellter Schulhausmeister 😉
wolfgang bek
TeilnehmerMoin Steffi
bei uns ist ähnliches im werden und ich kann dir auf jeden Fall schon mal sagen das alles was nicht Eigenbetrieb oder Regiebetrieb heisst bedeutet das die Kolleginnen und Kollegen NICHT mehr im TVÖD sind und auch VBL kein Thema mehr ist.
Da sind wir dann beim sozialverträglichen Übergang soll heissen 1 Jahr im alten Vertrag danach alles neu… Der Mitarbeiter kann sagen : Ich will das so nicht und er alte Arbeitgeber muss ihn weiter beschäftigen… aber der hat ja keine Arbeitsplätze mehr da er die ja outgesourct hat. Ende vom Lied Betriebsbedingte Kündigung und Arbeitslosigkeit.
Wir sind kurz vor der Erteilung des Prüfauftrages und haben als PR zusammen mit der ver.di uns in der Politik Gehör verschafft und es geschafft das die erste Formulierung zur Ausschreibung des Prüfauftrages massiv verändert wurde und zB.alle Fragen auf die es nur eine Antwort gibt pauschal gestrichen wurden . Präsenz in den behandelden Ausschüssen und Kontakt zu allen Parteien suchen kann ich Euch als PR nur raten. Bei uns hat es zumindest dazu geführt das keine einzige Partei sich bisher voll hinter die Idee gestellt hat. Die Idee zu diesem Prüfauftrag wurde vom Fachbereich ausgearbeitet und jetzt versucht man halt politische Mehrheiten dafür zu finden.
VG
Wolfgang Gemeinde Halstenbek
schreib mich gerne an wolfgang.westphal@halstenbek.de
wolfgang bek
TeilnehmerMoin
wenn sich über die Zeiterfassung an einem Urlaubstag eingelogt wird kann Dienststelle auch so reagieren:
Der Urlaubstag wird storniert da ja begonnen wurde zu arbeiten. Wenn sich dann nach 2 Stunden( oder wie lange die Sitzung dauert) wieder ausgelogt wird bekomme ich für diesen Tag keine 2 Überstunden gut geschrieben sondern 5,4 Minusstunden…..
So bei uns auf anderer Stelle passiert und laut Anwalt für Arbeitsrecht auch so zulässig.
Viele Grüße
Wolfgang Halstenbek
wolfgang bek
TeilnehmerHallo Matthias
wenn da keine Befangenheit vorliegt wann dann. Es sollte eigentlich die Führungskraft von sich aus sagen ich nehme an dem Auswahlverfahren nicht teil. Mit der Teilnahme ihrerseits werden, spätestes wenn sich dann noch für die Verwandtschaft entschieden wird, die Klüngeleivorwürfe und Postengeschacher zum Thema in der Dienststelle.
Meine Frau arbeitet ebenfalls bei uns und ich habe und werde nicht an Berwerberrunden teilnehmen bei denen sie sich intern im Hause bewirbt. Auch bei der darauf folgenden Entscheidung im Personalrat verlasse ich den Raum zur Abstimmung
Viele Grüße
Wolfgang PRVorsitzender
Gemeinde Halstenbek
08.04.2024 um 7:44 Uhr als Antwort auf: VAK-Richtlinien zur Arbeitsmarkt- und Fachkräftezulage #2740wolfgang bek
TeilnehmerMoin PR ABK
aber genau darum geht es doch, bisher war es nicht möglich Bestandsmitarbeitern diese Arbeitsmarktzulage zu bezahlen.
Bei Neueinstellungen war es im Rahmen der Personalgewinnung möglich bis zu 2 Erfahrungsstufen mehr zu gewähren und genau dann kam es dazu das die Mitarbeitenden aus dem Bestand weniger verdiehnten als „der Neue“ den sie dann auch noch anlernen mussten.
Viele Grüße
Wolfgang
aus Halstenbek
wolfgang bek
TeilnehmerMoin Christian
bei uns First Level 9b Second Level in der 8
Gruß Wolfgang
PR Halstenbek
wolfgang bek
TeilnehmerHallo PR Marne ( komischer Name 😉 )
§ 29 TVöD legt genau fest, aus welchen Gründen Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sonderurlaub haben. Auch die Dauer der Freistellung ist hier klar geregelt. Sonderurlaub für Hochzeiten ist da nicht vorgesehen, nicht mal für die eigene.Wenn Ihr da keine Regelung mit dem Arbeitgeber habt sieht es schlecht aus.
Viele Grüße
Wolfgang
PR Halstenbek
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Diese Antwort wurde vor 1 Jahr, 8 Monaten von
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