wolfgang bek

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  • als Antwort auf: Eingruppierung SUE #2112
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Bitte überarbeiten, ist nicht lesbar

    als Antwort auf: Eingruppierung Schulsekretäriate #2101
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin zusammen

    die 6 in Halstenbek gab es nach Überprüfung und Stellenbewertung der Firma Kubus. Ich hab schon aus anderen Bezirken die Rückmeldung das es eher mit einer externen Stellenbewertung klappt als mit internen Stellenbewertungskommisionen.

    Ich muss dazu aber auch sagen das wir unsere Schulhausmeister ( unter Anderen ich) als erste Schleswig-Holstein weit in die 7 gekriegt haben und das nur durch Mitteilung unserer damaligen FDL und FBL an die Dienststelle dass unsere Arbeit auf Grund von GLT, Lüftungsanlagen und komplexer Heizungsteuerungen erhöhte technische Anforderungen beinhaltet…. Da klagen heute noch Kollegen im gesamten Bundesgebiet bis vors Bundesarbeitsgericht um höhergruppiert zu werden. Ein Kollege hat gerade vor 2 Tagen einen Prozess gewonnen!

    VG Wolfgang

    Gemeinde Halstenbek

    als Antwort auf: Wählbarkeit Leitungsassistenz #2091
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Wählbarkeit ist vorhanden aber…

    Der Aussenwirkung des PR kann darunter leiden. Wir hatten diese Problematik im letzten PR ( 2 FDL 1 Aussenstellenleitung  bei 5 PR Mitglieder) Da gab es die Aussage von mehreren Kollegen; Zum Personalrat gehe ich nicht mehr da sitzt mein Vorgesetzter.

    Diese Problematik teile ich auch Kandidaten mit die sich aus Führungsebene für die Personalratsarbeit interresieren.

    Da kommt man auch schnell in einen Gewissenskonflikt und alles was „meine“Abteilung angeht geht mich dann aus Befangenheit nichts an…. Das muss der Kandidat aber mit sich ausmachen. Ich persönlich würde mich ab einer Stv. Fachdienstleitung nicht mehr aufstellen lassen.

    Vele Grüße Wolfgang

    als Antwort auf: Mitbestimmung bei Stellenausschreibungen #2090
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Bei uns gibt es die Absprache das alle Stellen öffentlich ausgeschrieben werden und dabei alle internen Bewerber ( auch bei nicht vorhandener Eignung) zu einem Motivationgespräch geladen werden.

    Die Stellenauschreibungen werden mit Veröffentlichung auch per Rundmail im Haus bekanntgegeben und auf der homepage veröffentlicht.

    Gruß aus Halstenbek

    Wolfgang

    als Antwort auf: Erschwerniszuschläge für Hausmeister #2070
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin zusammen

    ich habe bei Haufe gelesen das es mit dem TVÖD eine Reformation der Erschwernisszuschläge gab.

    Wenn der Müll den die Hausmeister bewegen müssen nicht strahlenbelastet ist wird das wohl nichts werden mit Zulagen. Sonst selbst mal unter TVÖD Erschwernisszulagen suchen.

    Da ich selber als Schulhausmeister eingestellt bin finde ich die aufgeführten Aufgaben auch nicht gerade Zulagen fähig, das gehört meiner Meinung nach eigentlich zum Portfolio eines Hausmeisters.

    LG Wolfgang Halstenbek

    als Antwort auf: Leiharbeit /Arbeitnehmerüberlassung #2032
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Wiebke

    da kann man euren KiTas nur viel Glück wünschen,was da an Personal von Zeitarbeitsfirmen kommt ist gelinde gesagt nicht gerade die Creme dela creme. Wir haben auch immer wieder Zeitarbeitskräfte beschäftigt und neben der mangelhaften Qualität der Arbeit ist auch hier der Markt leergefegt.

    Wir haben aber im Bereich innere Verwaltung auch Zeitarbeit im Einsatz gehabt wo wir die Kolleginnen in den öffentlichen Dienst übernommen haben. Das ist aber tatsächlich die Ausnahme.

    Hier sind erste Gedanken für eine DV die wir als Personalrat angedacht haben,vielleicht könnt Ihr da ja was von gebrauchen 😉

    Zeitarbeitskräfte
    In der Gemeinde werden zur Überbrückung von Krankheit bedingten Ausfällen immer wieder Zeitarbeitskräfte eingestellt.

    Der Personalrat sieht die Notwendigkeit der Maßnahmen zur zeitlich begrenzten Unterstützung der Mitarbeitenden. Vergangene öffentliche Ausschreibungen sowie interne Interessensbekundungsverfahren für kurzzeitige Vertretungsstellen bis zum 12 Monaten zeigten meistens keine Resonanz.
    Es geht dabei ausschließlich um Zeitarbeit die das vorhandene Personal vertritt nicht um die Neuschaffung von Stellen.

    Vorschlag des Personalrates zum Umgang mit Zeitarbeitsverträgen.
    Krankheitsvertretung bis zu 3 Monaten ( schnelles reagieren um dem Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten) ist dem Personalrat umgehend mitzuteilen aber ohne Personalratsbeschluß möglich. Eine Teilnahme des Personalrates bei Auswahlgesprächen ist erforderlich.
    Eine Verlängerung dieser Beschäftigung geht nur mit Beteiligung des Personalrates.
    Langfristig planbare Einstellung( Elternzeitvertretung, Sabbatical etc.) nur über Mitbestimmungsbeschluß des Personalrates. Hier ist ein vorheriges Interessenbekundungsverfahren im Rathaus und den Außenstellen zwingend vor der Einstellung von Zeitarbeitskräften durch zu führen. Sollte es hier zu keinem Ergebnis kommen ist eine Teilnahme des Personalrates bei den Auswahlgesprächen der Zeitarbeitskräfte erforderlich.

    Lieben Gruß

    Wolfgang Gemeinde Halstenbek

    • Diese Antwort wurde geändert vor 1 Jahr, 3 Monaten von wolfgang bek.
    als Antwort auf: Interkulturelle Öffnung #2029
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Guten Morgen

    kurze Verständnissfrage; Interkulturelle Öffnung im Bezug auf Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst/ Verwaltung oder im Bezug auf die Arbeit mit/ für den Bürger?

    LG Wolfgang Gemeinde Halstenbek

    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Ersatzmitglieder rücken in der Reihenfolge nach, die durch den Wahlvorstand aufgrund des Wahlergebnisses festgelegt wurde. Bei der Personenwahl sind es (ggf. bezogen auf die Gruppen) diejenigen Bewerber mit den meisten Stimmen, die nicht mehr direkt in den Personalrat gewählt wurden. Bei der Verhältniswahl ist die Listenzugehörigkeit des verhinderten Personalratsmitglieds bei der Benennung des Ersatzmitglieds zu beachten.

    Ein lis­ten­über­grei­fen­des Nach­rü­cken von Er­satz­mit­glie­dern in den Per­so­nal­rat fin­det nicht statt; dies gilt auch dann, wenn die Er­schöp­fung des be­tref­fen­den Wahl­vor­schla­ges dar­auf zu­rück­zu­füh­ren ist, dass der Wahl­vor­schlag den – nicht zwin­gen­den – An­for­de­run­gen des § 8 Abs. 1 BPers­V­WO an die Zahl der Be­wer­ber nicht ent­spro­chen hat.

    Das ist das was ich jetzt auf die Schnelle gefunden habe, bedeutet also daß, wenn ihr keinen gewählten Beamtenvertreter mehr habt, der PR Sitz leer bleiben müsste.

     

    VG Wolfgang

    als Antwort auf: Mitbestimmung bei Schliesszeiten #1974
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Ich hab da noch was  im www gefunden:
    <h2>Wie viele Urlaubstage darf der Arbeitgeber mit Betriebsurlaub verplanen?</h2>
    Die gute Nachricht für Arbeitnehmer ist, dass der Arbeitgeber nicht den gesamten Urlaubsanspruch als Betriebsurlaub verplanen darf. Wie viele Urlaubstage der Arbeitgeber festlegen darf, dazu gibt es keine eindeutige Regel. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) aus dem Jahr 1981 dürfen Arbeitnehmer aber ca. zwei Fünftel Ihres Urlaubs selbst festlegen (1 ABR 79/92).

    In anderen Worten: Etwa 60 Prozent des Jahresurlaubs dürfen als Betriebsurlaub angeordnet werden. Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr, dann können nach dieser Formel zwölf Urlaubstage als Betriebsurlaub vom Arbeitgeber verplant werden.

     

    als Antwort auf: Mitbestimmung bei Schliesszeiten #1973
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Welche begründete Ablehnung könnte es dann durch den Personalrat geben? Wir reden ja nicht von Mehrarbeit sondern tatsächlich von Schließzeiten an Tagen die äußerst beliebt als Urlaubstage ( Brückentage) sind.

    Ich bin gespannt welchen Ablehnungsgrund es im Rahmen der Mitbestimmung aus eurer Sicht gibt.

    VG Wolfgang

     

    als Antwort auf: PR Freistellung #1927
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo

    Gemeinde Halstenbek knapp 230 MA ,ich als Personalratsvorsitzender voll freigestellt.

    Schallmauer für Freistellung sind eigentlich 200 MA, und das in Schleswig Holstein. in anderen Bundesländern 300 meines Wissens
    § 36 MBG Schl.-H.

    (1) Versäumnis von Arbeitszeit sowie die Nichterfüllung dienstplanmäßiger Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben des Personalrates nicht zu vermeiden sind, haben keine Minderung der Dienstbezüge, des Arbeitsentgeltes und aller Zulagen zur Folge.

    (2) Werden Mitglieder des Personalrates durch die Erfüllung ihrer Aufgaben mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihnen Dienstbefreiung in entsprechendem Umfang zu gewähren. Satz 1 gilt sinngemäß, soweit keine regelmäßige Arbeitszeit besteht oder die Personalratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.

    (3) Mitglieder des Personalrates sind von ihrer dienstlichen Tätigkeit ganz oder teilweise freizustellen, soweit es nach Umfang und Art der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Auf Beschluss des Personalrates werden von ihrer dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt in Dienststellen mit in der Regel
    200 bis 500 Beschäftigten ein Mitglied,
    501 bis 1.000 Beschäftigten zwei Mitglieder,
    1.001 bis 2.000</td>
    Beschäftigten drei Mitglieder und beije weiteren angefangenen 1.000 Beschäftigten ein weiteres Mitglied.

    Lieben Gruss Wolfgang

    • Diese Antwort wurde geändert vor 1 Jahr, 7 Monaten von wolfgang bek.
    als Antwort auf: Teilnahme an Personalversammlungen #1925
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Da alle Mitarbeitenden das Recht auf Teilnahme an der Personalratssitzung haben ein klares Ja.
    Finden Personalversammlungen während der Arbeitszeit statt?
    Ja. Das gilt für die regelmäßige Personalversammlung, in der der Tätigkeitsbericht erstattet wird, und für Versammlungen, die die Dienststellenleitung wünschte (§ 60 Abs. 1 Satz 1 BPersVG). Andere Personalversammlungen, etwa solche, die ein Viertel der Beschäftigten beantragt haben, finden außerhalb der Arbeitszeit statt (§ 60 Abs. 1 Satz 2 BPersVG). Hiervon kann im Einvernehmen mit der Dienststellenleitung abgewichen werden.

    Der Personalrat soll den Zeitpunkt so wählen, dass möglichst viele Beschäftigte teilnehmen können (einschließlich Aushilfen, Teilzeitkräften).

    Die Teilnahme an der Personalversammlung hat für die Beschäftigten keine Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts zur Folge.

     

    Es gibt aber zur Zeit Gerichtsverhandlungen über das Thema KiTaschliessungen aufgrund von Personalversammlungen im Raum Kölln. Hier klagen Eltern aufgrund der fehlenden Betreuungszeit.

     

    Liebe Grüße

    Wolfgang Halstenbek

    als Antwort auf: Betriebsruhe zwischen Weihnachten und Neujahr #1910
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Frank

    kannst du das Format nochmal überprüfen?

    <p style=“margin-top: 0pt; margin-bottom: 6pt; widows: 0; orphans: 0; font-size: 11pt;“><span style=“font-family: Arial;“>Wenn es keine Lösungsmöglichkeit gibt, wäre es möglich, alle Kolleginnen und Kollegen dazu aufzurufen, zu Hause zu bleiben unter Nutzung von Urlaubstagen und Zeitausgleich. Die Kolleginnen und Kollegen, denen dies nicht möglich ist, könnte Homeoffice für den Zeitraum angeboten werden oder auch notfalls die Möglichkeit, ins Rathaus zu kommen, das wegen der Notbesetzung ja sowie vorgeheizt werden muss.</span></p>
    <p style=“margin-top: 0pt; margin-bottom: 6pt; widows: 0; orphans: 0; font-size: 11pt;“><span style=“font-family: Arial;“>Eine weitere Möglichkeit wäre z.B. eine bezahlte Dienstfreistellung, in diesem Falle müsste kein Urlaub genommen werden und es würden keine Minusstunden auflaufen. Diese müsste dann, aber für alle Kolleginnen und Kollegen gleicher maßen gelten. </span></p>
    Die Dienststelle hat bisher unsere Fragen nicht beantwortet.

     

    So kommt das hier bei mir auf den Bildschirm….

    Gruß Wolfgang Halstenbek

    als Antwort auf: Verrechnung Gehaltsüberzahlung Einbehaltung #1890
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Da sehe ich auch kein Thema des PR sondern ein privatrechtliches. Als Gewerkschaftsmitglied da nachfragen oder advocards Liebling aufsuchen.

    Pfändungsfreigrenze sehe ich da auch nicht da das Geld einfach falsch angewiesen wurde.

    Man sollte aber mit der Dienststelle sprechen ob die Rückbuchung erst erfolgen kann wenn die Krankenkasse bezahlt hat um nicht in die Zahlungsunfähigkeit zu rutschen.

    Lieben Gruß

    Wolfgang Halstenbek

    als Antwort auf: Der Personalrat hat Urlaub….. #1870
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    So handhaben wir es auch, hatte nur die leise Hoffnung das es „besser“ geht 😉

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