wolfgang bek

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  • als Antwort auf: Vocario – ein Rundrufhilfesystem #3700
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo aus Halstenbek

    bei uns wird das gesamte Bürgerbüro umstrukturiert und in dem Rahmen wird auch das Tiketsystem CleverQ eingeführt.

    Dort gibt es dann eine Alarmierungsfunktion die individuell eingestellt werden kann. Alarm geht über eine Tastenkombination raus.

    Es gibt in naher Zukunft noch eine Presentation,dann weiss ich mehr.

    Viele Grüße Wolfgang

     

    als Antwort auf: Übertragung von Erholungsurlaub bis Ende Sept. #3666
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Bettina

    haben wir in der Dienstvereinbarung mit dem Arbeitgeber so festgelegt.

    Der Erholungsurlaub ist im Urlaubsjahr in Anspruch zu nehmen. Erholungsurlaub, der nicht bis zum 30. September des Folgejahres abgewickelt worden ist, verfällt. Der Fachdienst Personal hat die betroffenen Mitarbeitenden rechtzeitig über den Resturlaub zu informieren.

    und was soll ich sagen,es funktioniert 😉
    Liebe Grüße aus Halstenbek

    Wolfgang

     

    • Diese Antwort wurde vor 2 Monaten von wolfgang bek geändert.
    als Antwort auf: Schulhausmeister / Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst #3652
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Frank

    rein Interesse halber waren die 52 Stunden Vollarbeitszeit oder bereits mit Bereitschaftsregelung? Und wie sind eure HM eingruppiert? Ich hoffe in der EG 7 ….

    Unsere letzten verbliebenen Schulhausmeister ( von ehemals 7 sind noch 3 über) arbeiten mit Überstunden die abgebummelt werden. Bereitschaft haben wir uns immer erfolgreich gegen gewehrt ;-). Bei uns wurden die Nutzer mehr in die Verantwortung genommen und die Schulen technisch so ausgestattet das es nur noch wenige Veranstaltungen mit Betreuungsbedarf gibt.

    Wir betreuen nur noch 2 unserer 3 Schulen mit Eigenpersonal, zur Abdeckung der Hauptnutzungszeit arbeiten die Kollegen mit verschobenen Anfangszeiten und das im wöchentlichen Wechsel. Eine Schule betreut ein Gebäudeservice des ÖPP Partners komplett. Bei der zweiten Schule werden die unsere Schulhausmeister bei Renteneintritt ebenfalls durch Facility Managment des anderen ÖPP Partners ersetzt.

    Einzig die Grundschule ( mein alter Arbeitsplatz) wird weiterhin durch Eigenpersonal bewirtschaftet.

    Beflaggung gibt es aufgrund fehlender Masten nicht………

    VG Wolfgang aus Halstenbek

    als Antwort auf: DV oder DA Suchtprävention #3616
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Sandra

    Ich hab unsere DV mal im Best Practise Bereich hochgeladen. Ist von 2025 inklusive Cannabis.

    VG Wolfgang aus Halstenbek

    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hab ich auch gesehen, nach dem hochladen ,copy and paste ist hier schwierig. Läßt sich dann auch nur einmal bearbeiten und danach sah es immer noch so aus 😉  Sorry aber das wichtigste ist ganz unten und relativ lesbar.

    Lieben Gruß Wolfgang

    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Eine persönliche Körperhygiene und ein gepflegtes Erscheinungsbild werden selbstverständlich vorausgesetzt. Dazu gehören zum einen die tägliche Reinigung des gesamten Körpers als auch die regelmäßige Pflege der Kopf- und Barthaare. Lange Fingernägel, Nagellack und Kunstfingernägel sind nicht zulässig, da hier keine ausreichende Händehygiene gewährleistet werden kann. Daher müssen die Fingernägel während der täglichen Arbeit sowie im Bereich der Speisenzubereitung und -verteilung kurz und gereinigt sein. Ebenso ist das Tragen von Handschmuck (Ringe, Armbänder und Armbanduhren) während der Speisenzubereitung nur mit Einmalhandschuhen zulässig, da auch hier keine gründliche Reinigung der Hände sichergestellt werden kann.
    Viele Grüße aus Halstenbek

    Wolfgang

     

    • Diese Antwort wurde vor 4 Monaten, 2 Wochen von Sascha K. geändert.
    als Antwort auf: Stellenbewertung – Einsichtnahme durch Beschäftige #3570
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Sabine

    wie sagte mir mal die Rechtsberatung bei ver.di : Wer die Musik bezahlt bestimmt auch welche Musik gespielt wird. Übersetzt heisst das; Wer die Stellenbewertung zu sehen bekommt bestimmt der der sie beauftragt hat, also der Arbeitgeber. Es steht aber natürlich jedem Arbeitnehmer frei eine Bewertung seiner Stelle, auf eigene Kosten, in Auftrag zu geben.

    Ich bin mir tatsächlich nicht sicher ob Ihr als Personalrat da überhaupt ein Mitspracherecht habt da es um die Belange eines einzelnen Arbeitnehmers geht. Da solltet ihr Euch bevor Ihr lostobt rechtliche Beratung holen, könnte sonst zu Komplikationen führen die man nicht braucht.

    https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=111002.0 Hier findet ihr auch noch einiges zu dem Thema

    LG Wolfgang

    • Diese Antwort wurde vor 4 Monaten, 4 Wochen von wolfgang bek geändert.
    als Antwort auf: Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit (42 Stunden) #3569
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo zusammen

    bei uns gab es einen Zweizeiler des Fachdienstes Personal das der Arbeitgeber Gemeinde Halstenbek sich gegen die Möglichkeit der Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden entschieden hat.

    Somit ist ein Antrag sinnlos da die beiderseitige Zustimmung von Anfang an nicht gegeben ist.

    VG Wolfgang

    als Antwort auf: Einmalige Anordnung von Ruf- oder Bereitschaftszeiten #3466
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo

    wofür wird denn diese Rufbereitschaft bei der Wahl benötigt?

    Eine Rufbereitschaft bedeutet das ich in angemessener Zeit ( max nach 30 Minuten) an dem zugewiesenen Arbeitsplatz erscheine. Bereitschaft bedeutet ich bin vor Ort an einem mir vom Arbeitgeber zugewiesenen Bereitschaftsraum und warte auf Anweisungen. Beides ist bei einer Wahl nicht wirklich zielführend.

    Bei Wahlen arbeiten wir grundsätzlich mit Überstundenanordnungen und einer Art Dienstplan/ Tagesplan. Vergütung erfolgt mit Zuschlägen und  da Wahlen eigentlich immer an Sonntagen stattfinden den Erholungsausgleich nicht vergessen.

    Die Dienstelle erwartet Sonntags Leistung, dann sollte es auch vergütet werden und nicht versucht werden über eine Rufbereitschaft Kosten zu sparen und den Mitarbeitenden trotzdem das Wochenende zu vers..en….

    VG Wolfgang

    PR Vorsitz Gemeinde Halstenbek

    • Diese Antwort wurde vor 7 Monaten, 3 Wochen von wolfgang bek geändert.
    als Antwort auf: eigener Personalrat Kita #3372
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Christin

    hat die Gemeinde in deren Trägerschaft die Kita ist einen Personalrat? Dann macht es aus meiner Sicht eher Sinn das die Kolleginnen der KiTa sich dort aufstellen lassen und mit einen dann größeren Gremium auch ihre Interessen besser plazieren können.
    Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel

    5 bis 20 wahlberechtigten Beschäftigten aus einem Mitglied,

    21 Wahlberechtigten bis 50 Beschäftigten aus drei Mitgliedern</dd>
     
    Gesamtpersonalrat, Hauptpersonalrat …
    Jeder Standort einer Dienststelle kann einen eigenen Personalrat wählen. Sie arbeiten im Gesamtpersonalrat zusammen. In großen Verwaltungen kann es auch noch einen Bezirkspersonalrat und zusätzlich einen Hauptpersonalrat für alle Beschäftigten geben. Sie sind jeweils für die das Personal und die Arbeitsbedingungen betreffenden Entscheidungen zuständig, die auf dieser Ebene gefällt werden.

    Nun stellt sich die Frage ob eure Gemeindearbeiter eine eigene Dienststelle ( Bauhof ?) sind. Wenn ja müssen es mindestens 5 Mitarbeiter sein um einen Personalrat zu wählen. Gleiches gilt natürlich für die KiTa. Bei uns gehört das Hausmeisterteam zum Fachbereich Bauen im Rathaus und ist somit kein eigener Standort. Unsere gemeindlichen Kitas ( 4) sind über unseren Personalrat mit vertreten genau wie das Hausmeisterteam. Unser Personalrat ( 7er Gremium) besteht inzwischen fast nur noch aus Kolleginnen und Kollegen aus den Aussenstellen ( 2 Schulhausmeister 2 KiTaMa 1 Schulsekretariat 2 mal Friedhofsverwaltung) und ich bin der einzige der im Rathaus sitzt. Vertreter haben wir nicht mehr aber zur Wahl hatten wir noch Schulsozialarbeit, Ganztag und hier im Rathaus Ordnungsamt dabei. Bei uns wäre die Bildung eines Kita PR fatal für die Arbeit des Hauptpersonalrates da sich immer weniger Kollegen aus der Hauptverwaltung für die Arbeit in der Personalvertretung zur Verfügung stellen.

    Viele Grüße

    Wolfgang

    freigestellter PR Vorsitzender und eigentlich Schulhausmeister 😉

     

    • Diese Antwort wurde vor 8 Monaten von wolfgang bek geändert.
    als Antwort auf: Digitale Protokolle bei der Personalratssitzung #3267
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin Michael

    Warum nicht? Meine Schriftführerin macht sich in der Sitzung Notizen zur Tagesordnung und schreibt im Nachgang das Protokoll am Computer und übersendet es mir als Email. Wir haben noch doppelte Archivierung, Email ins digitale Archiv und als unterschriebenen Ausdruck in den Aktenschrank.

    Ich sehe da dann keinen Widerspruch die Protokolle mit einem Tool zu erstellen, würde ich persönlich begrüßen weil es dann eine gewisse Einheitlichkeit der Protokolle gibt, egal wer sie schreibt. Gerne Info an mich welches Tool da angedacht wird.

    Viele Grüße

    Wolfgang

    PR Vorsitzender Gemeinde Halstenbek

    als Antwort auf: Schließung eines OGS-Standortes #3216
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin

    ich würde da mal bei der Rechtsabteilung deiner Gewerkschaft nachfragen.

    Und sonst wirft das Internet das hier raus ( ebenfalls mit dem Vermerk sich rechtlich beraten zu lassen):

    Die Schließung eines Standortes im Kontext des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein (MBG SH) bedeutet, dass der Personalrat bei der Entscheidung über die Schließung mitbestimmen muss. Der Arbeitgeber, in diesem Fall die öffentliche Verwaltung, muss den Personalrat beteiligen und dessen Zustimmung einholen. Kommt es zu keiner Einigung, kann eine Einigungsstelle angerufen werden, die eine Empfehlung ausspricht, die dann von der zuständigen Dienststelle endgültig entschieden wird.

    Erläuterung:

    Mitbestimmung:

    Das MBG SH regelt die Mitbestimmung der Personalräte in Schleswig-Holstein, was bedeutet, dass Personalvertretungen bei bestimmten Entscheidungen der Verwaltung mitwirken dürfen.

    Standortschließung:

    Wenn ein Standort geschlossen werden soll, ist dies eine wesentliche Entscheidung, die die Interessen der Beschäftigten betrifft. Daher muss der Personalrat beteiligt werden.

    Verfahren:

    Der Arbeitgeber muss den Personalrat über die geplante Schließung informieren und mit ihm beraten. Stimmt der Personalrat nicht zu, kann eine Einigungsstelle angerufen werden. Die Einigungsstelle gibt eine Empfehlung ab, die dann von der zuständigen Dienststelle endgültig entschieden wird.

    § 55 Abs. 1 MBG SH:

    Dieser Paragraph regelt, dass die Einigungsstelle eine Empfehlung ausspricht, wenn keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Personalrat erzielt wurde.

    Frist:

    Nach § 54 MBG SH muss die Entscheidung der Einigungsstelle innerhalb von zwanzig Arbeitstagen nach Übersendung der Empfehlung durch die Einigungsstelle ganz oder teilweise aufgehoben werden.

    Viele Grüße

    Wolfgang aus Halstenbek

    • Diese Antwort wurde vor 4 Monaten, 4 Wochen von Dirk Lerche geändert.
    • Diese Antwort wurde vor 4 Monaten, 4 Wochen von Dirk Lerche geändert.
    als Antwort auf: Geburt des Kindes – Arbeitsbefreiung #3143
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo zusammen

    Wenn werdende Mutter und werdender Vater die gleiche Meldeadresse haben also eheähnlich zusammenwohnen ist der freie Tag  laut §29 gerechtfertigt.

    Es wird ja auch nach der Geburt der Verdienst des Kindsvaters als Familieneinkommen bei der Berechnung von Leistungen zu Grunde gelegt wenn man (eheähnlich) zusammen wohnt. ( Erfahrungswerte gerade beim eigenen Enkel passiert)

    VG Wolfgang Halstenbek

    PS: An Alle 😉 Ich würde es toll finden wenn im Rahmen der Nettikette hier nicht auf eine Ansprache sowie auf eine Namensnennung unter dem eigenen Post verzichtet wird. Dankeschön

    als Antwort auf: PR-Sitzung – Ausschluss der Interessenvertretungen? #3128
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Matthias

    mit Zulassung der Gleichstellungbeauftragten hebt ihr die Nichtöffentlichkeit der Sitzung auf und ALLE eure Beschlüsse sind anfechtbar! Sie ist ein Teil der Dienststelle und betreut in Ihrer Arbeit auch nur einen Teil der Mitarbeitenden.

    Viele Grüße

    Wolfgang aus Halstenbek

    als Antwort auf: Höhergruppierung / Zulage #3127
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Amt Jevenstedt

    ( einen Namen anzugeben tut nicht weh, probier ruhig mal)

    überprüfe mal bitte dein Format, deine Mail besteht zu 95% aus Hyroglyphen.

    Viele Grüße

    Wolfgang Gemeinde Halstenbek

     

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