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Number NineTeilnehmer
Genau so, wie PR Sbk, handhaben wir es in Ahrensburg auch.
So ist es meines Wissens auch im Praxishandbuch in der Kommentierung zu lesen.
Gruß
Matthias
Number NineTeilnehmerWir haben in Ahrensburg eine (vorübergehende) DV zur (alternierenden) Telearbeit und Mobilem Arbeiten abgeschlossen.
Seitens des PR würden wir gerne eine dauerhafte DV daraus machen, aber alternierende Telearbeit bedeutet, dass die Dienststelle den Telearbeitsplatz vollständig ausrichten muss. Das ist natürlich ein finanzieller Aspekt, hat aber auch Vorteile, da perspektivisch Büroräume eingespart werden könnten (hoher Telearbeitsanteil = gutes Gelingen für desksharing).
Eine weitere ungeklärte Frage, ist der Punkt „Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“. Gemäß ArbeitsstättenVO muss im Zuge von Telearbeit auch eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) erstellt werden. Um eine GBU erstellen zu können, müsste dann z.B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit einen Hausbesuch abstatten. das wiederum verstößt mgl.weise gegen das Grundgesetz.
Vielleicht hat jemand von euch eine Lösung parat?
Gruß
Matthias, PR Ahrensburg
26.04.2024 um 12:18 Uhr als Antwort auf: Zulässigkeit Auswahlgespräche von Externen durchführen zu lassen? #2757Number NineTeilnehmerHallo Matthias,
das hätte ich jetzt gar nicht erwartet, dass hierfür (Format, Fragebogen) eine Mitbestimmung erforderlich ist.
Ist das sicher? Dann würde ich nämlich entsprechend handeln?
VG
Matthias
Number NineTeilnehmerHallo nochmal,
schade, dass mein Beitrag vor ca. 1 Stunde nicht im Forum berücksichtigt wurde:-(
Ich hatte ein paar links mit brauchbaren Hinweisen zu diesem Thema hinterlegt.
Nun denn:
§ 29 TVöD lese ich auch so, wie aus den vorherigen Beiträgen zu entnehmen ist. Gleichwohl lese ich im Internet (z.B. Beck-Online), dass es sich um eine Kann-Bestimmung handelt und Einzelfallentscheidungen möglich sind.
Insofern würde ich empfehlen, einen Antrag für Herrn Bürgermeister Matzen zur Einzelfallentscheidung vorzulegen. Alternativ muss die Personalabteilung entscheiden.
Viele Grüße an meine Geburtsstadt Marne im wunderschönen Dithmarschen
Matthias Bollmann (PR Stadt Ahrensburg)
Number NineTeilnehmerHallo,
ich stand bezüglich der Weiterleitung der Unterlagen im Kontakt mit dem Referenten vom KAV SH, der die Weiterleitung der Unterlagen zu Informationszwecken gestattet hat. Er wies explizit darauf hin, dass das Material nicht für Schulungen zweckentfremdet werden darf. Dem habe ich zugestimmt und die Unterlagen der Kollegin Petra Dittmer weiteregeleitet, die wiederum zugesagt hat, die Unterlagen an Dirk Lerche weiterzuleiten.
Viele Grüße
Matthias
16.02.2024 um 8:47 Uhr als Antwort auf: Neuwahl Schwerbehindertenvertretung – Doppelmandat PRVorsitz #2678Number NineTeilnehmerHallo,
in der letzten Amtszeit war die SBV auch im PR vertreten. Hat aus meiner Sicht gut funktioniert.
Viele Grüße
Matthias (PR-Ahrensburg)
Number NineTeilnehmerNumber NineTeilnehmerHallo Helga,
ich habe hierzu die Unterlagen vom KAV. Die eine Seite, wo das Thema VWL aufgeführt ist, kann ich gerne zur Verfügung stellen. Kannst Du mir Deine Mailadresse senden? Der Referent teilte hierzu noch mit, dass Herr Steinbömer vom KAV SH ansprechbar sei.
Gruß
Matthias
Number NineTeilnehmerJa, genau!
Mitbestimmungspflicht hinsichtlich
a) Auswahlentscheidung
b) Eingruppierung und
c) Stufenzuordnung
Number NineTeilnehmerDer Hinweis auf den Kommentar von Weiß/Benning/Warnecke/Reimers ist für mich eindeutig.
Danke und Grüße
Matthias
Number NineTeilnehmerMoin in die Runde,
sehr interessant.
Unser Bürgermeister möchte das Rathaus geöffnet lassen.
Viellicht versuche ich noch ein weiteres Mal ihn umzustimmen.
Viele Grüße
Matthias
Number NineTeilnehmerHallo in die Runde,
ich orientiere mich weiterhin an dem Praxishandbuch zum MBG SH. Wenn die Dienststelle anderer Meinung ist, kann sie sich ja vertrauensvoll an den KAV oder die Staatskanzlei wenden.
Noch einen Hinweis zur Nachricht von Pascal: ich würde mich freuen, wenn der Stellenplan mitbestimmungspflichtig wäre. Leider kann der PR im Zuge der Stellenplanung und -beratung nur über sein Anhörungsrecht Vorschläge einbringen. Unstrittig ist jedoch, dass der Personalrat zu beteiligen ist. Nachzulesen in „Der Personalrat“ Ausgabe 1/2023
Viele Grüße
Matthias
Number NineTeilnehmerMoin Helga,
ich würde mich auch auf § 49 MBG SH berufen.
Sinngemäß geht aus der Kommentierung von Lüthje, Pieper, Pietsch und Pliete zum MBG SH hervor, dass der Personalrat in die Lage versetzt werden muss, sich ein eigenes Bild und eine eigene Position zum Sachverhalt zu bilden. Das ist grundsätzlich nur bei vollständiger Information möglich. Hiervon sind nicht nur Mitbestimmungstatbestände erfasst.
Viele Grüße
Matthias (PR Ahrensburg)
Number NineTeilnehmerGuten Helga und Matthias,
bei euch kann sich Ahrensburg eine „dicke Scheibe“ abschneiden.
Danke für die informative Auskunft.
Viele Grüße
Matthias
Number NineTeilnehmerHallo zusammen,
sehr interessant.
Bei uns wird so verfahren, dass lediglich Arztbesuche während der Kernzeit als Arbeitszeit gutgeschrieben werden. Alle anderen Arztbesuche außerhalb der Kernarbeitszeiten sind dann Privatvergnügen und somit auch nicht als Arbeitszeit nachzutragen. Würde mich interessieren, ob ihr zu der Einschätzung gelangt, dass dieses Verfahren nicht korrekt ist.
Dann hätte ich ein neues Thema mit der Dienststelle….
Viele Grüße
Matthias – PR Stadt Ahrensburg
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