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Number NineTeilnehmer
Hallo Ralf,
ich würde sagen, dass es sich bei der Einführung eines Zeiterfassungssystems um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme sozialer Art handelt. Als Quelle greife ich auf das Praxishandbuch zum MBG SH (Lüthje, Pieper, Pietsch, Pliete) zurück. Demnach ist die Arbeitszeit (Erfassung, Lage der Arbeitszeit, Pausen, Schichtdienst, Gleitzeit…) mitbestimmungspflichtig.
Viele Grüße
Matthias Bollmann (PR-Vorsitzender, Stadt Ahrensburg)
Number NineTeilnehmerGuten Morgen,
ich habe gerade mal nachgeschaut.
Die letzte Stellenausschreibung Schulsekretariat (SLG Ahrensburg) stammt aus dem Jahr 2021 und wurde nach EG 6 TVöD ausgeschrieben.
Viele Grüße
Matthias
Number NineTeilnehmerGuten Morgen Matthias,
es geht tatsächlich um die Festlegung der täglichen Arbeitszeit, allerdings nicht um Schichtpläne, da die Kriterien für Schichtarbeit gem. § 7 (2) TVöD nicht erfüllt werden.
Im aktuellen Fall handelt es sich um die Kolleg*innen im Kita-Bereich. Dort wird anhand eines Dienstplans u.a. der Einsatz im Frühdienst und Spätdienst geregelt.
Anhand der Aussage, dass mit dem Dienstplan die Festlegung der täglichen Arbeitszeit geregelt wird würde ich daraus schließen, dass die Dienstpläne mitbestimmungspflichtig sind.
Habe ich das richtig interpretiert?
Viele Grüße
Matthias
Number NineTeilnehmerHallo,
auseinandergesetzt schon, nur ohne Ergebnis.
Es ist höchstbedauerlich, dass nur Fachkräfte mit Fachhochschul- oder Hochschulbildung der Entgeltgruppen 9a – 15 TVöD von der Zulage profitieren können.
Dem Fachkräftemangel, z.B. bei den Erzieher*innen wird dadurch nicht Rechnung getragen.
Aus meiner Sicht entsteht durch die FK-Zulage eine Ungleichbehandlung. Die Schere zwischen mittleren und gehobenen Dienst wird weiter auseinandergehen.
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass durch die FK-Zulage eine Neiddiskussion entsteht, insbesondere dann, wenn neu eingestellte Kolleg*innen bei gleicher Arbeit mehr verdienen als die Kolleg*innen im selben Tätigkeitsbereich.
Viele Grüße
Matthias Bollmann
Number NineTeilnehmerHallo,
könnte mir jemand vielleicht eine anonymisierte Stellenbeschreibung zukommen lassen? Das wäre wirklich sehr hilfreich.
Besten Dank und Grüße
Matthias
Number NineTeilnehmerHallo zusammen,
wo finde ich denn entsprechende Gerichtsurteile?
Hat da jemand von euch einen entsprechenden Hinweis?
Wir würden in Ahrensburg gerne für den Stellenplan eine halbe Stelle Geschäftszimmer/Bürokraft…anmelden, aber wir stoßen auf Widerstand.
Viele Grüße
Matthias
21.04.2021 um 14:32 Uhr als Antwort auf: Verschiebung einer Umsetzung ohne Rücksprache mit dem PR #1434Number NineTeilnehmerHallo zusammen,
vielen Dank für die Rückmeldungen.
Die Dienststelle hat eingelenkt. Wir konnten eine Kompromisslösung ausarbeiten, die mit allen Beteiligten abgestimmt und schlussendlich Zustimmung fand.
Schön, dass es auf diesem Wege „geklappt“ hat.
Danke nochmals für die Unterstützung.
Viele Grüße
Matthias
Number NineTeilnehmerMoin Moin,
ich habe diesbezüglich in unserem Fachdienst für Personal nachgefragt.
Der Bürgermeister hat klargestellt, dass es sich bei der Testung um ein freiwilliges Angebot handelt, also keine Arbeitszeit!
Nach meinem aktuellen Kenntnisstand kommt zumindest an einer Kita die Apotheke und nimmt die Testung direkt vor Ort (Kita) vor.
Ich vermute, dass in den Fällen, wo Kolleg*innen sich direkt in einer Apotheke oder sonst wo testen lassen, der AG sagen wird, dass dies nicht im Rahmen von Arbeitszeit stattfindet.
Ich recherchiere mal weiter.
Viele Grüße
Matthias
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