Marue

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  • als Antwort auf: Versetzung eines Beamten gegen seinen Willen #1820
    Marue
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    Moin,

    m.E. handelt es sich hierbei um eine Umsetzung (sofern der Kollege innerhalb der Dienststelle wechselt) und keine Versetzung.  Die Dienststelle müsste dem PR den sachlichen Grund erläutern und darlegen, inwieweit sie ihr Ermessen, (u.a. die Abwägung der dienstlichen mit den persönlichen Belangen , Bruch in der Biografie, mildestes Mittel etc.) ausgeübt hat.

    Das muss sauber für das Mitbestimmungsverfahren dargelegt werden.

    Gruß aus Rendsburg

    Matthias

    als Antwort auf: Social Media Dienstanweisung #1790
    Marue
    Teilnehmer

    Hallo,

    wir haben eine derartige Regelung nicht.

    Allerdings ist das schon ein schwierige Terrain.  Sofern es sich um das private Verhalten in „Social Media“ handelt, kann der AG m.E. nur sensibilisieren und keine Regeln vorgeben.  Insbesondere kann er aber auf §241 Abs.2 BGB verweisen, nämlich, dass Arbeitnehmer Äußerungen unterlassen müssen, die den Arbeitgeber oder seinen Geschäftsbetreib schädigen können. Dann könnte das Schutzniveau der privaten Meinungsäußerung Grenzen haben.

    VG aus Rendsburg

    Matthias

    als Antwort auf: JAV #1759
    Marue
    Teilnehmer

    Guten Morgen,

    soweit ich weiß, gibt es keine Richtlinien oder Empfehlung z.B. des KAV. Somit regeln die Dienststellen  selbst die Kostenfrage. Als Folge weiß ich aus eigener Erfahrung, dass hier sehr unterschiedlich agiert wird.

    Bei uns müssen die Azubis derzeit selbst die Unterkunfts-, Verpflegungs- und Lehrmittelkosten tragen. Gezahlt wird von der Dienststelle  hingegen nur der „reine“ Lehrgang sowie die Reisekosten. Spezielle Vereinbarungen gibt es hierzu nicht.

    Übertarifliche Leistungen sind mir ebenfalls nicht bekannt.  Gewährt wird bei uns auf Antrag eine  Arbeitsbefreiung gemäß den Bestimmungen des WBG für die Vorbereitung der  praktischen Prüfung.

    Viele Grüße aus Rendsburg

    Matthias

     

    als Antwort auf: Schaffung einer neuen Stelle – Postenschieberei? #1726
    Marue
    Teilnehmer

    Hallo,

    es ist natürlich schwierig, zu beurteilen, ob die Maßnahme sinnvoll ist und welche Gründe der Wechsel hat (ggf.  Unterbringungsfall?).

    Sofern es sich bei der pädagogischen Leitung um eine Führungsposition handelt, kann aber auf §7 Abs. 3 Gleichstellungsgesetz verwiesen werden. Demnach sollen Führungsstellen grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden.

    Gruß aus Rendsburg

    Matthias

     

    als Antwort auf: Zeiterfassung #1721
    Marue
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    extrem wichtig ist aus meiner Sicht, eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit abzuschließen.

    Wir habe eine solche DV, die u.a. regelt, wer Einsicht in die Zeiterfassung hat, welche Auswertungen z.B. bei Missbrauch möglich sind und dass der PR bei zu involvieren ist. Ansonsten besteht oft die Gefahr der „gläsernen“ Mitarbeitenden.

    Gruß aus Rendsburg

    Matthias

    als Antwort auf: Sind Dienstpläne mitbestimmungspflichtig? #1698
    Marue
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    wenn selbst die Dienststelle schon von einer organisatorischen Maßnahme spricht, ist doch auf §51 Abs.1 Satz 1 MBG SH zu verweisen und die Mitbestimmung ist gegeben.

    Ansonsten ist m.E. eine DV zur Arbeitszeit eine gute Möglichkeit, spezifische Regelungen (z.B. zum Tausch von Diensten etc.) zu treffen.

    Viele Grüße aus Rendsburg

    Matthias

    als Antwort auf: Sind Dienstpläne mitbestimmungspflichtig? #1691
    Marue
    Teilnehmer

    Guten Morgen Matthias,

    genau das ist meine Rechtsauffassung.

    Viele Grüße

    Matthias

     

    als Antwort auf: Eingruppierung Schulsekretärin #1685
    Marue
    Teilnehmer

    .. zu beachten bei „Alt-Fällen“ waren 2017 die Fristen beim Übergang in die neue Entgeltordnung.

     

    als Antwort auf: Eingruppierung Schulsekretärin #1684
    Marue
    Teilnehmer

    Guten Morgen,

    nach dem neuen Eingruppierungsrecht werden Tätigkeiten einer Schulsekretärin seit dem 01.01.2017 i.d. Regel in die Entgeltgruppe 6 (Entgeltordnung TVÖD-VKA, Teil A Ziff.1,  Allgemeine Tätigkeitsmerkmale Nr. 3, Entgeltgruppen 2-12) eingruppiert.

    Wir haben einen Zugang zu den Eingruppierungen nach TVÖD von Weka. Dort finden sich gute Mustereingruppierungen u.a. auch zu Schulsekretärinnen.

    Gruß aus Rendsburg

    als Antwort auf: Sind Dienstpläne mitbestimmungspflichtig? #1683
    Marue
    Teilnehmer

    Guten Morgen,

    geht es in den Dienstplänen um die Festlegung der täglichen Arbeitszeit, u.a. Schichtpläne?

    Dann handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige organisatorische Maßnahme gem. §51 MBG.

    Bei uns ist der spezifische Personenkreis, für den Rufbereitschafts- und Schichtpläne gelten, in der DV zur Arbeitszeit (die u.a. Gleitzeit definiert) dahingehend erwähnt, dass Pläne zu erstellen sind und gesondert der Mitbestimmung unterliegen.

    Gruß aus Rendsburg

    Matthias

    als Antwort auf: BEM-Beauftragte/r Sucht-Koordinator #1676
    Marue
    Teilnehmer

    Hallo,

    bei uns ist Stelle im Bereich Personal angesiedelt und neben BEM auch mit den Themen BGM und Arbeitsschutz belegt. Voraussetzung war die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt oder 2. Angestelltenprüfung oder ein Studium mit der  Fachrichtung Gesundheitsmanagement.

    Die Bewertung ist die EG 10/A11.

    Viele Grüße

    Matthias

    als Antwort auf: Verbot von einem Kühlschrank im Büro #1631
    Marue
    Teilnehmer

    Guten Morgen,

    bei uns ist die Nutzung privater Geräte untersagt.

    M.E. handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige (soziale) Maßnahme.  Neben dem Thema „Stromklau“ (Stichwort Vorteilsannahme) spielt vor allem die Arbeitssicherheit eine Rolle (Brandgefahr, werden zertifizierte Geräte verwendet).

    Viele Grüße aus Rendsburg

    als Antwort auf: Arbeitszeitrahmen/DV Arbeitszeit #1618
    Marue
    Teilnehmer

    Hallo,

    wir haben in der DV Zeitkorridore von 06.00 Uhr -18.00 Uhr oder 07.00 Uhr – 19.00 Uhr, die von den Kolleginnen und Kollegen gewählt werden können.

    Im Zuge der Corona-Situation hatten wir Sonderregelungen für die Zeit der Schulschließungen, u.a. auch einen früheren Arbeitsbeginn, und für die Kolleginnen und Kollegen, die in der unmittelbaren Coronabekämpfung am Wochenende arbeiten.

    Ich würde hier aber zwischen einer generellen Dienstvereinbarung und temporären Sonderlösungen trennen, irgendwann muss auch mal Feierabend und Nachtruhe sein 😉 .

    Gruß aus Rendsburg

    Matthias

    als Antwort auf: Interne Bewerbungen #1477
    Marue
    Teilnehmer

    Hallo Alexandra,

    bei uns spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob externe oder interne Bewerbungen vorliegen, d.h. auch interne müssen sich dem Verfahren stellen.

    M.E. wäre es bei einer öffentlichen Ausschreibung mit Blick auf Art 33 Abs.2 GG (Anspruch auf Zugang zum öffentlichen Amt) und dem Grundsatz der Bestenauslese auch kritisch, interne Bewerber zu bevorzugen.

    Eine DV haben wir hierzu nicht.

    Viele Grüße

    Matthias

    als Antwort auf: Digitales Mitbestimmungsverfahren #1436
    Marue
    Teilnehmer

    Moin und Danke für die Rückmeldungen,

    genau das sind auch unsere „Baustellen“. Sofern wir weiter sind, melde ich mich gerne.

    VG

    Matthias

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