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wolfgang bek
TeilnehmerVielleicht als Angebot an den Arbeitgeber bis zur Nachbesetzung des betroffenen Arbeitsplatzes die Freistellung zeitlich begrenzt zu 50% auszuüben.
Natürlich unter der Bedingung der sofortiger Ausschreibung der Stelle. Aber da die Dienstelle der Freistellung positiv gegenüber steht sollte sich da ja eine für beide Seiten tragbare Vereinbarung erzielen lassen.
Grüße Wolfgang
wolfgang bek
Teilnehmer(3) Mitglieder des Personalrates sind von ihrer dienstlichen Tätigkeit ganz oder teilweise freizustellen, soweit es nach Umfang und Art der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Auf Beschluss des Personalrates werden von ihrer dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt in Dienststellen mit in der Regel
200 bis 500 Beschäftigten ein Mitglied,
501 bis 1.000 Beschäftigten zwei Mitglieder,
1.001 bis 2.000Beschäftigten drei Mitglieder und je weiteren angefangenen 1.000 Beschäftigten ein weiteres Mitglied.
Bei der Auswahl der freizustellenden Mitglieder soll der Personalrat zunächst die Vorstandsmitglieder berücksichtigen. Die von den Gruppenvertretungen gewählten Vorstandsmitglieder sind dabei entsprechend dem Umfang der ihnen obliegenden Aufgaben in Gruppenangelegenheiten freizustellen. Von den Sätzen 3 und 4 kann durch einstimmigen Beschluss sämtlicher Mitglieder des Personalrates abgewichen werden. Scheiden freigestellte Mitglieder des Personalrates aus, so gelten für nachfolgende Mitglieder die Sätze 3 bis 5 entsprechend. Der Dienststelle sind die Namen der freigestellten Mitglieder des Personalrates unverzüglich bekannt zu geben.(4) Sollen Mitglieder des Personalrates teilweise oder über die Grenzen des Absatz 3 Satz 2 hinaus von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt werden, so entscheidet im Falle der Nichteinigung das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht auf Antrag der Dienststelle oder des Personalrates.
(5) Für freigestellte Mitglieder des Personalrates sind bei Bedarf Planstellen und Stellen entsprechender Wertigkeit bereitzustellen. Die Summe der Teilfreistellungen ist entsprechend zu berücksichtigen.
(6) Freistellungen dürfen nicht zu einer Beeinträchtigung des beruflichen Werdeganges führen. Zeiten einer Freistellung gelten als Bewährungszeit im Sinne der beamtenrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Bestimmungen. Für freigestellte Mitglieder des Personalrates entfallen dienstliche Beurteilungen. Bei teilweise freigestellten Mitgliedern des Personalrates erstrecken sich die dienstlichen Beurteilungen nur auf die verbliebene dienstliche Tätigkeit.
(7) Von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellte Mitglieder des Personalrates dürfen von Maßnahmen der Berufsbildung innerhalb und außerhalb der Verwaltung nicht ausgeschlossen werden. Innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Freistellung eines Mitgliedes des Personalrates ist diesem in besonderer Weise Gelegenheit zu geben, sich fortzubilden.
Quelle Mitbestimmungsgesetz Schleswig Holstein
wolfgang bek
TeilnehmerMoin Jürgen
da hat Politik nix mit zu tun, ab 200 Mitarbeitenden könnt Ihr als PR der Dienststelle mitteilen das einer von Euch ( oder 2 teilen sich den Job) vollumfänglich in die Freistellung geht.Ihr bestimmt als PR auch wer das macht.
Die Freistellung ist ein Ehrenamt das den Freigestellten keinerlei monitäre Vorteile bringt. Es gibt auf Bundesebene eine art Sitzungsgeld von irgendwie 28 Euro im Monat. Gibt es in SH seit Novelierung des MBG nicht mehr. Der Freigestellte Personalrat bekommt das was er vor der Freistellung hatte zuzüglich möglicher Tariferhöhungen.
Es dürfen dem Personalrat durch sein Amt keine Vor oder Nachteile erwachsen.
Viele Grüße
Wolfgang Freigestellter PR in Halstenbek
wolfgang bek
TeilnehmerMoin
die Frage ist ja aus wieviel Urlaubstagen besteht denn bei den Kollegen ein Urlaubswoche? Die Regelung ist nicht,wie du schreibst nach TVÖD, sondern nach dem individuellen Arbeitsvertrag der Kollegen. Wenn sie 39 Stunden in der Woche arbeiten und das in 4 statt an 5 Tagen wegschaffen müsste das im Arbeitsvertrag geregelt sein. Dann gibt es ,laut TVÖD,auch nur 24 Tage Urlaubsanspruch. Urlaubsanspruch gibt es nur für Arbeitstage, für freie Tage reiche ich keinen Urlaub ein.Beispiel: Montag bis Donnerstag arbeite ich und Freitags nicht, also reiche ich pro Woche 4 Tage Urlaub ein.
Wenn sie Urlaub einreichen und dann für eine Woche 5 Urlaubstage ( insgesamt also 6 Wochen) nutzen ist das bei 30 Tagen Urlaub zumindest rechnerisch richtig.
Wenn sie ihre tatsächliche ( eigenmächtig eingeführte? ) 4 Tage Woche als Arbeitswoche nehmen und so die 30 Tage Urlaub auf 7 Wochen + 1 Tag ausdehnen läuft da was massiv verkehrt. Das müsste aber auch bei Vorgesetzten und in der Personalabteilung zu Nachfragen führen.
L G
Wolfgang Gemeinde Halstenbek
wolfgang bek
TeilnehmerMoin
zur Zeit gruppieren wir im Ganztag in der S3 ein ( keine Sozialpädagogische Assistenz sonder Muttis, Vatis Omas Opas für Kurse oder Gruppenangebote) haben aber gerade in der politischen Findung einen Antrag auf Ausschreibung von 5 Erzieherstellen S8 für den Ganztagsbereich. Dies geschieht vorgreifend auf den 2026 anstehenden Anspruch auf “ pädagogisch hochwertige“ Ganztagsbetreuung für die Erstklässler. Wie zielführend diese “ 2 Klassengesellschaft“ ( Stichwort Gleiches Geld für Gleiche Arbeit) dann bei der Personalgewinnung tatsächlich ist werden wir sehen. Hier wären vielleicht Qualifizierungsmaßnahmen ein Weg um aus den betreuenden Laien Fachpersonal zu gewinnen.
LG
Wolfgang Halstenbek
wolfgang bek
TeilnehmerHallo Steffi
Das hier “ Da das Gießkannenprinzip nicht zulässig ist,“ stimmt nur teilweise. Gieskannenprinzip ist schon zulässig wenn es von Anfang an so gehändelt wurde. Wer keine DV LOB abgeschlossen hatte oder über diese DV die Gieskanne genutzt hat kann dies auch weiter tun.-
LG Wolfgang
Gemeinde Halstenbek
wolfgang bek
TeilnehmerMoin zusammen
wir tagen wöchentlich, was Aufgrund der 10 Tagesfrist auch gar nicht anders geht. Wenn keine Vorlagen oder Themen anstehen kann man die Sitzung immer noch mangels Masse absagen. Dies passiert bei uns aber äusserst selten.
Mir erschliesst sich nicht wie man die Sitzungen des Personalrates über eine Dienstvereinbarung regeln kann.
§ 25 (2) MBG SH Die weiteren Sitzungen beraumt das den Vorsitz führende Vorstandsmitglied des Personalrates an.
§ 26 Die Dienstellenleitung ist vom Zeitpunkt der Sitzung rechtzeitig zu verständigen.
Zu verständigen heisst mitteilen wann und nicht nachfragen ob der Termin der Dienststelle passt.
Festsetzung des Termins einmal wöchentlich zur immer gleichen Uhrzeit mit festem Einreichungsschluss für Vorlagen erleichtert das Miteinander zwischen Dienststelle und PR aus unserer Sicht ungemein. Desweiteren ergibt sich schnell eine Routine in der Raumvergabe ( immer Mittwochs von 11-13 Uhr hat der Personalrat den Sitzungssaal / Besprechungsraum)
Viele grüße Wolfgang
PR Gemeinde Halstenbek
wolfgang bek
TeilnehmerHallo Matthias
bis zu zehn Tagen muss der Arbeitgeber zustimmen ( wenn nicht betriebliche Gründe entgegenstehen), er kann aber auch mehr zustimmen 😉 und wenn man sich mit seinem Vorgesetzten einigt geht tatsächlich auch mehr 😉
Was bei diesem Tarifvertragstexts ( unter anderem) schlecht formuliert ist ist der Passus: Nichtbestehen einer Vertretung. Wenn der Arbeitgeber es nicht für nötig hält eine Vertretungsregelung zu schaffen kriegt der HM keinen Urlaub ausserhalb der Ferien…….Eigentlich gar keinen Urlaub da die Zeiten wo die Schulen und Sporthallen in den Ferien leer und zu sind auch schon lange vorbei sind.
Das interresante an der Geschichte ist das der Schulhausmeister in diesem Moment scheinbar die wichtigste Person an der Schule ist ohne den nichts läuft, kein Unterricht möglich ist und alle Nutzer nach Hause geschickt werden müssen. Wenn wir so unabkömmlich und wichtig für den Schulbetrieb sind werden wir ganz klar seit Jahren falsch eingruppiert.
Liebe Grüße Wolfgang
Schulhausmeister z.Zt. freigestellt
wolfgang bek
TeilnehmerHallo Thorsten
Das ist das Mitbestimmungsgesetz Schleswig Holstein mit Kommentaren ( unser aller Arbeitsgrundlage und Daseinsberechtigung)
Eine der wenigen Dinge die Ihr eigentlich von eurem Vorgängergremium hättet kriegen müssen. Wenn nicht solltet Ihr Euch das besorgen,braucht Ihr auch bei den Personalvertretungsrecht Schulungen 1-3
Gibt es über euren örtlichen Buchhändler:
Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte in Schleswig Holstein mit Kommentarlieferung
Autoren Weiß Benning Warnecke Herausgegeben vom Komunal und Schulverlag
Viele Grüße Wolfgang
wolfgang bek
TeilnehmerMoin
Ein Blick in unsere Bibel MBGH SH zeigt unter § 51 1.3.1 auf was mitbestimmungspflichtige Massnahmen sind und was nicht.
Keine Maßnahmen sind z.B. die Beurteilung, die Abmahnung,,,,,, da gegen anzugehen ist eine privatrechtliche Angelegenheit,da ist der PR raus.
Viele Grüße aus Halstenbek
Wolfgang
wolfgang bek
TeilnehmerMoin zusammen
Ich hab da mal unseren Vorschlag für eine BEM Dienstanweisung eingestellt ( Sollte also demnächst auftauchen)
Die DA ist z.Zt noch bei der Dienststelle in der Bearbeitung und wurde durch den PR bereits korrigiert 😉
gruß aus Halstenbek
Wolfgang
wolfgang bek
TeilnehmerHallo Daniela
ja ,aber leider keine positive ;-( Die VKA bestättigt das es diese Regelung in Schleswig Holstein nicht mehr gibt. Dies mit der Begründung das ein Personalratrsmitglied laut Gesetz keine Vor oder Nachteile durch sein Personalratsamt haben darf. Warum das bei Bundespersonalräten anders gesehen wird erklärt sich nicht.
Ich habe als Konsequenz daraus mich von dem Entschluss ein weiteres Ferienhaus auf Sylt zu kaufen distanziert und ebenso den Ferrari wieder abbestellt. Die Finanzierung ist wie ein Kartenhaus zusammengebrochen da mir die 28 Euro brutto im Monat nicht gezahlt werden. 😉
Spass beseite Versuch war es wert und wer nicht fragt kriegt auch keine dummen Antworten.
LG Wolfgang
wolfgang bek
TeilnehmerPS: Stadt Kappeln, Nahbereichsschulverband sowie der Schulverband Ratzeburg sind hier mit Personalräten vertreten,vielleicht mal mit denen direkt in Verbindung treten.
Gruss Wolfgang
wolfgang bek
TeilnehmerMoin
Stellen sich ein zwei Fragen. Wieviele Mitarbeitende gibt es im Schulverband? Werden diese nach TVÖD bezahlt?
Ich persönlich sehe die Möglichkeit der Vertretung durch Euch nicht da es sich nicht um Mitarbeiter eures Arbeitgebers/ Dienststelle zu handeln scheint.
Was möglich ist ist den Schulverbandskollegen zu helfen eine eigene Interessenvertretung zu wählen ( Personal oder Betriebsrat) und wenn sich da auch noch ein Gewerkschaftsmitglied rumtreibt hilft diese auch dabei.
Gruss Wolfgang
Gemeinde Halstenbek
wolfgang bek
TeilnehmerHallo Christin
da hat dein Kollege Pech, es ist ja nicht so das der Arbeitgeber sich in einer Laune gesagt hat : Weisst du was ,ich sag jetzt einfach nach 6 Stunden ist Pause. Das hat auch nichts mit harter körperlicher Arbeit oder Büroschlaf zu tun. Euer Arbeitgeber hält sich an das Arbeitszeitengesetz und macht sich sonst, wenn er es nicht tut, strafbar.
Unsere Zeiterfassung guckt ;-)( das geht natürlich über das Programm) am Ende des Tages ob bei einem max 9 Stunden Tag eine halbe Stunde Pause gemacht wurde.Da ist es dem Programm dann egal ob die Pause nach 6 Stunden gemacht wurde,Hauptsache sie wurde gemacht. Wenn keine Mittagspause gestempelt wurde werden automatisch 30 minuten abgezogen.
Viele Grüsse
Wolfgang
Gemeinde Halstenbek
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