wgrabow

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  • als Antwort auf: Corona-Test für Kita Mitarbeiter*innen Arbeitszeit #1391
    wgrabow
    Teilnehmer

    Moin zusammen,

    bei uns geht es auch darum, wenn die Tests ausserhalb der Einrichtung durchgeführt werden.

    Da soll es nicht so sein, dass jemand aus dem Speckgürtel Hamburgs nach Heide zum Test fährt und das als Arbeitszeit angerechnet bekommen möchte. Ansonsten kann ich Matthias beipflichten (so sieht es auch bei uns aus)

    Kleines Update: in Kooperation mit lokalen Apotheken (nur über diese und Ärzte übernimmt das Land die Kosten für die Tests) und unserem Katastrophenschutz finden jetzt Test vor mobil vor Ort statt und unter diesen Voraussetzungen gibt es keine Diskussion über die Anrechnung als Arbeitszeit.

     

    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

    Bleibt gesund

    Viele Grüße

    Wiebke

     

    als Antwort auf: Arbeitsschutz in Dienststellen; hier MNS #1278
    wgrabow
    Teilnehmer

    Moin zusammen,

    auch bei uns ist Maskenpflicht außerhalb der Büroräume angeordnet. Der Arbeitgeber will noch Masken zur Verfügung stellen, ähnlich wie bei Joachim.

    Ansonsten erhalten Kolleg*innen, sofern erforderlich, teilweise auch nach betriebsärztlicher Beratung FFP2 Masken.

    Viele Grüße aus Norderstedt,

    Wiebke

     

    als Antwort auf: Personalversammlung #1251
    wgrabow
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

     

    wir haben mit 1300 Teilnahmeberechtigten uns entschlossen, viele kleine Teil-PVs zu veranstalten.

    Soweit ich recherchiert habe, müssen PVs stattfinden, es sei denn dass diese aufgrund des Infektionsgeschehens nicht stattfinden können.

    hier die Info vom dbb:

    Hierzu hat das Land Schleswig-Holstein Hinweise vorgelegt. Danach kann in Fällen, in denen der Infektionsschutz die Durchführung einer Personalversammlung nicht zulässt, eine Aufteilung in Teilpersonalversammlungen erfolgen. Falls auch eine solche nicht umgesetzt werden kann, muss zumindest der Tätigkeitsbericht des Personalrates ggf. in digitaler Form erfolgen, um dem Informationsanspruch der Beschäftigten Rechnung zu tragen. Abschließend heißt es wörtlich: „Sind Personalversammlungen rechtlich oder tatsächlich nicht möglich, liegt kein Pflichtverstoß vor, solange der Personalrat die Beschäftigten auf anderem Weg über Aktuelles informiert und die Versammlung unverzüglich nachgeholt wird, sobald die Möglichkeit wieder besteht.

     

    https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/personalraete-profitieren-von-informationen-und-hilfestellungen/

     

    Viele Grüße, Wiebke

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