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dschoeneTeilnehmer
Hallo Björn,
die Beschaffung ist tatsächlich mitbestimmungspflichtig, weil es aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht Mindeststandards gibt (ja, es ist ein Arbeitsplatz) und ggf. Sondereinbauten erforderlich sein könnten (z. B. bei Menschen mit Behinderungen, alternsgerecht).
Wir haben in der Vergangenheit die Fachkraft für Arbeitssicherheit bemüht und die Standards besprochen und dann aus dem Arbeitsschutzausschuss heraus Empfehlungen ausgesprochen.
Insofern ist nicht der PR verpflichtet eine Katalog einzureichen, sondern gibt lediglich an, welche Punkte bei einer Ausschreibung/Vergabe zu beachten ist. Bestenfalls werdet ihr dann auch beteiligt, wenn die Auswahl nach Ausschreibung erfolgt.
Grüße
Daniela
dschoeneTeilnehmerHallo Matthias,
das ist ziemlich deutlich eine Maßnahme und damit mitbestimmungspflichtig.
Es ist innerdienstlich und verändert einen bestehenden Zustand. Mehr musst du dazu gar nicht mehr prüfen.
Alles was mit der Nutzung von Pausen-/Sozialräumen zu tun hat, ist unser Thema.
Grüße
Daniela
dschoeneTeilnehmerHallo Stefan,
da wird bei uns in jedem Fall unterschieden. Hierzu gibt es Rechtsprechung.
Wenn es eine flexbile AZ-Regelung gibt, dann gibt es keine Arbeitszeit für den Arztbesuch gutgeschrieben.
Der Termin kann außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden und die Zeit nachgearbeitet werden.
LG
Daniela
dschoeneTeilnehmerHallo Sven,
Online-Sitzungen sind nach MBG nur noch bis Ende 2023 zulässig. Über die Datenschutzerfordernisse sage ich jetzt mal nichts, da hat Ralf schon zu ausgeführt. Das BPersVG trifft für uns in S-H nicht zu.
Und: Mitglieder im Urlaub gelten als verhindert und dürfen nicht an einer Sitzung teilnehmen. Das entsprechende Ersatzmitglied ist einzuladen. Sollte es keine verfügbaren Ersatzmitglieder geben, bleibt der Platz frei.
Grüße, Daniela aus Stormarn
dschoeneTeilnehmerHallo Wolfgang,
gibt es schon eine Antwort vom VKA?
Das MBG SH sieht diese Aufwandentschädigung nicht mehr vor und es ist auch in der Reform nicht geplant, soweit ich weiß. Auf das BPersVG können wir uns ja nicht berufen.
Grüße
Daniela aus Stormarn
dschoeneTeilnehmerHallo,
wir haben auch ein Konzept.
Bei Interesse schreibt mir bitte direkt:
pr.d.schoenecker@kreis-stormarn.de
Viele Grüße
Daniela aus Stormarn
17.07.2023 um 14:26 Uhr als Antwort auf: Beamteausgeschlossen aus interne Stellenausschreibung #2238dschoeneTeilnehmerHallo Christian,
ich weiß, dass es Rechtsprechung gibt zu dem Thema „Anforderungsprofil“ und zwingende Berufserfahrung.
Tenor ist: Wenn die Berufserfahrung/Sachkenntnisse zwingend für die Ausübung der Tätigkeit notwendig sind, dann kann diese gefordert werden, wenn sich die Sach- und Fachkenntnisse nicht in einem angemessenen Zeitraum angeeignet werden können. Hier spricht man von ca. einem Jahr.
Bsp: Stelle eines Kämmerers ohne vertiefte Haushaltskenntnisse
Grüße
Daniela vom Kreis Stormarn
dschoeneTeilnehmerHallo Wolfgang,
in der Tat ist der PR ohne Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden nicht handlungsfähig.
Wir haben im 11er-Gremium einen 5er-Vorstand und ich komme mit vier Stellvertretungen aus.
Solltest du jetzt auch ausfallen, kann der Rest des PR keine Sitzung abhalten, weil nur die (stv.) Vorsitzenden rechtmäßig zur Sitzung laden dürfen und diese leiten dürfen. Das würde aber auch bedeuten, dass alle Vorlagen in die Zustimmungsfiktion laufen würden.
Viele Grüße
Daniela vom Kreis Stormarn
dschoeneTeilnehmerHallo zusammen,
wir arbeiten beim Kreis Stormarn noch nicht mit der E-Akte im PR. Wir haben im Hause ENAIO, jedoch haben wir datenschutzrechtlich Probleme gesehen, da es im Hause zu viele Admin´s haben. Es gab einen Hinweis der Datenschutzbeauftragten, dass die Verwaltung für den PR einen separaten Server zur Verfügung stellen müsste und wir dann auch die Admin-Rechte hätte.
Wer hat sich mit diesem Thema beschäftigt? Da hier schon einige ENAIO nutzen, müsste es ja ein Datenschutzkonzept geben.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Liebe Grüße
Daniela
dschoeneTeilnehmerHallo,
wir haben beim Kreis Stormarn eine DV BGM. In dieser haben wir die Inklustionsvereinbarung integriert.
Unsere SBV hat mit uns daran gemeinsam gearbeitet.Viele Grüße
Daniela SchöneckerdschoeneTeilnehmerHallo zusammen,
nachdem ich im letzten Jahr an einem Webinar teilnahm („Digitale Betriebs-/Personalversammlung“) sind wir von einer digitalen Lösung abgerückt. Es ist aus verschiedenen Gründen nicht zulässig nach dem MBG.
1. Die Nichtöffentlichkeit könnte nicht gewährleistet sein (es könnte jemand unberechtigtes zuhören/zusehen).
2. Alle MA müssen die technischen Mittel haben, um daran teilnehmen zu können (mit Bild + Ton). Die Geräte müssen dienstlich gestellt sein und datenschutzkonform (Das kann in den meisten Fällen nicht sichergestellt werden.)
3. Persönlichkeitsrechte der PR-Mitglieder (eventuell wird Ton+Bild mitgeschnitten)
4. ….usw.Da wir im 1. Quartal 2020 noch eine Präsenzveranstaltung gemacht hatten, haben wir beschlossen in 2021 darauf zu verzichten und
einen schriftlichen Jahresbericht zu verfassen und ggf. mit Videos zu arbeiten.
Da wir ohnehin monatliche Tätigkeitsberichte versenden und donnerstags eine freie Sprechstunde haben, haben wir das Gefühl in Zeiten der Pandemie gut präsent zu sein.Da wir auch räumlich eine PV, in Zeiten einer Pandemie, nicht abbilden können, warten wir jetzt auf den Frühling 2022.
Wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen und nicht unnötig unsere MA und ihre Gesundheit gefährden. Jegliche Großveranstaltung birgt eine Gefahr.Grüße
Daniela SchöneckerdschoeneTeilnehmerHallo zusammen,
bei uns ist es auch üblich, dass wir eine Mitbestimmungsvorlage erhalten.
Es ist für mich unstrittig.Liebe Grüße
Daniela SchöneckerdschoeneTeilnehmerHallo,
der Arbeitgeber legt das Anforderungsprofil für eine Stelle fest. Insofern ist anzunehmen, dass ein Meistertitel für diese Stelle maßgeblich ist.
Lediglich der PR kann den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass das Anforderungsprofil erweitert werden müsste oder verändert.Viele Grüße
Daniela SchöneckerdschoeneTeilnehmerHallo zusammen,
unser Fachbereich Inneres beschäftigt sich gerade intensiv mit dem Modell der Entgeltumwandlung und den Vetragsmodalitäten für die Anschaffung von den Fahrrädern. Es soll wohl klar sein, dass die Arbeitgeber die Fahrräder anschaffen müssen und die MA diese dann nur leasen.
Das Konstrukt ist ein Bürokratiemonster und ist noch nicht abgearbeitet bei uns.
Es wird in keinem Fall mit dem LOE/LOB verknüpft sein, da es hier um die Entgeltumwandlung geht.
Wenn wir weiter sind beim Kreis Stormarn, kann ich mich ja wieder melden.
Grüße
Daniela
dschoeneTeilnehmerHallo zusammen,
wir haben zwei KIT-Stellen (immer nur befristet), die vom Land refinanziert werden.
Ich bin der Meinung, dass die Stellen mit EG 9c bewertet sind.
Viele Grüße, Daniela
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