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dschoene
TeilnehmerHallo,
wir haben alles in einer DV geregelt. Wenn du etwas dazu wissen möchtest, melde dich direkt bei uns (personalrat@kreis-stormarn.de). Aber vielleicht seid ihr nun auch schon weiter bzw. durch mit der Entscheidung.
Grüße
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo Sascha,
unsere Dienststelle hat sich bis heute nicht mit der Thematik beschäftigt.
Ich denke, dass der KAV die Dienststelle beraten sollte und der PR kann ja gerne mal bei den Gewerkschaften nachfassen.
Viele Grüße
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo Marion,
wir haben bis heute kein FK-Feedbacksystem. Es gab Versuche und auch eine Arbeitsgruppe dazu. Das Ganze mündete darin, dass wir eine Mitarbeiterin eingestellt haben in 2025, die die Gefährdungsbeurteilung Psyche und ein FK-Feedbacksystem einführen soll. Zweiteres soll in diesem Jahr konzipiert werden. Unser Landrat ist offen dafür.
Selbstverständlich brauchen wir dafür auch eine DV. Wenn nächstes Jahr die finanziellen Mittel freigegeben werden, machen wir uns also auf den Weg für eine dauerhafte Etablierung. Es gibt die Idee, dass es jährlich durchgeführt wird, um auch die Erfolge messen zu können. Wir werden sehen, wann genau die Dienststelle wieder auf uns zukommt.
Grüße vom Kreis Stormarn.
dschoene
TeilnehmerHallo Anja,
ich freue mich zu lesen, dass euer Vorstand euch bei dem Thema beteiligen möchte. Wir befinden uns aktuell beim OVG hinsichtlich unserer Beteiligungsrechte. Also – wir haben keine DV.
Liebe Grüße
Daniela
dschoene
Teilnehmer…Folgendes habe ich noch dazu gefunden:
Die Mitglieder der Gemeinschaftskasse sind eine GbR ohne Gesellschaftervertrag. Eine GbR mit einer Richtlinie eines Personalrates ist nur bedingt rechtens. Somit müsste die Gemeinschaftskasse auf rechtlich neue Füße aufgestellt werden, wie z. B. Gründung eines Vereins.
Eine Auflösung der Gemeinschaftskasse kann nur mit einem Einheitsbeschluss erfolgen. Die Mitglieder der Gemeinschaftskasse können jedoch vereinbaren auch mit einfacher Mehrheit einen Beschluss zu fassen. Hierzu ist eine Mitgliederversammlung erforderlich.-
Diese Antwort wurde vor 1 Woche, 2 Tagen von
dschoene geändert.
dschoene
TeilnehmerHallo zusammen,
wir haben unsere Gemeinschaftskasse aufgelöst. Ich war nicht mehr bereit die rechtlichen Risiken als PR-Vorsitzende zu übernehmen. Sowohl das RPA, als auch das Rechtsamt, haben davor gewarnt. Es gilt als „schwarze Kasse“ und ich bin mit dem Girokonto persönlich haftbar. Sollte ich versterben ist das Geld Teil der Erbmasse und kein Mitglied wird an dieses Geld herankommen. (Es gibt auch neuere Rechtsprechung dazu.)
Wir haben dann eine Mitgliederversammlung gemacht und darum gebeten, dass wir für alle zu gleichen Teilen ausschütten dürfen. Nach einigen Diskussionen waren alle einverstanden und wir haben das Geld in bar ausgezahlt (gegen Quittung). Wir hatten über 100 Mitglieder und es war aufwändig, jedoch war der PR-Vorstand am Ende glücklich die Verantwortung abzugeben.
Grüße
Daniela
23.09.2025 um 17:54 Uhr als Antwort auf: Beteiligung am Vorstellungsgespräch für Fachbereichsleitung #3300dschoene
TeilnehmerHallo,
ich bin der Auffassung, dass hier dem PR ein Recht abgesprochen wurde, dass ihm zusteht. Es handelt sich hier sehr wahrscheinlich um Beschäftigte/Beamte unterhalb der B-Besoldung und damit fallen auch diese Personalentscheidungen in unser Aufgabengebiet. Unser Wächteramt kann uns hier nicht abgesprochen werden, der Dienstherr könnte eine willkürliche Entscheidung treffen ohne uns und ich bin mir sicher, dass das bei FÜhrungspositionen nicht gewollt ist.
Die GO verweist nur darauf, dass diese Führungskräfte vom Verwaltungsleiter vorgeschlagen werden – meint damit, dass der Hauptausschuss nicht alle Bewerbungsunterlagen selbst sehen darf und die Vorstellungsgespräche führt, sondern dass es in der Verwaltung abgewickelt wird. Und nur die Personen, die maßgeblich in Frage kommen, werden dem Hauptausschuss vorgestellt.
Lasst euch nicht solche Rechte absprechen! Nehmt euch einen Rechtsanwalt, wenn ihr euch nicht sicher seid oder fragt bei der Gewerkschaft nach! Wenn ihr euch das einmal habt gefallen lassen, dann wird es beim nächsten mal ungleich schwerer wieder mitsprechen zu dürfen.
Liebe Grüße
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo,
wir machen das wie barmwaja. Es gibt keine Regelung im MBG, die besagt, dass man den Namen händisch in Klarschrift schreiben muss. Es reicht die Unterschrift.
Für digitale Sitzungen reicht es aus, wenn der Vorsitz die Anwesenheit der digitalen Teilnehmenden bestätigt. Das habe ich letztens über die Gewerkschaft erfahren.
Allerdings habe ich in der Pandemie mir einen eigenen Vordruck in word erstellt, den die Teilnehmenden dann ausdrucken und unterschreiben konnten. So kam das Dokument dann auf den Postweg zu mir und ich musste nicht immer bis zur nächsten Sitzung warten. Das war durch den Erlass des Landes (der noch gilt) m. E. auch so vorgesehen bzw. hatte ich das auf einem Seminar gelernt.
Grüße
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo Michael,
wir mach es genau wie barmwaja. Es gibt Überlegungen zukünftig mit Allris 4.0 zu arbeiten, aber ein KI-Tool würden wir schlechtweg ablehnen.
Zum Einen sind das hier geschützte Personendaten, die in eine KI eingegeben werden, zum anderen ist die wortwörtliche Protokollierung einer Sitzung auch kritisch zu betrachten. Da vorrangig die Beschlüsse zu protokollieren sind und die Tätigkeitsberichte auch einem besonderen Vertrauensschutz unterliegen, wäre ich dabei sehr vorsichtig.
Die technischen Voraussetzungen für ein derartiges Tool sind schwer zu realisieren meiner Meinung nach. Du solltest da lieber eure Datenschutzbeauftragten fragen oder einen Sachverständigen heranziehen, wenn ihr das tatsächlich verwirklichen wollt.
Wir hatten kürzlich eine KI-Schulung und seitdem bin ich nicht begeisterter geworden.
Grüße
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo Udo,
da noch niemanden die durchgeschriebene Fassung des TVöD bzw. die Durchführungsvorschriften des KAV vorliegen, wird von Dienststellenseite hier noch nichts unternommen.
Wir werden uns alle noch gedulden müssen.
Liebe Grüße
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo Matthias,
ich hoffe sehr, dass du in der Gewerkschaft bist und dir da bereits Hilfe holen konntest. Ansonsten ist es als PR-Freigestellter sehr schwer, es sei denn ihr seid ein sehr versiertes PR-Gremium und habt viel Erfahrung. Ich vermute aber, dass das weniger der Fall ist, denn das euch zustehende Büropersonal hättet ihr auch einklagen können bzw. sollen.
Habt ihr die halbe Stelle jetzt in der Politik durchbekommen?
Eine Überlastungsanzeige kann jeder AN stellen und sie muss dann ja auch in der Personalakte vermerkt werden. Sie dient auch dem Schutze, falls du mal langzeitkrank werden solltest.
Allerdings ist es für den PR das falsche Mittel. Ihr müsstet euren Arbeitsaufwand aufschreiben und damit den Stundenansatz, den ihr für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben benötigen würdet.
Dann müsstet ihr als Gremium eine Beschluss um eine weitere Freistellung fassen und die Dienststelle damit konfrontieren. Entweder lassen sie euch so gewähren oder ihr müsst diese zusätzliche Freistellung einklagen, weil der Beschluss ja gefasst wurde.
Leider ist PR-Arbeit hart und viele Dinge müssen erstritten werden.
Wir haben diese Themen bezüglich zusätzlicher Freistellung ebenfalls durch bzw. am Laufen gehabt.
Grüße
Daniela Schönecker (Kreis Stormarn)
dschoene
TeilnehmerHallo Matthias,
der PR beugt hier das Recht. Ein Ausschluss ist nicht vorgesehen. Es sei denn, dass die Personen persönlich betroffen sind und als befangen gelten. Warum sollten die Vertretungen überhaupt ausgeschlossen werden? Wundert mich.
Die GB hat übrigens KEIN Teilnahmerecht, sondern ist Teil der Dienststelle!
Grüße
Daniela Schönecker (Kreis Stormarn)
31.01.2025 um 13:57 Uhr als Antwort auf: VAK-Richtlinien zur Arbeitsmarkt- und Fachkräftezulage #3110dschoene
TeilnehmerHallo,
beim Kreis Stormarn hat sich eine Haltung „Anti-Zulagen“ entwickelt. Die Dienststelle beteiligt den PR nur bei der Zulagenzahlung von Berufsgruppen und nicht mehr bei Zulagen einzelner Personen. Angeblich ist das in der Mitbestimmung so. Wir konnten uns mit diesem Thema zurzeit nicht näher beschäftigen, weil so viele andere Themen oben auf liegen.
Die Gruppe der Ärzte, Lebensmittelkontrolleure und IT-Administratoren in der Leitstelle erhalten Zulagen – andere nicht.
Wir halten als PR die Zulagenzahlung auch nicht für gut, sondern wünschten uns, dass entweder die Eingruppierungsmerkmale es hergeben würden und die Tabellenentgelte angehoben werden. Also dieses Thema im Rahmen von Tarifverhandlungen behandelt wird, zumal es sonst zu den verbeamteten Personal ebenfalls zum Ungleichgewicht kommen wird.
Grüße
Daniela Schönecker
dschoene
TeilnehmerHallo zusammen,
in jedem Fall benötigen die Personalräte mehr Information zur Mitbestimmung bei IT-Verfahren/Up-dates/Künstlicher Intelligenz. Das ist Spezialwissen, dass man sich inzwischen teuer einkaufen muss und die Dienststellen überrollen die Verwaltungen jetzt damit und die Personalräte schauen hilflos zu. Sie wissen nicht, wo sie ansetzen sollen, weil sie meist nicht einmal beteiligt werden. Ups, auf einmal gibt es neue Programme, Kameras usw.
Außerdem stellen wir und auch andere fest, dass der Ton rauer wird. Die Dienststellen sind in einer schwierigen Phase, weil das Geld knapper wird und die Öffentlichkeit die Erwartungen an den ö. D. stärker äußert (u. a. Digitalisierung). Damit einhergehend wird die Mitbestimmung in die Ecke gestellt und als Verhinderung betrachtet und nicht als ein Teil der demokratischen Grundhaltung. Viele Mitbestimmungsrechte werden nicht gewahrt (auch bei den GBen und SBVen zu beobachten). Gibt es hierzu eine Möglichkeit was zu machen? Oder ist es vielleicht möglich bei der LAG ein Papier zu verfassen, dass die LAG an die Regierung heranträgt, weil derzeit auch die Reform des MBG ansteht?
Unter diesem Druck wird es sonst für die Zukunft nicht leichter Freiwillige zu finden, die dieses Ehrenamt übernehmen mögen.
Grüße
Daniela Schönecker (PR-Vorsitzende Kreis Stormarn)
dschoene
TeilnehmerHallo zusammen,
wir haben eine Ermessensfreistellung von der Politik erhalten und haben somit 2,5 Freistellungen anstatt 2.
Folgende Punkte müssten beantwortet/bedacht werden dabei:
<p class=“MsoNormal“><span style=“font-size: 11.0pt; font-family: ‚Arial‘,sans-serif; mso-bidi-font-family: ‚Times New Roman‘;“>Die Mitarbeitendenzahl ist jedoch nicht der einzige Indikator zur Feststellung der erforderlichen Stellen für die PR-Arbeit. In der Vergangenheit wurde dieses beim Kreis Stormarn so gehandhabt.</span></p>
<p class=“MsoNormal“><span style=“font-size: 11.0pt; font-family: ‚Arial‘,sans-serif; mso-bidi-font-family: ‚Times New Roman‘;“>Gemäß Rechtsprechung und Kommentierungen ist die Anzahl auf die „in der Regel“ Beschäftigten abzustellen und diese sind zukunftsgerichtet zu ermitteln. Auch unbesetzte Planstellen werden zu den aktuell Beschäftigten hinzugerechnet. </span></p>
<p class=“MsoNormal“><span style=“font-family: Arial, sans-serif; font-size: 11pt;“>Weiterhin ist zu verzeichnen, dass es einen steigenden Teilzeitwunsch gibt bei den Mitarbeitenden, so dass Stellen mit Vollzeitäquivalenten mit mehreren Personen besetzt werden und die Kopfzahl sich dann weiter erhöhen wird.</span></p>
<p class=“MsoNormal“><span style=“font-size: 11.0pt; font-family: ‚Arial‘,sans-serif; mso-bidi-font-family: ‚Times New Roman‘;“>N</span><span style=“font-family: Arial, sans-serif; font-size: 11pt;“>eben der Anzahl der Beschäftigten gibt es weitere Indikatoren für die Notwendigkeit von erforderlichen Stellenanteilen für die PR-Arbeit. Der § 36 Abs. 4 MBG gibt die Möglichkeit auch über die festgelegte Grenze Freistellungen zu beanspruchen, wenn es Umfang und Art der Dienststelle hergeben oder andere Umstände dieses erforderlich machen.</span></p>
Zum Beispiel: Verstreutheit der Fachdienste, Betreuung von Schichtbetrieben, Einführung neuer Systeme und Projekte, erhöhter Abstimmungsbedarf der PR-Mitglieder (auch durch Homeoffice), allgemeine BesonderheitenIn der MBG-Kommentierung kann man dazu auch etwas lesen.
Ich würde empfehlen mit der Prognose auf den neuen Stellenplan jetzt schon das Gespräch zu führen und die Freistellung jetzt schon beantragen. Das Ziel ist immer die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgabe und die scheint nicht mehr möglich zu sein.
Grüße
Daniela
-Kreis Stormarn-
<p class=“MsoNormal“></p> -
Diese Antwort wurde vor 1 Woche, 2 Tagen von
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