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03.07.2024 um 18:31 Uhr als Antwort auf: Personalversammlung online beziehungsweise hybrid möglich? #2899
dschoene
TeilnehmerHallo Michael,
das ist rechtlich unzulässig.
Die PV ist eine nichtöffentliche Sitzung bei der der PR online nicht sicherstellen kann, ob nicht auch unberechtigte Personen im Raum sind oder heimlich mithören, filmen oder Ton aufnehmen.
Ich hatte hierzu in der Pandemie ein Seminar besucht, so dass ich dir das mit ziemlicher Gewissheit mitteilen kann. Für mich erklärt sich das logisch.
Das MBG ist dahin noch nicht ausgestaltet.
Wenn es hier eine Öffnung geben wird (analog der PR-Sitzung), dann ist der PR aber auch dafür verantwortlich organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen bleibt. Das allein halte ich schon für fast unmöglich. Insbesondere bei einer größeren Verwaltung.Grüße
Daniela vom Kreis Stormarn
dschoene
TeilnehmerHallo zusammen,
komba hat dazu kürzlich eine Info rausgebracht.
Der AG muss sagen, ob es sich um eine arbeitsvertragliche Angelegenheit handelt, damit die Chance besteht eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.
Wenn er gar keinen Grund benennen möchte, dann liegt die Vermutung nahe, dass es arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, und der MA soll ohne PR/GB/SBV oder einer anderen Vertrauensperson dort nicht hingehen.
Verweigern kann ein MA sich nämlich einen Termin grundsätzlich nicht, weil Gespräche mit dem Vorgesetzten eine arbeitsvertragliche Pflicht sind.
Viele Grüße
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo Maren,
beim Kreis Stormarn wird von dieser Regelung nur Gebrauch gemacht, wenn die jeweilige Fachdienstleitung bei einer Ausschreibung diesen Bewerberkreis auch ansprechen möchte.
Das ist in der Regel so bei 9c-Stellen, die mehrfach nicht besetzt werden konnten und man sich erhofft, dass erfahrene MA mit 9a den Anforderungen auch gewachsen sind. Meistens fordern wir dann aber auch eine förderliche Berufserfahrung, d. h. eine Stelle in der Bauaufsicht wird dann nur für Personen geöffnet, die 20 Jahre i, öD sind UND mehrjährige Berufserfahrung in einer Baubehörde haben. Das eröffnet dann den Weg einer Fachkarriere.
LG
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo Matthias,
ich denke auch, dass das differenziert betrachtet werden muss.
Wenn eure MA uneingeschränkt in der Personalabteilung mit der selben Entgeltgruppe beschäftigt bleiben können, dann könnte es sein, dass es keine Maßnahme ist.
Es verändert sich für die MA nichts und der AG muss zusehen, dass er seine Aufgaben erledigt. Wenn der Stellenplan keine Stellen zur Bewältigung der Aufgaben ausweist, ist der AG ja gezwungen etwas zu unternehmen.
Insofern rate ich auch dazu sich den Fall genauer anzuschauen und mit der Gewerkschaft Kontakt aufzunehmen.
Grüße
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo Björn,
die Beschaffung ist tatsächlich mitbestimmungspflichtig, weil es aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht Mindeststandards gibt (ja, es ist ein Arbeitsplatz) und ggf. Sondereinbauten erforderlich sein könnten (z. B. bei Menschen mit Behinderungen, alternsgerecht).
Wir haben in der Vergangenheit die Fachkraft für Arbeitssicherheit bemüht und die Standards besprochen und dann aus dem Arbeitsschutzausschuss heraus Empfehlungen ausgesprochen.
Insofern ist nicht der PR verpflichtet eine Katalog einzureichen, sondern gibt lediglich an, welche Punkte bei einer Ausschreibung/Vergabe zu beachten ist. Bestenfalls werdet ihr dann auch beteiligt, wenn die Auswahl nach Ausschreibung erfolgt.
Grüße
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo Matthias,
das ist ziemlich deutlich eine Maßnahme und damit mitbestimmungspflichtig.
Es ist innerdienstlich und verändert einen bestehenden Zustand. Mehr musst du dazu gar nicht mehr prüfen.
Alles was mit der Nutzung von Pausen-/Sozialräumen zu tun hat, ist unser Thema.
Grüße
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo Stefan,
da wird bei uns in jedem Fall unterschieden. Hierzu gibt es Rechtsprechung.
Wenn es eine flexbile AZ-Regelung gibt, dann gibt es keine Arbeitszeit für den Arztbesuch gutgeschrieben.
Der Termin kann außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden und die Zeit nachgearbeitet werden.
LG
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo Sven,
Online-Sitzungen sind nach MBG nur noch bis Ende 2023 zulässig. Über die Datenschutzerfordernisse sage ich jetzt mal nichts, da hat Ralf schon zu ausgeführt. Das BPersVG trifft für uns in S-H nicht zu.
Und: Mitglieder im Urlaub gelten als verhindert und dürfen nicht an einer Sitzung teilnehmen. Das entsprechende Ersatzmitglied ist einzuladen. Sollte es keine verfügbaren Ersatzmitglieder geben, bleibt der Platz frei.
Grüße, Daniela aus Stormarn
dschoene
TeilnehmerHallo Wolfgang,
gibt es schon eine Antwort vom VKA?
Das MBG SH sieht diese Aufwandentschädigung nicht mehr vor und es ist auch in der Reform nicht geplant, soweit ich weiß. Auf das BPersVG können wir uns ja nicht berufen.
Grüße
Daniela aus Stormarn
dschoene
TeilnehmerHallo,
wir haben auch ein Konzept.
Bei Interesse schreibt mir bitte direkt:
pr.d.schoenecker@kreis-stormarn.de
Viele Grüße
Daniela aus Stormarn
17.07.2023 um 14:26 Uhr als Antwort auf: Beamteausgeschlossen aus interne Stellenausschreibung #2238dschoene
TeilnehmerHallo Christian,
ich weiß, dass es Rechtsprechung gibt zu dem Thema „Anforderungsprofil“ und zwingende Berufserfahrung.
Tenor ist: Wenn die Berufserfahrung/Sachkenntnisse zwingend für die Ausübung der Tätigkeit notwendig sind, dann kann diese gefordert werden, wenn sich die Sach- und Fachkenntnisse nicht in einem angemessenen Zeitraum angeeignet werden können. Hier spricht man von ca. einem Jahr.
Bsp: Stelle eines Kämmerers ohne vertiefte Haushaltskenntnisse
Grüße
Daniela vom Kreis Stormarn
dschoene
TeilnehmerHallo Wolfgang,
in der Tat ist der PR ohne Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden nicht handlungsfähig.
Wir haben im 11er-Gremium einen 5er-Vorstand und ich komme mit vier Stellvertretungen aus.
Solltest du jetzt auch ausfallen, kann der Rest des PR keine Sitzung abhalten, weil nur die (stv.) Vorsitzenden rechtmäßig zur Sitzung laden dürfen und diese leiten dürfen. Das würde aber auch bedeuten, dass alle Vorlagen in die Zustimmungsfiktion laufen würden.
Viele Grüße
Daniela vom Kreis Stormarn
dschoene
TeilnehmerHallo zusammen,
wir arbeiten beim Kreis Stormarn noch nicht mit der E-Akte im PR. Wir haben im Hause ENAIO, jedoch haben wir datenschutzrechtlich Probleme gesehen, da es im Hause zu viele Admin´s haben. Es gab einen Hinweis der Datenschutzbeauftragten, dass die Verwaltung für den PR einen separaten Server zur Verfügung stellen müsste und wir dann auch die Admin-Rechte hätte.
Wer hat sich mit diesem Thema beschäftigt? Da hier schon einige ENAIO nutzen, müsste es ja ein Datenschutzkonzept geben.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Liebe Grüße
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo,
wir haben beim Kreis Stormarn eine DV BGM. In dieser haben wir die Inklustionsvereinbarung integriert.
Unsere SBV hat mit uns daran gemeinsam gearbeitet.Viele Grüße
Daniela Schöneckerdschoene
TeilnehmerHallo zusammen,
nachdem ich im letzten Jahr an einem Webinar teilnahm („Digitale Betriebs-/Personalversammlung“) sind wir von einer digitalen Lösung abgerückt. Es ist aus verschiedenen Gründen nicht zulässig nach dem MBG.
1. Die Nichtöffentlichkeit könnte nicht gewährleistet sein (es könnte jemand unberechtigtes zuhören/zusehen).
2. Alle MA müssen die technischen Mittel haben, um daran teilnehmen zu können (mit Bild + Ton). Die Geräte müssen dienstlich gestellt sein und datenschutzkonform (Das kann in den meisten Fällen nicht sichergestellt werden.)
3. Persönlichkeitsrechte der PR-Mitglieder (eventuell wird Ton+Bild mitgeschnitten)
4. ….usw.Da wir im 1. Quartal 2020 noch eine Präsenzveranstaltung gemacht hatten, haben wir beschlossen in 2021 darauf zu verzichten und
einen schriftlichen Jahresbericht zu verfassen und ggf. mit Videos zu arbeiten.
Da wir ohnehin monatliche Tätigkeitsberichte versenden und donnerstags eine freie Sprechstunde haben, haben wir das Gefühl in Zeiten der Pandemie gut präsent zu sein.Da wir auch räumlich eine PV, in Zeiten einer Pandemie, nicht abbilden können, warten wir jetzt auf den Frühling 2022.
Wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen und nicht unnötig unsere MA und ihre Gesundheit gefährden. Jegliche Großveranstaltung birgt eine Gefahr.Grüße
Daniela Schönecker -
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