dschoene

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  • als Antwort auf: Interne Bewerbungen #1483
    dschoene
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    Hallo zusammen,

    ich glaube, dass hier alles bereits gesagt wurde.

    Es gibt keinen „Sonderbonus“ für interne Bewerbende. Der Bestenauslesegrundsatz gilt für

    alle Bewerbenden gleichermaßen. Somit haben wir hierfür auch keine DV mit der Dienststelle abgeschlossen.

    Liebe Grüße, Daniela

    als Antwort auf: Azubis nach der Ausbildung #1482
    dschoene
    Teilnehmer

    Guten Morgen zusammen,

    beim Kreis Stormarn läuft es fast 1 zu 1  wie beim Kreis NF.

    Wir bemühen uns auch die leistungsschwächeren Nachwuchskräfte zu übernehmen. Dann wird dieses aber in der Regel nur befristet geschehen, damit diese wissen, dass sie die KV in der Zukunft von ihrer Leistungsfähigkeit überzeugen müssen.

    Viele Grüße

    Daniela

    als Antwort auf: Assesment-Center #1352
    dschoene
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    beim Kreis Stormarn wird dieses immer mit in die Ausschreibung aufgenommen. Ich bin der Meinung, dass es

    aufgenommen werden muss, weil ein AC das Anforderungsprofil ausgestaltet. Ohne die Teilnahme an dem AC,

    wird der Bewerbende die Stelle nicht erhalten (es sei denn, die Papierlage ist eindeutig).

    Das BVerwG hat zu der Ausgestaltung von Anforderungsprofilen Urteile gesprochen u. a. 2 VR 1/13 vom 20.06.2013 könnte eine Rolle spielen. Dort steht, dass die Stellenausschreibung enthalten muss, welche Anforderungen von allen Bewerbenden zwingend erwartet werden. Die Teilnahme an einem AC ist meines Erachten nach eine zwingende Anforderung, wenn es vom Auswahlgremium festgelegt wurde.

    Ich bin der Meinung, es gibt dazu noch mehr, aber auf die Schnelle finde ich es nicht.

    Liebe Grüße

    Daniela

    als Antwort auf: Eingruppierung/Stellenbewertungen #1351
    dschoene
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    Hallo Nadja,

     

    ich muss Dirk Recht geben. Die Bewertung ist nicht mitbestimmungspflichtig. Sie ist Teil des Stellenplans und obliegt der Dienststelle (Organisationshoheit). Aus diesem Grunde gibt es in jeder Kommune verschiedene Vorgehensweisen.

    Der Kreis Stormarn hat eine Bewertungskommission (je 4 Personen aus der Dienststelle/PR + GB als neutrales Mitglied). Hier

    sollen einstimmige Beschlüsse gefasst werden, damit beide Seiten mit den Bewertungen ein gutes Gefühl haben und das Hausgefüge stimmig ist.

    Es ist aber auch so, dass der PR bei einer Stellenbesetzung die Eingruppierung in Frage stellen kann, wenn er Hinweise hat, dass die Eingruppierung tarifwidrig ist. Sollte das der Fall sein, kann der PR seine Zustimmung verweigern.

    Da unsere Dienststelle diesen Stress umgehen möchte und die Einstellungen zügig umgesetzt wissen möchte, machen wir uns die Arbeit gemeinsam und haben zumeist damit gute Ergebnisse für beide Seiten.

    Du sieht, das Thema ist frei gestaltbar, wenn man euch als PR mitspielen lässt!

    Viele Grüße

    Daniela

    als Antwort auf: Gemeinschaftskasse für die Beschäftigten #1350
    dschoene
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    @ Birte: Dann ist es bei euch aber eher ein „Sparclub“, oder? Wird das Geld bar eingezahlt oder vom Gehaltskonto eingezogen?

     

    Wenn man keinen Verein gegründet hat, scheint es durchaus rechtlich ein Thema zu sein. Daher fragte Joachim danach, wie es organisatorisch in den Kommunen abgewickelt wird. Unser RPA steht dem Konstrukt im Kreis Stormarn etwas kritisch gegenüber.

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