PR-Schenefeld

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  • als Antwort auf: Hunde im Büro! #2264
    PR-Schenefeld
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    Ich würde noch eine „neutrale“ Stelle für die Ab-/Anfrage der Mitarbeitenden mit anregen. Nicht jeder möchte z.B. eine Hundephobie seinen Mitarbeitenden mitteilen oder seinen Unmut äußern, wenn sich vielleicht durch ein Nein das Betriebsklima verschlechtern würde.

    Gruß aus Schenefeld

    als Antwort auf: Überziehung Arbeitszeit – Pause nach 6 Stunden #2259
    PR-Schenefeld
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    Der automatische Abzug einer Pause von 30 Minuten ist, nach meiner Ansicht, nicht zulässig. Ich hatte diesbezüglich auch mehrfach Diskussionen mit der Dienststelle hier im Hause. Sofern nach Abzug der 30 Minuten keine 6 Stunden mehr gearbeitet wurden tritt die Regelung, dass nach 6 Stunden Pause gemacht werden müssen, ja gar nicht mehr in Kraft, da Pausenzeiten keine Arbeitszeiten sind. Demzufolge dürfen Pausen nur in Höhe der 6 Stunden überschreitenden Zeit bis zu 30 Minuten abgezogen werden.

    als Antwort auf: Ohne Vorsitz geht nix? #2257
    PR-Schenefeld
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    Guten Morgen,

    wenn es auch schon etwas her ist.

    Gem. § 24 MBG gibt es keine Beschränkungen in der Anzahl der Vorstandsmitglieder. Bei kleineren PR ist es daher auch möglich, dass alle Mitglieder zum Vorstand gewählt werden und dann auch alle zu Stellvertretern benannt werden. Dann ist immer ein Vorsitzender vorhanden, der PR muss nur noch beschlussfähig bleiben.

    § 24 Vorstand
    (1) Der Personalrat bildet aus seiner Mitte einen Vorstand. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt er nach den Erfordernissen der Geschäftsführung. Dabei sind Frauen und Männer entsprechend ihrem Anteil an den gewählten Personalratsmitgliedern zu berücksichtigen. Die Vorstandsmitglieder werden mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

    (4) Der Personalrat wählt ein Vorstandsmitglied, das den Vorsitz im Personalrat übernimmt, und zugleich Vorstandsmitglieder für seine Vertretung. Absatz 1 Satz 3 und 4 gelten entsprechend.

     

    • Diese Antwort wurde geändert vor 8 Monaten, 3 Wochen von PR-Schenefeld.
    als Antwort auf: Konstituierende Sitzung #2119
    PR-Schenefeld
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    Guten Morgen,

    der PR bestimmt die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes selbst, nach den Erfordernissen der Geschäftsführung (unter Beachtung Männer/Frauen). Dieser wählt dann den Vorsitzenden.

    Wir haben bei uns (5 Mitglieder) alle PR Mitglieder als Vorstand gewählt, um im Falle von Abwesenheiten ausreichend Vertretungen zu haben. Dann kann, muss aber nicht, der Vorsitzende auch in Abwesenheit gewählt werden oder eben auch nicht. Einen „automatischen“ Stellvertreter gibt es nicht, da jede Funktion per Abstimmung gewählt wird.

    Nachzulesen § 24 MBG SH https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-MBGSHpP24

    Gruß aus Schenefeld
    Dirk Rosenzweig
    Vorsitzender

    als Antwort auf: Mitbestimmung bei Stellenausschreibungen #2088
    PR-Schenefeld
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    Der PR kann nach meiner Kenntnis weder eine öffentliche noch eine interne Ausschreibung fordern, das Verfahren obliegt grundsätzlich der Dienststelle, die sich an rechtliche Normen halten muss. Allerdings kann und muss der PR auf eine Gleichbehandlung achten, so dass er seine Zustimmung zu einer Ausschreibung (intern oder extern) verweigern kann, wenn es zu einer Ungleichbehandlung kommt.  Wir haben daher uns mit der Dienststelle darauf geeinigt, dass grundsätzlich alle Stellen extern ausgeschrieben werden, um bei einzelnen Stellen einen „Nasenfaktor“ auszuschließen. Einzelfälle, wo die DST. davon abweichen möchte werden dann  mit uns besprochen.

     

    als Antwort auf: Zuzahlung bei Auszubildenden #2083
    PR-Schenefeld
    Teilnehmer

    In Schenefeld werden die Unterkunftskosten in voller Höhe und die Verpflegungskosten zur Hälfte übernommen. Wobei die Stadt zunächst die vollen Kosten an Bordesholm überweist und dann die anteilige Hälfte der Verpflegungskosten vom Azubi, mit einer langen Zahlungsfrist, zurückfordert.

    Gruß aus Schenefeld

    als Antwort auf: Frohes Neues Jahr 2023 #2021
    PR-Schenefeld
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    Dem schließen wir uns an. Auf eine neues Jahr mit hoffentlich vielen guten und positiven Momenten.

    Gruß aus Schenefeld

    als Antwort auf: Mitbestimmung bei Schliesszeiten #1972
    PR-Schenefeld
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    Individuelle Arbeitszeiten unterliegen nicht der Mitbestimmung, generelle Öffnungszeiten schon, da es dann eine organisatorische Maßnahme ist. Also ja, es ist eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme.

    Der Unmut ist für mich durchaus nachvollziehbar, da jeder seine eigene Urlaubsplanung hat und nun verpflichtet werden soll „Betriebsurlaub“ zu festgelegten Zeiten zu nehmen. Immerhin kann es sich um bis zu 7 Urlaubstage handeln. Oder werden diese Zeiten vom Arbeitgeber als Freistellung „geschenkt“? Dann würde sich sicherlich Unmut bei anderen Beschäftigten, die arbeiten müssen, regen.

    Gruß aus Schenefeld

    Dirk

    als Antwort auf: Der Personalrat hat Urlaub….. #1866
    PR-Schenefeld
    Teilnehmer

    Das MBG sieht in solchen Tatbeständen, nach meiner Kenntnis, keine Ausnahmeregelungen vor, also ja, dann würde die fiktive Zustimmung greifen. Leider geht das MBG davon aus, dass sich zahlreiche Mitarbeitende für den PR aufstellen lassen …

    Als Rat könnte man da geben, die Dienststelle über die Abwesenheit offiziell zu informieren und Angelegenheiten ohne begründete Eilbedürftigkeit erst nach der Abwesenheit dem PR zuzuleiten.

     

    Gruß aus Schenefeld

    als Antwort auf: Versetzung eines Beamten gegen seinen Willen #1822
    PR-Schenefeld
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    Der Vermerk liegt den PR zwar noch nicht vor, aber ich gehe davon aus, dass die DSt. auf die schlechte Zusammenarbeit zwischen FDL und FBL verweisen wird und dass dadurch negative Auswirkungen auf den gesamten Fachdienst erfolgen. Da hier im Hause keine gleichwertige Stelle der FBL vorhanden ist, wäre die Umsetzung der FDL eine mögliche Lösung.

    Als PR kann ich, soweit ich das kenne, nicht einfach ablehnen, sondern muss diese Ablehnung auch sachlich begründen und sofern mir keine sachfremden Gründe bekannt sind (z.B. wir wollen einen mit blauen Augen) hat der PR kaum Möglichkeiten nicht zuzustimmen oder?

    Bezüglich der Mediation besteht keine Bereitschaft der DSt. Dazu muss man sagen, dass so etwas vor ca. 1 Jahr versucht wurde, die Maßnahme aber nach Ansicht nahezu aller teilnehmenden Kollegen nichts gebracht hat. Auf Nachfrage zum Teamfindungstag kam… „ja, die Brötchen waren lecker“. Die Dozenten haben vertrauliches aus 2er Gesprächen im Team veröffentlicht und weitere negative Rückmeldungen. Also ist auch die Bereitschaft im Fachdienst sehr eingeschränkt.

    als Antwort auf: Social Media Dienstanweisung #1814
    PR-Schenefeld
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    Ups, sorry, ich hatte den Beitrag aus den Augen verloren. Irgendwie scheine ich auch keine Benachrichtigungen mehr zu bekommen wenn neue Beiträge da sind.

    Eine DA für das Posten von Mitteilungen in den sozialen Medien über einen dienstlichen Account halte ich, allein aus den Gründen wer darf/muss was posten, für sinnvoll und erforderlich. Den Eingriff über eine DA auf private Äußerungen ist n.m.E. unzulässig. Hierfür gibt es, wie ja schon gesagt, anderweitige rechtliche Vorgaben und Urteile. Ggf. macht es Sinn diese auch in einer DA zu sensibilisieren, hier sollte nur darauf geachtet werden, diese nicht enger zu fassen als die Rechtsprechung erlaubt. Im Gegenteil sollte die DA dazu genutzt werden, den Dienstherrn/AG dazu verpflichten, die Mitarbeiter (und zwar alle) auf den Gebrauch und die Risiken von Äußerungen in den sozialen Medien zu unterweisen.

    als Antwort auf: Social Media Dienstanweisung #1793
    PR-Schenefeld
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    Was soll denn da wie geregelt oder „empfohlen“ werden?

    Gruß aus Schenefeld

    Dirk

    als Antwort auf: Schaffung einer neuen Stelle – Postenschieberei? #1728
    PR-Schenefeld
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    Guten Morgen,

    auch wenn es vermutlich an einem „gewollten“ Ergebnis nichts ändern wird, würde ich als PR der Ausschreibung erstmal nicht zustimmen und um Beantwortung folgender Fragen bitten:

    a) ist die Stelle im Stellenplan vorgesehen? Wie steht der politische Wille zur Stellenbesetzung? (Gibt es z.B. Beschluss die Stelle in nächsten Nachtrag mit aufzunehmen? Finanzierung der Stelle gesichert?)
    b) wie ist die genaue Stellenbeschreibung und das Anforderungsprofil
    c) wie ist die genaue Stellenbewertung (interne oder externe Bewertung)
    d) wie schon ausgeführt ist grundsätzlich jede Stelle öffentlich auszuschreiben, warum wird von diesem Grundsatz abgewichen?

    Gruß aus Schenefeld

    Dirk

    als Antwort auf: Sind Dienstpläne mitbestimmungspflichtig? #1696
    PR-Schenefeld
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    Wir haben bisher keine Dienstpläne zur Mitbestimmung gehabt. Lt. Aussage unserer DSt. sind Arbeitszeitregelungen eine rein organisatorische Maßnahme, wo  keine Mitbestimmung greift. Das finde ich persönlich zwar etwas merkwürdig, aber da wir bisher keine Probleme hatte, habe ich das auch noch nicht weiter rechtlich geprüft.

    Es wäre schön, wenn jemand vielleicht eine Rechtsprechung aus SH dazu hat.

    als Antwort auf: Hallo wir sind die „Neuen“ #1660
    PR-Schenefeld
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    Herzlich Willkommen aus dem benachbarten Schenefeld

    Dirk Rosenzweig

    PR Schenefeld

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