PR Reinf

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  • als Antwort auf: Dienstvereinbarung Stufenverkürzung § 17 TVöD #1880
    PR Reinf
    Teilnehmer

    Moin, zusammen, wir haben unserer DS auch kürzlich erst vorgeschlagen, sie möge mit dem Gesamtpersonalrat eine DV abschließen. Wenn bei euch was kommt, das hätte ich gerne als Beispiel. 🙂

    Auf einzelne Anträge auf Stufenlaufzeitverkürzungen haben wir uns nicht eingelassen in Ermangelung von Vergleichbarkeit, Leistungsbewertung. Was ist „erheblich über dem Durchschnitt“ liegende Leistung? Wir können das nicht prüfen, derzeit.

    personalrat@stadt-reinfeld.de

    HG

    Britta

    als Antwort auf: Einigungsstelle Probezeitkündigung #1848
    PR Reinf
    Teilnehmer

    Moin, nach unserer Auffassung hat der PR bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit nur ein Anhörungsrecht nach § 102 Abs. 1 Betriebsvertretungsgesetz

    <span style=“font-family: ‚Calibri‘,’sans-serif‘; font-size: 11pt; mso-fareast-font-family: Calibri; mso-fareast-theme-font: minor-latin; mso-ansi-language: DE; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA;“>Wenn also eine ANHÖRUNG stattgefunden hat und ihr damit die Gründe gehört habt, so ist die Mitwirkung durchgeführt. </span>

    <span style=“font-family: ‚Calibri‘,’sans-serif‘; font-size: 11pt; mso-fareast-font-family: Calibri; mso-fareast-theme-font: minor-latin; mso-ansi-language: DE; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA;“>Das haben wir kürzlich auch erst so gelesen. trotzdem hat uns die DS die Kündigung zur Zustimmung vorgelegt. Na ja, die wissen es vielleicht auch nicht besser. </span>

    Hätten die DS die Gelegenheit zur PR-Anhörung nicht genutzt zuvor, dann wäre die Kündigung in der Probezeit unwirksam gewesen.

    Gruß Britta

    als Antwort auf: Stellenausschreibung; intern und extern #1733
    PR Reinf
    Teilnehmer

    Oh, entschuldige für das Layaout. Ruf an, wenn ichs senden soll. 04533 2001433

    Britta

    als Antwort auf: Stellenausschreibung; intern und extern #1732
    PR Reinf
    Teilnehmer

    Moin, Frank, so haben wir es geregelt und im Verwaltungshandbuch abgelegt:
    <p style=“margin: 0cm 0cm 0pt 35.45pt;“><b style=“mso-bidi-font-weight: normal;“><i style=“mso-bidi-font-style: normal;“><span style=“font-size: 11pt; mso-bidi-font-size: 10.0pt; mso-bidi-font-family: Arial;“><span style=“color: #000000; font-family: Arial;“>4 Auswahlverfahren</span></span></i></b></p>
    <p style=“margin: 0cm 0cm 0pt 2cm; tab-stops: 99.25pt;“><span style=“font-size: 11pt; mso-bidi-font-size: 10.0pt; mso-bidi-font-family: Arial;“><span style=“color: #000000; font-family: Arial;“>Für die Durchführung einer sachgerechten Personalauswahl unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes ist die Schaffung eines Anforderungsprofils vor der Stellenausschreibung oder einer Beförderung unter Berücksichtigung der Ziffern 1.1 – 1.3 unabdingbar. Grundsätzlich erhält die/der Bewerber/in im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen die Entgeltgruppe zugewiesen, die dem Tätigkeitsfeld der ausgeschriebenen Stelle entspricht. Bewerber/innen der Entgeltgruppe 6 behalten diese Entgeltgruppe jedoch auch dann, wenn die zu besetzende Stelle nur nach Entgeltgruppe 5 ausgeschrieben ist. Im Übrigen ist ergänzend der Leitfaden zur Personalauswahl und zum Einstellungsverfahren zu beachten.</span></span></p>
    <p style=“margin: 0cm 0cm 0pt 3cm; text-indent: -1cm;“><span style=“font-size: 11pt; mso-bidi-font-size: 10.0pt; mso-bidi-font-family: Arial;“><span style=“color: #000000; font-family: Arial;“>1.4.1 Stellenausschreibung</span></span></p>
    <p style=“margin: 0cm 0cm 0pt 3cm; tab-stops: 1.0cm 134.7pt;“><span style=“font-size: 11pt; mso-bidi-font-family: Arial;“><span style=“color: #000000; font-family: Arial;“>Die Ausschreibung erfolgt zunächst intern (Stadtverwaltung, Schulen und Stadtwerke). Wird kein geeigneter Bewerber gefunden, erfolgt eine externe Ausschreibung. </span></span></p>
    <p style=“margin: 0cm 0cm 0pt 3cm;“><span style=“font-size: 11pt; mso-bidi-font-family: Arial;“><span style=“color: #000000; font-family: Arial;“>Es ist sicherzustellen, dass alle Beschäftigten der Stadt<b style=“mso-bidi-font-weight: normal;“><i style=“mso-bidi-font-style: normal;“> </i></b>Kenntnis erlangen können. Beurlaubten Beschäftigten sind auf Wunsch vor Ablauf der Beurlaubung Stellenausschreibungen bekannt zu geben.</span></span></p>
    <p style=“margin: 0cm 0cm 0pt 2cm;“><span style=“font-size: 11pt; mso-bidi-font-size: 10.0pt; mso-bidi-font-family: Arial;“><span style=“color: #000000; font-family: Arial;“>1.4.2 Auswahlkommission</span></span></p>
    <p style=“margin: 0cm 0cm 0pt 73.2pt;“><span style=“font-size: 11pt; mso-bidi-font-size: 10.0pt; mso-bidi-font-family: Arial;“><span style=“font-family: Arial;“><span style=“color: #000000;“><span style=“mso-spacerun: yes;“> </span><span style=“mso-spacerun: yes;“>   </span>Zur Auswahlkommission gehören</span></span></span></p>
    <p style=“margin: 0cm 0cm 0pt 73.2pt;“><span style=“font-size: 11pt; mso-bidi-font-size: 10.0pt; mso-bidi-font-family: Arial;“><span style=“font-family: Arial;“><span style=“color: #000000;“><span style=“mso-spacerun: yes;“>    </span>- die fachlich zuständige Leitungskraft</span></span></span></p>
    <p style=“margin: 0cm 0cm 0pt; tab-stops: 99.25pt;“><span style=“font-size: 11pt; mso-bidi-font-size: 10.0pt; mso-bidi-font-family: Arial;“><span style=“font-family: Arial;“><span style=“color: #000000;“><span style=“mso-spacerun: yes;“>                            </span>- die betroffene Teamführung oder Schulleitung</span></span></span></p>
    <p style=“margin: 0cm 0cm 0pt 73.2pt;“><span style=“font-size: 11pt; mso-bidi-font-size: 10.0pt; mso-bidi-font-family: Arial;“><span style=“font-family: Arial;“><span style=“color: #000000;“><span style=“mso-spacerun: yes;“>    </span>- ein/e Vertreter/in des Teams Zentraler Service (Personalstelle)</span></span></span></p>
    <p style=“margin: 0cm 0cm 0pt 73.2pt;“><span style=“font-size: 11pt; mso-bidi-font-size: 10.0pt; mso-bidi-font-family: Arial;“><span style=“font-family: Arial;“><span style=“color: #000000;“><span style=“mso-spacerun: yes;“>    </span>- die Gleichstellungsbeauftragte</span></span></span></p>
    <p style=“margin: 0cm 0cm 0pt 73.2pt;“><span style=“font-size: 11pt; mso-bidi-font-size: 10.0pt; mso-bidi-font-family: Arial;“><span style=“font-family: Arial;“><span style=“color: #000000;“><span style=“mso-spacerun: yes;“>    </span>- ein/e Vertreter/in des Personalrates</span></span></span></p>
    <p style=“margin: 0cm 0cm 0pt 73.2pt;“><span style=“font-size: 11pt; mso-bidi-font-size: 10.0pt; mso-bidi-font-family: Arial;“><span style=“font-family: Arial;“><span style=“color: #000000;“><span style=“mso-spacerun: yes;“>    </span>- die/der Schwerbehindertenvertreter/in</span></span></span></p>
    Wird jemand wieder eingestellt im gleichen Bereich, so entfällt das Auswahlverfahren.

    Auszubildende werden ein Jahr weiter beschäftigt, wenn die Note x erreicht ist.

     

    Gruß

    Britta
    <p style=“margin: 0cm 0cm 0pt 73.2pt; tab-stops: 99.25pt;“></p>
    <span style=“color: #000000; font-family: Times New Roman;“>
    </span>
    <p style=“margin: 0cm 0cm 0pt 73.2pt;“><span style=“font-size: 8pt; mso-bidi-font-family: Arial;“><span style=“color: #000000; font-family: Arial;“> </span></span></p>
    <p style=“margin: 0cm 0cm 0pt 3cm; tab-stops: 70.9pt 3.0cm;“><span style=“font-size: 11pt; mso-bidi-font-size: 10.0pt; mso-bidi-font-family: Arial;“><span style=“color: #000000; font-family: Arial;“> </span></span></p>
     

    als Antwort auf: Eingruppierung Schulsekretärin #1717
    PR Reinf
    Teilnehmer

    An Wolfgang : Sind auch eure Schulsekretärinnen auf EG 6 bewertet? Bei uns unterscheiden wir zwischen Schulverwaltungstätigkeiten und Schulsekretärinnentätigkeiten.

    An Wiebke Grabow: Aus welchem Ort kommst du, bitte?

     

    Gruß Britta, Reinfeld

    als Antwort auf: Zeiterfassung #1716
    PR Reinf
    Teilnehmer

    Moin, dem stimme ich zu.

    Bei uns ist damit auch das Lampentableau der Anwesenheiten verbunden. Novatime,

    Das hat sich im Laufe der Zeit schon verändert, derzeit werden nur die Anwesenheiten angezeigt, nicht mehr die urlaubsbedingten Abwesenheiten oder Dienstreisen. Angeblich aus Datenschutzgründen. Das ist unschön, da weiß man nicht mehr, wer wann wieder im Haus ist, wann man wieder mit jemandem rechnen kann.

    Das ist wert, miteinander diskutiert zu werden.

    Auch ist es interessant, miteinander zu klären,  z.B. ob die Pausenzeit automatisch – ob gestempelt oder nicht- abgezogen wird nach 6 Stunden, und wie sind die Ausnahmen?

    Gruß Britta, Reinfeld

     

    als Antwort auf: Corona Pandemie Maßnahmen #1669
    PR Reinf
    Teilnehmer

    Moin, Wiebke,

    wir bzw. der GPR  wurden anfangs nicht beteiligt, wie es hätte sein sollen ( stets war es supereilig). Inzwischen wird der Gesamtpersonalrat beteiligt. Es entstand ein Coronamaßnahmenkonzept.  Später werden Veränderungen miteinander beraten und als meist Dienstliche Mitteilungen veröffentlicht.

    Natürlich beinhalten diese Veröffentlichungen die vorgegebenen Regeln (Abstand, Hygienekonzept…) aber regeln auch die Nutzung der Dienstfahrzeuge, die Pflicht zur Terminvereinbarung mit Besuchern/ Kunden  etc.

     

    Gruß

    Britta

    PR Stadt Reinfeld

     

    als Antwort auf: Hallo wir sind die „Neuen“ #1651
    PR Reinf
    Teilnehmer

    Ein herzliches Willkommen auch aus Reinfeld!

     

    Gruß

    Britta Lammert

    als Antwort auf: DV Altersteilgesetz (AltTZG) #1560
    PR Reinf
    Teilnehmer

    Moin, ich sehe es wie Birte Dreesen. Die Altersgrenze hat sich von 55 Jahren bei einer Laufzeit von 10 Jahren auf 60 J.  bei 5 Jahren vor eine paar Jahren verkürzt. Sollten mehrere Kollegen und Kolleginnen einen ATZ-Antrag stellen, so ist der Ältere / die Ältere vorrangig zuzulassen. Im TVFlexAZ  steht noch, dass es besondere Regeln gibt, wenn die Stelle der Person, die in ATZ gehen will,  z.B. abgebaut wird. Eine DV hat Reinfeld nicht dazu.

    Nicht ganz ohne ist, wie die Dienststelle die Quote von 2,5  % berechnet. Auch nicht unwichtig ist, dass jede Dienststelle gesondert berechnet wird mit der Quote. Das ist dann schlecht, wenn die Dienststelle nur sehr wenige MA hat, dann wird die Quote, die nie aufgerundet wird ( z.B. von 0,6 auf 1), nicht erreicht und kein Beschäftigter kann in AT’Z gehen.  Bei 100 MA sind 2,5 %  also nur 2 Personen, nicht etwa 3! Bei 50 MA ist es eine Personen, darunter keine. Dann bräuchte es eine DV.

    HG

    Britta

    PS: Die Tagung hat mir gut gefallen!

     

    als Antwort auf: flexible Alterszeitregelungen #1463
    PR Reinf
    Teilnehmer

    Moin, wir haben auch mehr Nachfrage als es die Quote hergibt. Es wird das Blockmodell genutzt. Eine DV gibt es nicht.

    Es wird als sehr misslich empfunden, dass die Stadtwerke als Eigenbetrieb separat bewertet werden. Und damit entfällt bei den MA die Möglichkeit zur ATZ. Es sind zu wenige MA. Der rechnerische Wert bei der Berechnung der Quote von 2,5 % der Beschäftigten ist bei 25 MA  unter 1. Da immer abgerundet wird (das ist die Regeln) , kann keiner in ATZ gehen.

    Wenn ihr eine DV abschließen solltet und auch einen kleinen Eigenbetreib habt, könntet ihr das bedenken. Scheint mir fair zu sein.

    Betriebsbedingte <span style=“font-size: medium;“>Restrukturierungs- und Stellenabbaubereiche</span>  haben wir nicht, um dann noch weitere ATZ in Anspruch nehmen zu können nach TV Flex.

    Gruß

    Britta

    als Antwort auf: Fahrradleasing #1456
    PR Reinf
    Teilnehmer

    Hallo, zusammen, beachtet dazu bitte den neuen  § 18 a TVöD.

    Ich verstehe das so, dass die Förderung von Fahrradleasing demnach aus dem 2 %-vom monatlichen Entgelt der Beschäftigten- Budget-Topf geht, der für LOB zur Verteilung bereit steht.

    Da steht auch die Frage im Raum, ob das gerecht ist, wenn einige ein Fahrradleasing gefördert bekommen (wie auch vielleicht den ÖPNV-Zuschuss) und deshalb alle weniger LOB bekommen . Wie auch immer das Verteilprinzip ist.

    Bei uns ist die Debatte dazu noch nicht in Gange.

    Gruß

    Britta

     

    als Antwort auf: DV Homeoffice #1452
    PR Reinf
    Teilnehmer

    Hallo, gibt es inzwischen was bei euch dazu? Wir basteln noch….

    Gerne hätte ich eure DV als Muster.

    Mit freundlichem Gruß

    Britta

    04533 2001 433

    als Antwort auf: Verschiebung einer Umsetzung ohne Rücksprache mit dem PR #1421
    PR Reinf
    Teilnehmer

    Guten Morgen, Matthias,

    Ja. Dass ihr in der Mitbestimmung seid, das hat die DS akzeptiert, indem sie euch zunächst beteiligt hatte.

    Jetzt solltet ihr der DS den neuen Sachverhalt mitteilen (Beschluss und Änderungsabsicht der Umsetzung ohne erneute Beteiligung) und eure Missbilligung aussprechen.

    Fordert eine neue Mitbestimmung zusammen mit den Gründen, die die Dienststelle zu der Entscheidung veranlasst hat. Solange dieser Antrag an den PR nicht vorliegt, hat die DS keine Grundlage und darf die Entscheidung  nicht umsetzen.  „Ohne Zustimmung keine Durchführung“ §52 Abs.1 MBG

    Solange die vollständigen Informationen nicht beim PR vorliegen, läuft die Frist nach  § 52 Abs.2 MBG nicht an. (10 ‚Tage). Macht darauf aufmerksam.

    So sehe ich das. Ihr seid nicht die Einzigen, denen so was passiert.

    Mit freundlichem Gruss

    Britta

    1.Vorsitzende PR Reinfeld

     

     

    als Antwort auf: Homeoffice nach Corona Arbeitsschutz VO #1389
    PR Reinf
    Teilnehmer

    Eine Frage zu den Fahrten während eines  HO-Tages.(Homeoffice)

    Wie ist das bei euch geregelt:

    Wenn ich  im HO bin und dienstlich  nach Arbeitsbeginn mal ins Rathaus muss, um z.B. an einer Besprechung teilzunehmen oder etwas auszudrucken oder aus Akten herauszusuchen, dann fahre ich einmal hin und später  zurück.

    Da der Dienst bei der Hinfahrt schon begonnen hat, bin ich der Meinung, sollte diese Fahrt wie eine Dienstreise gesehen werden, jedenfalls was die Arbeitszeit anbelangt. Bedeutet: Anrechnung der Zeit als Arbeitszeit.

    Wenn ich  zurückfahre ins HO, dann würde dies wieder gelten müssen, wenn ich vor und nach der Fahrt keine Pause mache und sofort weiter arbeite.

    Für die Rückfahrt „in den Feierabend“  gilt: Das ist keine Dienstreise. also auch keine Arbeitszeit. Wie immer.

    Unsere DV sagt: Fahrten aus dem HO zum Rathaus sind keine Arbeitszeit, obwohl vorher und nachher gearbeitet wird.

    Kann eine Dienstreise nur als DR gelten, wenn auch Fahrtkosten gezahlt werden?

    Oder ginge es auch, die Fahrten (vorher/nachher arbeiten) als AZ zu werten, aber keine Fahrtkosten zu zahlen?

    Wie seht ihr das?

     

     

     

     

    als Antwort auf: Homeoffice nach Corona Arbeitsschutz VO #1388
    PR Reinf
    Teilnehmer

    Moin, bei uns haben wir zwei Kolleginnen im Sozialamt, die hervorragend zusammenarbeiten. Eine kann auf eigenen Wunsch überwiegend  im HO arbeiten, die andere hält die Stellung im Rathaus. Beide haben ein eigenes Büro. Sie können sich damit gut arrangieren. Der Laden läuft. Ab und an kommt die HO-Kollegin, um Details zu bearbeiten, z.B. zum Drucken, was im HO generell nicht erlaubt ist bei uns.

     

     

    Wie ist das mit dem Drucken bei euch?

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