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28.03.2024 um 7:51 Uhr als Antwort auf: VAK-Richtlinien zur Arbeitsmarkt- und Fachkräftezulage #2733PR Kreis SteinburgTeilnehmer
Guten Morgen,
bei uns wird allen Lebensmittelkontrolleuren eine Arbeitsmarktzulage gezahlt. Das soll auch in vielen anderen Kreisen so sein. Zustimmung KAV liegt vor.
Fachkräftezulage auf Antrag, wenn Abwanderungsgedanken geäußert und einigermaßen belegt sind. Z.B. durch Einladungen zu Vorstellungsgesprächen.
Vereinbarungen generell mit PR gibt es dazu nicht. Hier wird im Einzelfall entschieden.
Gruß aus Itzehoe
Helga
PR Kreis SteinburgTeilnehmerHallo Matthias,
hast Du da etwas Schriftliches vom KAV? Gibt es einen Vorstandsbeschluss?
Ich habe dazu nichts gefunden. Wäre aber sehr interessant.
Gruß Helga
12.02.2024 um 9:56 Uhr als Antwort auf: Freiwillige betriebliche Sozialleistungen / Dienstvereinbarung #2662PR Kreis SteinburgTeilnehmerHallo Frank,
für einige Bereiche erlaubt das Tarifrecht solche Leistungen (Jobticket, Fahrradleasing, Gesundheitsförderung wie z. Egym wellpass, etc.) Da haben wir überwiegend Dienstvereinbarungen geschlossen.
Weitere übertarifliche Leistungen sind grundsätzlich verboten.
Gruß Helga
PR Kreis SteinburgTeilnehmerGuten Morgen,
wir arbeiten als Personalrat mit der E-Akte. Wir nutzen jedoch ein anderes System (Enaio) und sind sehr zufrieden. Was möchtest Du denn genau wissen?
Gruß aus Itzehoe
PR Kreis SteinburgTeilnehmerGuten Morgen,
die Tätigkeit als Syko kann sogar dazu führen, dass die speziellen Tätigkeitsmerkmalen heranzuziehen sind. Bei uns wird das auch immer über einen eigenen AV abgebildet, der separat zu bewerten ist.
Grüße aus Itzehoe
Helga
PR Kreis SteinburgTeilnehmerMoin,
wir wollen im Kreis Steinburg nach dem Rendsburger Vorbild auch so etwas etablieren. Einverständnis Landrat liegt bereits vor. Wir müssen es nur noch eintüten.
Gruß
Helga
PR Kreis SteinburgTeilnehmerHallo Mirco,
grundsätzlich müssen bei uns alle Stellen öffentlich ausgeschrieben werden. Aber es gibt u.a. die dokumentiert Ausnahme bei der Übernahme von Azubis/ Anwärter*innen. Dort heißt es:
Auszubildende und Anwärter*innen sind grundsätzlich gefordert, sich bei Interesse auf eine Stellenausschreibung zu bewerben.Auf eine Ausschreibung kann jedoch verzichtet werden, wenn Auszubildender / Anwärter und Fachamt übereinstimmend den Wunsch eines Einsatzes nach Ausbildungsende / Ende Studium gegenüber der Dienststelle bekunden.
Unabhängig davon können die Ausbildung / das Studium abschließende Auszubildende und Anwärter*innen bei absehbaren Personalbedarf auch schon frühzeitig Übernahmezusicherungen erhalten, auch wenn sich das Einsatzgebiet noch nicht abzeichnet.
Das funktioniert seit einigen Jahren hervorragend.
VG Helga Baumann
- Diese Antwort wurde geändert vor 10 Monaten, 3 Wochen von PR Kreis Steinburg.
PR Kreis SteinburgTeilnehmerHallo Ute,
auch wir machen es für das Studium Soziale Arbeit. Die Konditionen kann ich Dir bei Bedarf zur Verfügung stellen, habe ich gerade nicht parat. Aber mit Rückzahlungsverpflichtung und Vertrag. Eine DV haben wir auch nicht, sind als PR aber sehr eng eingebunden.
viele Grüße
Helga
PR Kreis SteinburgTeilnehmerSchreib mir einfach unter personalrat@steinburg.de
PR Kreis SteinburgTeilnehmerGuten Morgen,
wir haben gerade eine neue DV zur Rufbereitschaft ASD gemacht. Die kann ich gern zur Verfügung stellen.
Gruß Helga Baumann
PR Kreis SteinburgTeilnehmerOkay, das stimmt. Aber schau doch mal in die Praxis der Kommunalverwaltung. Da ist doch alles drin.
PR Kreis SteinburgTeilnehmerDen Kommentar aus dem REHM-Verlag kann man 4 Wochen gratis testen.
Wir finden ihn sehr gut und ausführlich
Gruß aus Itzehoe
PR Kreis SteinburgTeilnehmerHallo,
ich schließe mich Silke und Dörte an. Wir beim Kreis Steinburg arbeiten auch mit ENAIO. Der Aktenplan ist individuell für die Kreisverwaltung erarbeitet. Der PR hat die Aktenplankennzeichen und Akten nach seinem Wunsch erstellt. Hierbei haben wir uns im Groben an den Hauptaktenplan für das ganze Haus gehalten. Auf Wunsch kann ich den gerne zur Verfügung stellen. Den großen Vorteil der E-Akte sehen wir zum Einen darin, dass der Vorstand auf alle Daten gemeinsam zugreifen kann. Das ermöglicht es uns auch, im Homeoffice zu arbeiten. Die Kommunikation mit der Personalverwaltung ist zum Anderen schneller und einfacher geworden. Da nur der Vorstand Zugriff auf unsere Akten hat, läuft die Protokollierung und die Einladung unserer Sitzungen (noch) parallel.
Gruß Helga
PR Kreis SteinburgTeilnehmerDanke Ute
09.05.2022 um 9:13 Uhr als Antwort auf: Dienstvereinbarung Digitalisierung / Schließsystem / Zeiterfassung #1828PR Kreis SteinburgTeilnehmerGuten Morgen,
ja, der Personalrat ist unbedingt zu beteiligen. Wichtig ist auch der*die Datenschutzbeauftragte. Wir sind auch gerade dabei, eine Dienstvereinbarung zu diesem Thema abzuschließen. Von der Firma Winkhaus gibt es dazu eine Muster-DV, die ich gern zur Verfügung stellen kann.
Viele Grüße aus dem Kreis Steinburg
Helga Baumann
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