PR Hzgt. Lauenburg

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  • als Antwort auf: VWL – Erhöhung auf bis zu 40 EUR #2686
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Oha, das hätten wir auch sehr gerne:

    Personalrat@Kreis-RZ.de

    Vielen Dank!

    Dirk

    als Antwort auf: ATZ #2685
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo Manuela,

    als außertarifliche Regelung hat das ja die Politik zu entscheiden.

    So haben wir wenigstens Folgendes hinbekommen:

    Quote 1,5%, ab 62 Jahren, längstens 5 Jahre, vornehmlich Teilzeit.

    Ist nicht so gut im Verhältnis zum TV FlexAZ, jedoch besser als nichts.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: Angestelltenlehrgang II #2684
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo Matthias,

    gehen tut beides und wir dbei uns auch beides gemacht (nicht durchgängig).

    Bei der Vergabe einer Stelle des gD an Jemanden aus dem mD müsste eine Zulage gezahlt werden und zum AL II angemeldet werden. Wenn die Person den Lehrgang ablehnt, müsste eine EG drunter bezahlt werden, d.h. die Zulage wäre weg. Die Zulage wird bis Beendigung des Lehrganges gezahlt, dann eingruppiert.

    Die Pflicht entfällt bei Menschen, die 20 Jahre voll haben.

    Beim Interessenbekundungsverfahren nur für den Lehrgang muss man ja 4 Jahre dabei sein (fordert Bordesholm). Wir machen dann noch einen Eignungstest.

    Ähnlich machen wir es mit dem AL I, da sind drei Jahre einschlägige Erfahrung vorzuweisen. Ist für Quereinsteiger gedacht.

    Schöne Grüße aus RZ

    Dirk

    als Antwort auf: PR-Sitzungsturnus #2399
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo Matthias,

    das Einzige, wo Ihr aufpassen müsstet ist die 10-Tages-Frist. Sonst kann ich nicht erkennen, dass Ihr irgendwas in einer DV regeln müsstet. Eine DV ist ja nicht für innere Angelegenheiten des PR da, sondern für Allgemeines zwischen PR und DS.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: Liste der Mitbestimmungsfälle für die Personalabteilung #2367
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo!

    na das würde ich ja glatt aufgreifen, wenn die Personalabteilung das so will…

    Wir haben mit unseren Leitungskräften eine Schulung im MGB gemacht und das kann man bei einer Personalabteilung ja auch. Da würde ich die Unwissenheit schon eher nutzen.

    Wir haben auch eine DV Vorabzustimmung und der Rest landet bei uns auf dem Tisch. Unsere Aussage gegenüber der DS lautet immer: „Im Zweifel alles“.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: Überziehung Arbeitszeit – Pause nach 6 Stunden #2255
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo Zusammen,

    bei uns werden die Pausenzeiten abgezogen, die über die 6 bzw. 9 Stunden hinausgehen. Das bedeutet auch, dass alle gestempelten Abwesenheitszeiten zusammengefasst werden. Da eine „Pause“ von weniger als 15 Minuten keine Pause darstellt, ist das bei uns also ganz ok. Sonst würde kein Raucher mehr auf seine Arbeitszeit kommen oder Jemand, der mal eben zum Supermarkt geht.

    Das Problem mit den 6 Stunden und dann arbeite ich umsonst kann ich gut verstehen, jedoch wäre es ja sonst notwendig, dass der Vorgesetzte nach 6 Stunden die Pause anweist.

    Bei der Umstellung auf die elektronische Zeiterfassung bei uns gab es genau diese Anmerkungen auch. Es war nur so, dass zuvor der Arbeitgeber nicht korrekt gehandelt hatte. Ist halt leider keie excel-Liste mehr.

    Schöne Grüße aus dem Herzogtum Lauenburg

    Dirk

    als Antwort auf: Ohne Vorsitz geht nix? #2236
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo Wolfgang,

     

    wir haben als 11er-Gremium deshalb einen Vorstand von 8 Personen. Dann kann (eigentlich) nichts passieren.

    Was anderes wüßte ich nicht.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: DV Zeiterfassung #2195
    PR Hzgt. Lauenburg
    Teilnehmer

    Hallo André,

    bei uns ist geregelt, dass Vorgesetzte die Einsicht haben dürfen bzw. anfordern dürfen.

    Dann folgt bei uns der Einbezug von Datenschutz und PR (haben wir nicht in der DV, sondern in der Verfahrensakte geregelt).

    So ist eine Hürde gesetzt, bzw. man kan erstmal ins Gespräch gehen.

    Schöne Grüße von Nebenan

    Dirk

    als Antwort auf: Altersteilzeit Beschäftigte #2194
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo Matthias,

     

    vielen Dank, das wäre hilfreich – wenn auch in deer Sache ärgerlich.

    PR.Pehnack@Kreis-RZ.de ist die Adresse.

     

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: Eingruppierung SUE #2122
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo Matthias,

    wie die Betreuungsbehörde in die S14 kommt, ist mir schleierhaft. Vormundschaften könnte man argumentieren. SPDi und ASD in S14 haben wir auch.

    S15 gibt es bspw. bei Leitung Pflegekinderdienst bei uns oder Leitung Eingliederungshilfe.

    Wie kam es zu der Bewertung: Wir haben uns darauf geeinigt, tarifkonform dürfte das nicht unbedingt sein.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: Stellenplan #2096
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Moin,

    nein, das ist nicht zulässig. Es sei denn, Ihr habt etwa Springerstellen oder so. Stellenplan ist Stellenplan.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: Mitbestimmung bei Stellenausschreibungen #2093
    PR Hzgt. Lauenburg
    Teilnehmer

    Wir haben einen Passus in der VDA, dass alle Stellen grundsätzlich zuerst intern ausgeschrieben werden. Das ist als Zeichen für die Belegschaft durchaus sehr gut.

    Die Absprache, welche Stellen gleich extern ausgeschrieben werden, treffen wir auf Anfrage kurz mit der Personalabteilung.

    Grundsätzlich würde ich so oder so erstmal den Ablauf für mitbestimmungspflichtig halten. Das habe ich auch aus Seminaren so abgespeichert.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: Wählbarkeit Leitungsassistenz #2092
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Wählbar ja, rechtlich gesehen.

    Von der Funktion her ist das natürlich widersprüchlich. Der Sinn von Mitbestimmung ist ja, den Blick beider Seiten zusammenzuführen.

    Bei uns ist es üblich, dass Jemand aus dem PR austritt, wenn er eine Leitungsposition besetzt.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: Erschwerniszuschläge für Hausmeister #2071
    PR Hzgt. Lauenburg
    Teilnehmer

    Hallo Frank,

    wir haben das auch mal versucht mit der Erschwerniszulage, das wurde nichts.

    https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/zuschlaege-ausgleich-fuer-sonderformen-der-arbeit-3-erschwerniszuschlaege_idesk_PI13994_HI1436706.html

    Schade, wir dachten, dass wir auf dem Wege die Arbeit mehr würdigen könnten, wenn es schon über die eingruppierung nicht geht.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: Duales Studium – #2041
    PR Hzgt. Lauenburg
    Teilnehmer

    Hallo Ute,

    wir machen das für Soziale Arbeit und haben eine Klausel, dass danach mindestens 5 Jahre ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Bei der Menge an Stellen dürfte das hinkommen, wenn jährlich 2 ausgebildete hinzukommen.

    Eine DV haben wir dazu nicht.

    Schöne Grüße aus dem Herzogtum Lauenburg.

    Dirk

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