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PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo Kathrin,
formal würde ich einen geänderten Antrag stellen. Dann stellte sich die Frage, wer den denn zu entscheiden hat. Für meine Auffassung müsste das dann doch der PR sein (da Du freigestellt bist, d.h. es hängt nicht an einem anderen Fachdienst).
Ich weiß nicht genau, wie das bei Euch organisiert ist. Bei uns wird der PR wie ein Fachdienst behandelt mit Vor- und Nachteilen. Weil wir bei uns bei der Telearbeit neben Einzelquoten auch Fachdienstquoten haben, halten wir uns daran.
Wichtig ist grundsaätzlich: Ihr entscheidet über Eure Anträge, d.h. ein Fortbildungsantrag wird ersetzt durch den Entsendebeschluss usw. Dementsprechend müsste es hier bei einem Telearbeitsantrag auch sein.
Schöne Grüße aus Südost.
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo Matthias,
Du sprichst hier das alte Rufbereitschafts-Problem an, das nur dadurch lösbar wird, dass eine fiktive Arbeitszeit am Morgen bis zum Ende der Ruhezeit gutgeschrieben wird. Das wäre ja bei kurzfristigem Einspringen durchaus argumentierbar, denn es gibt auch eine Anordnungsfrist für die Rufbereitschaft, die nicht eingehalten wird.
Also mglw. ein Geben und Nehmen verhandelbar?
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo Daniela,
wir haben diese Umstellung gerade gemacht. Wichtig war für uns, dass der Status (abwesend, verfügbar usw.) nicht automatisch für Alle sichbar ist. Diese Einstellungsmöglichkeit kann man nicht ausschalten, so dass wir festgelegt haben, dass dies seitens Vorgesetzter nicht verlangt werden darf (Verknüpfung von Daten Telefon und Zeiterfassung usw.).
Sonst haben wir da nichts weiter geregelt.
Was jedoch auffällt ist, dass die Leute nun ihr Telefon nicht mehr am Arbeitsplatz liegen haben, sondern „am Mann“ tragen. Das ist bei privaten Telefonen zwar inflationär auch so, allerdings lohnt sich schon ein Hinschauen, ob hier nicht Abgrenzungsfrgen auftreten (bspw. zu Hause, wenn Jeder ein Smartphone hat, schaut man mal schnell die eMails an usw.).
Da es bei uns bisher das Problem der Erreichbarkeit im Homeoffice gab, ist es grundsätzlich eine Verbesserung.
Wichtig ist auf jeden Fall das sichergestellt ist, dass das WLAN sehr gut funktioniert und die Leitung „groß genug“ ist. Wir haben dadurch ein erhebliches Problem in der Dienststelle bekommen…
Vielleicht haben wir die Sache zu hemdsärmlig ungeregelt gelassen, das weiß ich noch nicht genau.
Schöne Grüße
Dirk
29.10.2025 um 11:07 Uhr als Antwort auf: Einmalige Anordnung von Ruf- oder Bereitschaftszeiten #3476PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo Bettina,
was Ihr da habt ist Bereitschaft. Der Ort ist für die MA nicht frei wählbar.
Bei der Rufbereitschaft kann es auch bedeuten, dass ich innerhalb einer Zeit X dadurch arbeite, indem ich telfoniere.
Wir haben bei Wahlen eine IT-Rufbereitschaft. Diese läuft bis Ende der Auszählungen.
Wenn es andere Tätigkeiten sind, die zu klaren Zeiten erforderlich sind, dann kann das auch normal Arbeitszeit inkl. Zuschläge sein.
So eine halbe Sache ist schon fragwürdig. Einsatz oder nicht oder Backup erforderlich oder nicht. Da müsste die DS sich schon entscheiden.
Schöne Grüße
Dirk
20.06.2025 um 10:52 Uhr als Antwort auf: Beteiligung am Vorstellungsgespräch für Fachbereichsleitung #3225PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo Christina,
ja, das ist richtig so. Allerdings könnte ich nicht nachvollziehen, warum Ihr nicht dabei sein dürft. Dass man nicht mitbewertet usw. ist klar. Dennoch ist das eine nicht ganz unwichtige Position bei Euch, da kann man schon im Rahmen von enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit annehmen…
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo Ralf,
die Schließung von Betriebsteilen hat auf jeden Fall mit Euch als PR zu tun, völlig klar. Auch was mit den Kollegen passiert. Hier gilt es meiner Ansich nach schnell:
a) Beschluss PR für anwaltliche Beratung zu dem Thema
b) Anwalt fragen
Wenn Du einen guten wissen willst in der Gegend, sag Bescheid. Sonst haben die PRler aus der Stadt RZ auch einen an der Hand.
Schöne Grüße
Dirk
14.04.2025 um 15:56 Uhr als Antwort auf: VAK-Richtlinien zur Arbeitsmarkt- und Fachkräftezulage #3179PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallöchen,
nun, diese Form der Zulagengewährung wird ja schwierig. Bei uns klebte man mal an die EG 9a der Ausländerbehörde eine Zulage. Ich gewann die Wette und es fand sich Niemand. Wenn Jemand wegen der Zulage die Stelle nähme, so wäre ich nicht sicher, ob es auch wenigstens zu einem guten Teil auch um die Aufgabe geht.
Dann ergibt diese 9a mit Zulage ja ca. 9c und jetzt wird es schwierig…
Bei uns haben Lebensmittelkontrolleure, Ärzte usw. – also die Üblichen – eine Zulage.
Die „Halteprämie“ ist sehr ungünstig. Das wollen wir auch nicht bzw. haben die DS-Leitung gefragt, ob sich jeden Tag die Leute mit Abwanderungsgedanken an sie wenden soll und wir dann insgesamt auf einem anderen Niveau landen wollen?
Man sollte mit Anderem überzeugen, der Effekt von Geld ist nie lang.
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo,
Achtung: GB ist Teil der DS-Leitung und kein Bestandteil der PR-Sitzung! JAV und SBV haben ein Teilnahmerecht und können deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerMoin Matthias,
das MBG sagt uns in §36 über die Anzahl der Freistellungen ja „in der Regel“, d.h. es kann auch mehr sein.
Und dazu kommen ja noch alle anderen PR-Mitglieder, die ja auch von ihrer Arbeit freizustellen sind. Das ist ja immer ein schwieriger Punkt. Wir haben bspw. auf unserer 2. Freistellungsstelle diverse PR-Mitglieder mit Stundenanteilen von 5 – 13 Stunden, also bei denen, wo die Stunden im Fachdienst von anderen Personen genommen werden konnten.
Das von Wolfgang benannte „Büropersonal“ in „erforderlichem Umfang“ kann durchaus ein Hebel sein, wenn Ihr es nicht schon habt. Dieses ist ja dafür da, dass die PR-Mitglieder nur PR-Arbeit machen und „der Schreibkram“ (soll nicht despektierlich klingen) vom Büropersonal.
Eine Überlastungsanzeige könnte meiner Ansicht nach zwar inhaltlich richtig sein, jedoch stellt sich die Frage, zu was sie dienen soll.
Um alle Aufgaben ordentlich zu erledigen, reichen die regulären Freistellungen nach meiner Erfahrung nicht aus, d.h. es braucht immer alle PR-Mitglieder bzw. auch die Ersatzmitglieder (die ja das Mitglied nicht nur in der Sitzung, sondern für die Dauer der Abwesenheit vertreten). Bei uns machen dann auch mal Ersatzmitglieder Vorstellungstermine, wenn es nicht anders geht.
Am Ende ist die Frage Freistellung ja sehr abhängig vom Verhältnis DS und PR, d.h. kann man was verabreden („Du DS-Leitung hast dafür zu sorgen, dass ein PR-Mitglied für PR-Arbeit freigestellt wird.“) und wird das in den Fachdiensten aktzeptiert (nicht nur hierfür machen wir Fortbildungen für Führungskräfte im MBG) oder muss man was erstreiten (dann wäre sicherlich der von Wolfgang benannte Weg Richtung Gewerkschaft sinnvoll, es gibt zu Büropersonal bspw. ja auch schon Urteile).
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo Ihr,
ich habe unsere DV dazu in den Upload gestellt. Sobald sie freigegeben ist, ist sie bei Best Practice zu finden.
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo Birte,
es gibt hier im Bereich „Best Practice“ eine DV aus Kiel. Die ist als Grundlage sehr gut. Bei der Hans-Böckler-Stiftung findest Du auch Ausführungen dazu.
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo Astrid,
bei uns wird die Möglichkeit des Aufstiegs bzw. auch des Praxisaufstieg und für die Beschäftigten Angestelltenlehrgang I und II alle paar Jahre ausgeschrieben. D.h. man muss ein paar Voraussetzungen erfüllen, einen Test machen und kann dann los. Für Beamte muss man natürlich eine entsprechende Stelle dafür haben.
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerMoin Matthias,
das ist sowas von mitbestimmungspflichtig! Eine organisatiorische Maßnahme sozusagen.
Bei uns war die Übergabe der Sachen an die VAK, also die Gehaltsstelle, auch aus Sicht der DS mitbestimmungspflichtig.
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerGuten Tag miteinander,
die Sache ist so was von klar!
1. Die berechtigte Person entscheidet Zusammensetzung
2. Ein PR-Mitglied geht als PR-Mitglied
3. Das PR-Mitglied teilt den Inhalt nicht dem ganzen PR mit.
4. Evtl. erarbeitete Maßnahmen sind mitbestimmungspflichtig.
Deine Personalstelle irrt.
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
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