Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
20.06.2025 um 10:52 Uhr als Antwort auf: Beteiligung am Vorstellungsgespräch für Fachbereichsleitung #3225
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo Christina,
ja, das ist richtig so. Allerdings könnte ich nicht nachvollziehen, warum Ihr nicht dabei sein dürft. Dass man nicht mitbewertet usw. ist klar. Dennoch ist das eine nicht ganz unwichtige Position bei Euch, da kann man schon im Rahmen von enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit annehmen…
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo Ralf,
die Schließung von Betriebsteilen hat auf jeden Fall mit Euch als PR zu tun, völlig klar. Auch was mit den Kollegen passiert. Hier gilt es meiner Ansich nach schnell:
a) Beschluss PR für anwaltliche Beratung zu dem Thema
b) Anwalt fragen
Wenn Du einen guten wissen willst in der Gegend, sag Bescheid. Sonst haben die PRler aus der Stadt RZ auch einen an der Hand.
Schöne Grüße
Dirk
14.04.2025 um 15:56 Uhr als Antwort auf: VAK-Richtlinien zur Arbeitsmarkt- und Fachkräftezulage #3179PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallöchen,
nun, diese Form der Zulagengewährung wird ja schwierig. Bei uns klebte man mal an die EG 9a der Ausländerbehörde eine Zulage. Ich gewann die Wette und es fand sich Niemand. Wenn Jemand wegen der Zulage die Stelle nähme, so wäre ich nicht sicher, ob es auch wenigstens zu einem guten Teil auch um die Aufgabe geht.
Dann ergibt diese 9a mit Zulage ja ca. 9c und jetzt wird es schwierig…
Bei uns haben Lebensmittelkontrolleure, Ärzte usw. – also die Üblichen – eine Zulage.
Die „Halteprämie“ ist sehr ungünstig. Das wollen wir auch nicht bzw. haben die DS-Leitung gefragt, ob sich jeden Tag die Leute mit Abwanderungsgedanken an sie wenden soll und wir dann insgesamt auf einem anderen Niveau landen wollen?
Man sollte mit Anderem überzeugen, der Effekt von Geld ist nie lang.
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo,
Achtung: GB ist Teil der DS-Leitung und kein Bestandteil der PR-Sitzung! JAV und SBV haben ein Teilnahmerecht und können deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerMoin Matthias,
das MBG sagt uns in §36 über die Anzahl der Freistellungen ja „in der Regel“, d.h. es kann auch mehr sein.
Und dazu kommen ja noch alle anderen PR-Mitglieder, die ja auch von ihrer Arbeit freizustellen sind. Das ist ja immer ein schwieriger Punkt. Wir haben bspw. auf unserer 2. Freistellungsstelle diverse PR-Mitglieder mit Stundenanteilen von 5 – 13 Stunden, also bei denen, wo die Stunden im Fachdienst von anderen Personen genommen werden konnten.
Das von Wolfgang benannte „Büropersonal“ in „erforderlichem Umfang“ kann durchaus ein Hebel sein, wenn Ihr es nicht schon habt. Dieses ist ja dafür da, dass die PR-Mitglieder nur PR-Arbeit machen und „der Schreibkram“ (soll nicht despektierlich klingen) vom Büropersonal.
Eine Überlastungsanzeige könnte meiner Ansicht nach zwar inhaltlich richtig sein, jedoch stellt sich die Frage, zu was sie dienen soll.
Um alle Aufgaben ordentlich zu erledigen, reichen die regulären Freistellungen nach meiner Erfahrung nicht aus, d.h. es braucht immer alle PR-Mitglieder bzw. auch die Ersatzmitglieder (die ja das Mitglied nicht nur in der Sitzung, sondern für die Dauer der Abwesenheit vertreten). Bei uns machen dann auch mal Ersatzmitglieder Vorstellungstermine, wenn es nicht anders geht.
Am Ende ist die Frage Freistellung ja sehr abhängig vom Verhältnis DS und PR, d.h. kann man was verabreden („Du DS-Leitung hast dafür zu sorgen, dass ein PR-Mitglied für PR-Arbeit freigestellt wird.“) und wird das in den Fachdiensten aktzeptiert (nicht nur hierfür machen wir Fortbildungen für Führungskräfte im MBG) oder muss man was erstreiten (dann wäre sicherlich der von Wolfgang benannte Weg Richtung Gewerkschaft sinnvoll, es gibt zu Büropersonal bspw. ja auch schon Urteile).
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo Ihr,
ich habe unsere DV dazu in den Upload gestellt. Sobald sie freigegeben ist, ist sie bei Best Practice zu finden.
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo Birte,
es gibt hier im Bereich „Best Practice“ eine DV aus Kiel. Die ist als Grundlage sehr gut. Bei der Hans-Böckler-Stiftung findest Du auch Ausführungen dazu.
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo Astrid,
bei uns wird die Möglichkeit des Aufstiegs bzw. auch des Praxisaufstieg und für die Beschäftigten Angestelltenlehrgang I und II alle paar Jahre ausgeschrieben. D.h. man muss ein paar Voraussetzungen erfüllen, einen Test machen und kann dann los. Für Beamte muss man natürlich eine entsprechende Stelle dafür haben.
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerMoin Matthias,
das ist sowas von mitbestimmungspflichtig! Eine organisatiorische Maßnahme sozusagen.
Bei uns war die Übergabe der Sachen an die VAK, also die Gehaltsstelle, auch aus Sicht der DS mitbestimmungspflichtig.
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerGuten Tag miteinander,
die Sache ist so was von klar!
1. Die berechtigte Person entscheidet Zusammensetzung
2. Ein PR-Mitglied geht als PR-Mitglied
3. Das PR-Mitglied teilt den Inhalt nicht dem ganzen PR mit.
4. Evtl. erarbeitete Maßnahmen sind mitbestimmungspflichtig.
Deine Personalstelle irrt.
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerPR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo Manuela,
als außertarifliche Regelung hat das ja die Politik zu entscheiden.
So haben wir wenigstens Folgendes hinbekommen:
Quote 1,5%, ab 62 Jahren, längstens 5 Jahre, vornehmlich Teilzeit.
Ist nicht so gut im Verhältnis zum TV FlexAZ, jedoch besser als nichts.
Schöne Grüße
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo Matthias,
gehen tut beides und wir dbei uns auch beides gemacht (nicht durchgängig).
Bei der Vergabe einer Stelle des gD an Jemanden aus dem mD müsste eine Zulage gezahlt werden und zum AL II angemeldet werden. Wenn die Person den Lehrgang ablehnt, müsste eine EG drunter bezahlt werden, d.h. die Zulage wäre weg. Die Zulage wird bis Beendigung des Lehrganges gezahlt, dann eingruppiert.
Die Pflicht entfällt bei Menschen, die 20 Jahre voll haben.
Beim Interessenbekundungsverfahren nur für den Lehrgang muss man ja 4 Jahre dabei sein (fordert Bordesholm). Wir machen dann noch einen Eignungstest.
Ähnlich machen wir es mit dem AL I, da sind drei Jahre einschlägige Erfahrung vorzuweisen. Ist für Quereinsteiger gedacht.
Schöne Grüße aus RZ
Dirk
PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo Matthias,
das Einzige, wo Ihr aufpassen müsstet ist die 10-Tages-Frist. Sonst kann ich nicht erkennen, dass Ihr irgendwas in einer DV regeln müsstet. Eine DV ist ja nicht für innere Angelegenheiten des PR da, sondern für Allgemeines zwischen PR und DS.
Schöne Grüße
Dirk
31.08.2023 um 8:41 Uhr als Antwort auf: Liste der Mitbestimmungsfälle für die Personalabteilung #2367PR Hzgt. Lauenburg
TeilnehmerHallo!
na das würde ich ja glatt aufgreifen, wenn die Personalabteilung das so will…
Wir haben mit unseren Leitungskräften eine Schulung im MGB gemacht und das kann man bei einer Personalabteilung ja auch. Da würde ich die Unwissenheit schon eher nutzen.
Wir haben auch eine DV Vorabzustimmung und der Rest landet bei uns auf dem Tisch. Unsere Aussage gegenüber der DS lautet immer: „Im Zweifel alles“.
Schöne Grüße
Dirk
-
AutorBeiträge