PR Henstedt-Ulzburg

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  • als Antwort auf: SHVgVO #3716

    Da hast du natürlich Recht. Aber jene Mitarbeitenden, die mit Vergaben arbeiten, sind davon betroffen, weil es sich um eine organisatorische Maßnahme handelt. Ich teile mal unsere Stellungnahme dazu, dann wird es vielleicht ersichtlicher:

    „<span style=“mso-bidi-font-size: 12.0pt; line-height: 150%; font-family: ‚Arial‘,sans-serif; mso-fareast-font-family: ‚Times New Roman‘; mso-fareast-language: DE;“>Sehr geehrte Dienststellenleitung,</span>
    <p class=“MsoNormal“ style=“line-height: 150%;“><span style=“mso-bidi-font-size: 12.0pt; line-height: 150%; font-family: ‚Arial‘,sans-serif; mso-fareast-font-family: ‚Times New Roman‘; mso-fareast-language: DE;“>der Personalrat nimmt Bezug auf das Vorhaben, die Freizügigkeit bei Vergabeverfahren einzuschränken und die Wertgrenzen für die Einholung von drei Angeboten abweichend von den landesweiten Vorgaben intern abzusenken. Wir sprechen uns nachdrücklich <b>gegen diese Absenkung</b> aus und plädieren dafür, den aktuellen Regelungen der novellierten SHVgVO vollumfänglich zu folgen.</span></p>
    <p class=“MsoNormal“ style=“line-height: 150%;“><span style=“mso-bidi-font-size: 12.0pt; line-height: 150%; font-family: ‚Arial‘,sans-serif; mso-fareast-font-family: ‚Times New Roman‘; mso-fareast-language: DE;“>Das Land Schleswig-Holstein hat die Wertgrenzen mit der jüngsten Verordnungsänderung bewusst und massiv angehoben (z. B. auf 50.000 € für Direktaufträge nach UVgO), um den enormen bürokratischen Aufwand in den Behörden zu reduzieren. Eine eigenmächtige, interne Herabsetzung dieser Grenzen würde dem erklärten Entlastungsziel des Verordnungsgebers diametral entgegenstehen.</span></p>
    <p class=“MsoNormal“ style=“line-height: 150%;“><span style=“mso-bidi-font-size: 12.0pt; line-height: 150%; font-family: ‚Arial‘,sans-serif; mso-fareast-font-family: ‚Times New Roman‘; mso-fareast-language: DE;“>Unsere Dienststelle arbeitet bereits seit geraumer Zeit an der Belastungsgrenze. Jede zusätzliche Angebotseinholung bindet wertvolle personelle und zeitliche Ressourcen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden, und verschärft die bestehende Überlastungssituation der Beschäftigten.</span></p>
    <p class=“MsoNormal“ style=“line-height: 150%;“><span style=“mso-bidi-font-size: 12.0pt; line-height: 150%; font-family: ‚Arial‘,sans-serif; mso-fareast-font-family: ‚Times New Roman‘; mso-fareast-language: DE;“>Dem berechtigten Interesse an Compliance und Korruptionsprävention wird in unserer Dienststelle bereits durch das etablierte, verlässliche <b>Vier-Augen-Prinzip</b> vollauf Rechnung getragen. Dieses Kontrollorgan greift unabhängig von der Anzahl der Angebote und unterbindet Kumpanei oder unzulässige Einflussnahmen effektiv. Ein künstlich aufgeblähter Prüfaufwand durch obligatorische Dreifach-Angebote im Niedrigwertbereich bringt keinen Sicherheitsgewinn, der die zusätzliche Belastung rechtfertigt.</span></p>
    <p class=“MsoNormal“ style=“line-height: 150%;“><span style=“mso-bidi-font-size: 12.0pt; line-height: 150%; font-family: ‚Arial‘,sans-serif; mso-fareast-font-family: ‚Times New Roman‘; mso-fareast-language: DE;“>Wir bitten daher darum, von der Absenkung Abstand zu nehmen und die Entlastungswirkung der SHVgVO im Sinne der Beschäftigten zu nutzen.</span></p>
    <p class=“MsoNormal“ style=“line-height: 150%;“><span style=“mso-bidi-font-size: 12.0pt; line-height: 150%; font-family: ‚Arial‘,sans-serif; mso-fareast-font-family: ‚Times New Roman‘; mso-fareast-language: DE;“>Mit freundlichen Grüßen
    Der Personalrat“</span></p>

    als Antwort auf: Ablehnung eines Höhergruppierungsantrags #3675

    „Der Antrag vom 21.11.24 auf Höhergruppierung von 9c in die Entgeltgruppe 10 wurde seitens der Dienststelle am 12.03.2026 mit einem 12 seitigen Gutachten des FD Zentrale Dienste abgelehnt. Es handelt  sich hier um den Leiter des BBH´s mit 35 Mitarbeitern auf dem Bauhof.“

     

    Moin Kathrin,

    das 12 seitige Gutachten würde ich einmal genau unter die Lupe nehmen und dabei schauen, ob die die Grundsätze der Eingruppierungen erfüllt worden sind. Vielleicht ist diese Bewertung ja auch intern über den FD erfolgt, dann würde ich noch genauer prüfen. 😉

     

    Lieber Gruß aus Henstedt-Ulzburg

    als Antwort auf: Telearbeit für Personalräte mit ganzer Freistellung #3609

    Moin Kathrin,

    ist das denn nur mit Antrag möglich? Ich meine, wenn das Gremium diese Entscheidung trägt und eure Geschäftsordnung das zulässt würde ich die Dienststellenleitung darüber informieren, dass der PR beschlossen hat, dich als Vorsitzende so arbeiten zu lassen.

    Liebe grüße aus Henstedt-Ulzburg

    als Antwort auf: Dienstvereibarung für die einführung von KI bzw. Software #2844

    Moin,

     

    wir tasten uns gerade langsam an das Thema heran. Ganz hilfreich fand ich die Folgen zur Anwenung von KI hier im Podcast:

    https://www.bund-verlag.de/personalrat-podcast

    Beste Grüße, wenzel aus H-U

     

    als Antwort auf: Digitales Netzwerk #2794

    Moin Benjamin,

     

    nutzt ihr Slack auch als Projektmanagement-Tool? Oder nur wenn ihr euch online trefft?

    Und zu Canva hätte ich die Frage, ob ich mir einmal einen eurer Newsletter ansehen kann. Ich kenne das Programm so gar nicht, beim Draufsehen sieht es aber so aus, als würde die Newsletter optisch nicht langweilen. Ist Canva anwenderfreundlich?

    Solltest du was schicken können, gerne an personalrat@henstedt-ulzburg.de

    Lieber Gruß, Wenzel

    als Antwort auf: Home/Mobile Office Dienstvereinbarung #2793

    Moin,

     

    wir haben auch Interesse. Gerne an personalrat@henstedt-ulzburg.de

     

    Würde mich sehr freuen! Grüße, Wenzel

    als Antwort auf: Ersatzmitglieder informieren #2792

    Moin zusammen,

     

    ich beziehe mich auf das „Praxishandbuch zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein“; 2. Auflage zu § 9, Seite 40 zu Absatz 2, Zitat: „Die Ersatzmitglieder dürfen im Rahmen des MBG Schl.-H. ebenfalls informiert werden. das ist in dieser Eindeutigkeit ein Novum.“ Hervorhebung so im Text.

    Ich bin da erst drüber gestolpert und habe zur Sicherheit den Paragrafen „Schweigepflicht“ in den anderen Landes-MBG gegengelesen. Dort werden Ersatzmitglieder explizit durch Nichtnennung ausgeschlossen, weil sie nicht zu informieren sind.

    Sonniges Wochenende, Wenzel

    als Antwort auf: Home/Mobile Office Dienstvereinbarung #2784

    Moin,

     

    wir haben aus den von dir genannten Gründen noch nichts, wollen uns aber als PR auf den Weg machen und uns erst einmal schulen lassen. Sollte irgendwer eine DV haben, haben wir großes Interesse, uns die einmal anzuschauen. Wir nehmen auch wahr, dass Mitarbeitende, die kein Homeoffice praktizieren können, dem Homeoffice sehr skeptisch gegenüberstehen. U. a. jetzt bei möglichen Schließtagen über die Weihnachtsfeiertage.

    Gruß aus H-U, Wenzel

    als Antwort auf: Digitales Netzwerk #2783

    Moin,

    wir haben im Intranet einen Laufwerksordner auf den alle Mitarbeitenden Zugriff haben. dazu planen wir einen Newsletter, weil die Zugriffszahlen noch überschaubar sind. Der PR hat ein gesichertes Laufwerk, zusätzlich testen wir demnächst „Trello“ als Projektttool aus.  Schwierig wird es bei den Mitarbeitenden in den Außenstellen, die keinen Rechnerzugang haben. Hier informieren wir regelmäßig vor Ort.

     

    Grüße aus H-U, Wenzel

    als Antwort auf: Ersatzmitglieder informieren #2781

    Moin Martina,

     

    so wollen wir es jetzt auch machen.

    Grüße aus H-U

    als Antwort auf: Altersteilzeit Beschäftigte #2760

    Moin, wir haben auch Interesse daran.

     

    Gerne an wenzel.waschischeck@henstedt-ulzburg.de

    Schönen 1. Mai und lieber Gruß

    als Antwort auf: Freigestellter Personalrat #2752

    Moin zusammen,

    ich sattel mal auf die Frage auf und erweitere die Frage. Die Textstellen des MBG sind mir bekannt, ich kann mir vorstellen, dass meine Antwort auf die Frage in einem Urteil liegt.

    Unser PR hat eine Vollzeifreistellung zum 01.03.2024 beschlossen, allerdings ist der Haushalt noch nicht beschlossen. Die Dienstelle behauptet, die offizielle Freistellung könne erst nach beschlossenem Haushalt erfolgen. Das MBG hilft mir gerade nicht weiterKann mir dazu jemand helfen?

    Lieber Gruß, Wenzel;  – Wenzel.Waschischeck@henstedt-ulzburg.de

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