Frank Krause

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  • als Antwort auf: Stellenausschreibungen – mitbestimmungspflichtig? #2635
    Frank Krause
    Teilnehmer

    Moin,

    aus meiner Sicht sind Stellenausschreibungen nicht mitbestimmungspflichtig, da sie keine Maßnahmen im personalvertretungsrechtlichen Sinne sind. Dies kann man im Kommentar zum MBG SH (Weiß/Benning//Warnecke/Reimers KSV Medien 2023) auf den Seiten 243 ff nachlesen.

    Lediglich beim Verzicht auf eine Stellenausschreibung ist der PR zu beteiligen.

    MfG

    Frank Krause

     

    als Antwort auf: Software PR-Sitzungen #2562
    Frank Krause
    Teilnehmer

    Moin,

    wir benutzen ALLRIS.

    Endorse sieht aber auch interessant aus. Ich lass mir mal ein Angebot machen.

     

    Liebe Grüße aus Geesthacht

    als Antwort auf: Eingruppierung päd. Mitarbeiter #2433
    Frank Krause
    Teilnehmer

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

     

    Liebe Grüße aus Geesthacht

    als Antwort auf: Reinigung in Schulen Vorholzeit Erkrankung #2432
    Frank Krause
    Teilnehmer

    Hallo Marue,

    danke für deine Antwort. Kannst du mir die DV eventuell zusenden?

    frank.krause@geesthacht.de.

     

    Vielen Dank

    als Antwort auf: Betriebsruhe zwischen Weihnachten und Neujahr #1912
    Frank Krause
    Teilnehmer

     

    Hallo,

    aufgrund der aktuellen Lage möchte die Dienststelle das Rathaus und die Außenstellen zwischen Weihnachten und Neujahr schließen. Hierfür müssten wir Urlaub nehmen, Plusstunden abbauen oder Minusstunden aufbauen.
    Der Personalantrag hat den Antrag der Dienststelle abgelehnt.  Begründung:

    Der Personalrat kann einer Betriebsruhe unter den uns bekannten Voraussetzungen nicht zustimmen. Als erstes sehen wir die Kurzfristigkeit der Ankündigung, der geplanten 4-Tage Betriebsruhe, ein angemessener Zeitraum gemäß gängiger Rechtsprechung sind mindestens 6 Monaten, die nur bei Vorliegen dringenden betrieblichen Belangen unterschritten werden darf. Aus unserer Sicht liegen diese nicht vor. Einige Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter haben die gewünschten 4 Tage Urlaub nicht mehr/bzw. anderweitig verplant. Hier wäre anzumerken, dass für eine Zwangsverpflichtung Urlaub zu nehmen, auch die o.g. dringenden betrieblichen Belange vorliegen müssen. Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die für den betreffenden Zeitraum über keine Urlaubstage mehr verfügen und denen es nicht möglich ist, Überstunden im Umfang von 4 Tagen aufzubauen bzw. Minusstunden in diesem Umfang wieder abzubauen.
    Da der Arbeitgeber keine Minusstunden vorschreiben/anordnen kann, muss erst geklärt werden, wie mit den Kolleginnen und Kollegen, die durch die Betriebsruhe dazu gezwungen wären Minusstunden aufzubauen, verfahren wird. Zudem haben wir erfahren, dass ein Notdienst im Rathaus anwesend sein soll und die Abregelung der Temperatur nur über die Thermostaten in den einzelnen Büros erfolgen soll. Ein Einspareffekt ist dadurch kaum noch gegeben, da die Vorlauftemperatur im Heizungskreislauf entsprechend hochgehalten werden müsste. Wir sind weiterhin gerne bereit, einer Betriebsruhe zuzustimmen, wenn es eine Lösung für die betroffenen, oben beschriebenen Kolleginnen und Kollegen gibt. Wir bitten darum, uns zu erläutern, welche Lösungsmöglichkeiten es für Kolleginnen und Kollegen gibt, die für den betreffenden Zeitraum über keine Urlaubstage oder Überstunden verfügen.
    Wenn es keine Lösungsmöglichkeit gibt, wäre es möglich, alle Kolleginnen und Kollegen dazu aufzurufen, zu Hause zu bleiben unter Nutzung von Urlaubstagen und Zeitausgleich. Die Kolleginnen und Kollegen, denen dies nicht möglich ist, könnte Homeoffice für den Zeitraum angeboten werden oder auch notfalls die Möglichkeit, ins Rathaus zu kommen, das wegen der Notbesetzung ja sowie vorgeheizt werden muss. Eine weitere Möglichkeit wäre z.B. eine bezahlte Dienstfreistellung, in diesem Falle müsste kein Urlaub genommen werden und es würden keine Minusstunden auflaufen. Diese müsste dann, aber für alle Kolleginnen und Kollegen gleicher maßen gelten.

    Die Dienststelle hat bisher unsere Fragen nicht beantwortet.
    Gibt es bei Euch auch eine Betriebsruhe zwischen den Feststagen?

     

    Liebe Grüße aus Geesthacht

    Frank Krause

    • Diese Antwort wurde geändert vor 1 Jahr, 7 Monaten von Frank Krause.
    als Antwort auf: Betriebsruhe zwischen Weihnachten und Neujahr #1911
    Frank Krause
    Teilnehmer

    Ich bin dabei. Die ansicht ist nicht gut. Ich habe den Text über copy/paste eingefügt. Dann habe ich den Text überarbeitet. Danach sah es aber immer noch so schlimm aus. Jetzt komme ich irgendwie nicht in den Bearbeitungsmodus.

    als Antwort auf: Dienstvereinbarung Stufenverkürzung § 17 TVöD #1879
    Frank Krause
    Teilnehmer

    Hallo  an Alle,

    bei der Stadt Geesthacht wird auch dem Thema gearbeitet. Wir werden das aber eher als Richtlinie / Handlungsempfehlung mit der Dienststelle abstimmen.

     

    als Antwort auf: Elektriker #1653
    Frank Krause
    Teilnehmer

    Hallo,

     

    wir haben drei Elektriker. Einer arbeitet in der Kläranlage und zwei bei den Städtischen Betrieben. dort sind sie für die Straßenbeleuchtung u.a. zuständig.

     

    eingruppiert sind sie in die EG 6 und EG 7. Hierzu muss man leider immer noch das alte Lohngruppenverzeichnis von 1991 zu Rate ziehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank Krause

    als Antwort auf: Hallo wir sind die „Neuen“ #1652
    Frank Krause
    Teilnehmer

    Auch von mir ein herzlich Wilkommen.

    Frank Krause

    Personalrat Stadt Geesthacht

    als Antwort auf: 3G für Besucher*innen der Dienstgebäude #1628
    Frank Krause
    Teilnehmer

    Hallo ihr lieben Personalräte,

    auch bei der Stadt Geesthacht wird über 3 G für Besucher:innen nachgedacht. Im Schreiben der Staatskanzlei vom 19.11.2021 steht ja auf Seite 6, dass die 3 G-Regel auch für Besucher:innen der Dienststellen gilt. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass damit nur die Landesbehörden gemeint waren. Die Frage, ob denn in den Rathäusern auch 3 G für Besucher:innen gelten soll wurde nicht beantwortet. Der Landrat des Kreises Herzogtum Laubenburg ist der Auffassung, dass diese Regel unzulässig wäre. Jetzt warten wir noch auf eine Antwort vom Innenministerium. Neben Geesthacht haben dort wohl noch andere Kommunen angefragt.

     

    Viele Grüße von der Elbe

     

    Frank Krause

    als Antwort auf: DV Altersteilgesetz (AltTZG) #1558
    Frank Krause
    Teilnehmer

    Moin,

    nach meinen Rcherchen hat man ab 55+ auf Altersteilzeit.

    Ich habe mal gegoogelt. Beim BMAS findets du weitere infos:

    https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/altersteilzeit-artikel.html

    MfG

    Frank Krause

    als Antwort auf: Leistungsprämie Beamtinnen und Beamte #1530
    Frank Krause
    Teilnehmer

    Hallo Astrid,

     

    bei der Stadt Geesthacht gibt es für Beamtinnen und Beamten keine Lesitungsprämie.

     

    Grüße aus Geesthacht

    Frank

    als Antwort auf: Eingruppierung von eigenen Reinigungskräften #1399
    Frank Krause
    Teilnehmer

    Bei der Stadt Geesthacht wurden alle Reinigungskräfte rückwirkend zum 01.01.2020 in EG 2 eingruppiert.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank Krause, PR Geesthacht

    als Antwort auf: Eingruppierung kommunaler Schulsekretär*innen #1295
    Frank Krause
    Teilnehmer

    Hallo,

    sehr interessantes Thema. Bei uns wurden auch alle Stellen in Schulsekretariaten nach EG 5 bewertet.

    Hier herrscht sogar die Meinung, dass für die Aufgabenerfüllung keine Ausbildung erforderlich ist und somit sogar nach EG 4 eingruppiert werden könnten. Der PR und die Schulleitungen sehen das natürlich anders.

    Könntest du mir evtl. das Gutachten zusenden?

    frank.krause@geesthacht.de

     

    VG Frank

    als Antwort auf: Anwaltliche Beratung #1292
    Frank Krause
    Teilnehmer

    Hallo,

    der Personalrat der Stadt Geesthacht hat in der Vergangenheit immer mit Herrn Langebach zusammengearbeitet:

    Rechtsanwälte Dudda & Langebach
    Beckergrube 43-47
    23552 Lübeck

    TEL: +49(0)451 790788 0
    Fax: +49(0)451 790788 50

    kanzlei@anwaelte-dl.de

    http://www.anwaelte-dl.de

    Viel Erfolg

     

    Frank Krause

    • Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 4 Monaten von Frank Krause.
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