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Dirk Lerche
AdministratorMoin,
es tut sich was bei der Eingruppierung der Schulhausmeister!
Am 11. Dezember 2019 konnte vor dem Arbeitsgericht Bremen – Bremerhaven die Klage eines Schulhausmeisters in Bremen zur Eingruppierung in die Entgeltgruppe 7 nach der neuen Entgeltordnung TVöD-VKA in erster Instanz mit Hilfe von ver.di gewonnen werden.
Im Mitgliederbereich unter Info findet Ihr Näheres dazu sowie einen Artikel zum Thema EG7 aus „Der Personalrat“ (10/2018).
Danke an Ute für den Hinweis.
Dirk Lerche
Dirk Lerche
AdministratorDie GO aus Kiel ist jetzt abrufbar unter https://www.lagpr.de/best-practice-dienstvereinbarungen/
Bei der Gelegenheit nochmal der Hinweis:
Wer gute und beispielhafte Dienstvereinbarungen hat, sollte sie über das am ende der Seite befindliche Formular hochladen, damit alle Mitgliedspersonalräte darauf zugreifen können.
(Mitglieder – Best Practice Dienstvereinbarungen).Viele Grüße
Dirk
WebmasterDirk Lerche
AdministratorGuten Morgen in die Runde,
wenn so viel Interesse am Austausch von Geschäftsordnungen besteht, dann stelle ich unsere GO im Mitgliederbereich unter „Best Praxis“ zum Download zur Verfügung.
Viele Grüße
Dirk
GPR LH KielDirk Lerche
AdministratorHallo Britta,
bei Hardware greift wohl eher der §49 „Unterrichtung des PR“ und daher reicht die Kenntnisnahme. Solange der Arbeitsablauf durch die Hardware nicht verändert wird (wie z.B. bei Software), sehe ich keine MB nach §51.
Viele Grüße aus Kiel
DirkDirk Lerche
AdministratorWir sind in Kiel bei der Wahl von Dezernent*innen nicht in der Mitbestimmung. Wir bieten aber den Fraktionen unsere Beratung an. Dazu laden sie uns in ihre Vorstellungsrunden ein. Wir achten nochmal auf andere Dinge als das Parteibuch, z.B. auf Führungserfahrung und -qualifikation. Ein Recht auf Beteiligung haben wir aber nicht.
Ähnlich verfahren wir auch bei Führungskräften mit AT-Verträgen.
Es schadet nur selten, den Personalrat und die Gleichstellung mit ins Boot zu nehmen! Unsere Sicht der Dinge könnte manchmal noch zu weiteren Nachdenkprozessen bei den Entscheidenden führen.
Viele Grüße
DirkDirk Lerche
AdministratorHallo Sven,
welche Funktion hat ein Amtsdirektor bei Euch? Wird er von der Selbstverwaltung gewählt?
Wie wird er bezahlt? Evtl. AT?
Viele Grüße
Dirk (GPR Kiel)-
Diese Antwort wurde vor 5 Jahren, 8 Monaten von
Dirk Lerche geändert.
Dirk Lerche
AdministratorMoin Britta,
hier findest Du ein Urteil des ArbG Cottbus zu diesem Thema:
„Einem Betriebsratsmitglied ist es persönlich unzumutbar, während des Urlaubs das Ehrenamt auszuführen. Der Urlaub des Betriebsrats führt zu dessen zeitweiliger Verhinderung.
Durch rechtzeitige Anzeige beim Betriebsratsvorsitzenden könne die zeitweilige Verhinderung aufgehoben werden, wenn das Betriebsratsmitglied während des Urlaubs Betriebsratstätigkeiten ausführt.
Rechtsfolge ist jedoch für das verhinderte Betriebsratsmitglied nicht, dass der Jahresurlaub unterbrochen wird. Der Betriebsrat setzt in diesem Fall freiwillig seinen Urlaub ein.„
Begründung siehe hier: https://openjur.de/u/441156.html
VG Dirk
Dirk Lerche
AdministratorHallo Burkhard,
wir haben Ende 2015 zwei Stellen mit der EG10 ausgeschrieben.
Aufgaben:
- Bestandsaufnahme und Analyse der in Kiel vorhandenen integrationsorientierten Aufnahmestruktur,
- Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) in Grundsatzfragen der Aufnahme und Integrationssteuerung innerhalb der Stadtverwaltung,
- Erstellung und Fortschreibung eines Handlungskonzeptes auf Grundlage der Themenfelder des Flüchtlingspaktes Schleswig-Holstein,
- Weiterentwicklung, Pflege und Koordination verbindlicher Strukturen in der Kooperation der verschiedenen Akteurinnen/Akteuren in der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen,
- Koordination des ehrenamtlichen Engagements in Zusammenarbeit mit dem Ehrenamtsbüro und weiteren damit befassten Stellen,
- Aufbau und die Intensivierung der Netzwerkarbeit mit den Akteurinnen/Akteuren der Flüchtlingsaufnahme,
- Koordinierung von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen,
- Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung in diesem Themenfeld,
- Organisation von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für die mit der integrationsorientierten Aufnahme befassten Akteurinnen/ Akteure.
Voraussetzung für die Besetzung der Planstellen war ein Bachelorabschluss Sozialpädagogik/Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder ein abgeschlossenes Studium der Politik-, Kultur-, Medien- oder Verwaltungswissenschaften (Bachelor oder FH). Berücksichtigt wurden auch Absolventinnen und Absolventen mit Abschluss Diplom, Master oder Magister.
Viele Grüße
Dirk
Dirk Lerche
AdministratorHallo Ute,
eine Dienstvereinbarung ist keine Mitbestimmungsmaßnahme und daher gibt es auch keine 10-Tages-Frist. Es ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Dienststelle und Personalrat. Diese muss solange verhandelt werden, bis beide Parteien sich einig sind. Das kann manchmal auch Jahre dauern.
Etwas anderes währe eine Dienst- oder Geschäftsanweisung zu den Beurteilungsrichtlinien! Diese muss dem Personalrat als Maßnahme zur Zustimmung vorgelegt werden. Wenn Ihr noch offene Punkte dazu habt, könnt Ihr eine Fristverlängerung vereinbaren. Wenn die Dienststelle das nicht will, lehnt Ihr einfach ab, mit der Begründung, dass Ihr noch Beratungsbedarf habt.
Wie es Birte schon sagte: Keinen Druck machen lassen!
Viele Grüße aus Kiel
Dirk Lerche
Dirk Lerche
AdministratorHallo Brigitta,
in Kiel haben wir noch zum Teil eigene Reinigungskräfte.
An den Schulen läuft die Eigenreinigung nach und nach durch Altersabgang aus, aber für die großen Verwaltungsgebäude konnten wir an der Eigenreinigung festhalten.Die Reinigungskräfte sind bei uns in die EG2 eingruppiert. Die EG1 konnten wir nach vielen Diskussionen, auch mit der Unterstützung der Politik, erfolgreich verhindern. Zuständig dafür ist bei uns der öPR.
Viele Grüße
Dirk (GPR Kiel)
Dirk Lerche
AdministratorHallo PR Eck,
bei der Landeshauptstadt Kiel werden im KTE-Bereich keine 450 Euro Kräfte beschäftigt.
Viele Grüße
Dirk Lerche
GPR-VorsitzenderDirk Lerche
AdministratorHallo Burkhard,
woher hast Du die Information?
Viele Grüße aus Kiel
Dirk
Dirk Lerche
AdministratorHallo Joachim,
wir arbeiten gerade an einem für alle Vorgesetzten verpflichtenden Führungfeedback-Instrument, welches im Frühjahr 2017 zum Einsatz kommen soll.
VG Dirk
GPR Kiel27.09.2016 um 15:40 Uhr als Antwort auf: Teilnahme Gleichstellungsbeauftragte PR Sitzungen und Monatsgespräch #258Dirk Lerche
AdministratorHallo Amt Eider,
bei den Kieler Personalräten nimmt die Gleichstellungsbeauftragte nur dann an einzelnen Tagesordnungspunkten der Personalratssitzungen teil, wenn sie dazu als Sachverständige der Dienststelle geladen wird. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Teil der Dienststelle, auch wenn wir meistens thematisch eng zusammenarbeiten. Damit gehört sie nicht, wie die gewählte Schwerbehindertenvertretung oder JAV zum Kreis der Mitbestimmungsgremien.
Zum Monatsgespräch kann die Dienststellenleitung sie natürlich mitbringen.
Viele Grüße
Dirk Lerche
Vorsitzender des GPR der LH Kiel -
Diese Antwort wurde vor 5 Jahren, 8 Monaten von
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