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Sascha K.
ModeratorMoin,
bei uns hat das Kind einen anderen Namen. Wir nennen die Möglichkeit außer Haus bzw. zu Hause zu arbeiten „mobiles Arbeiten“. Es gibt die Möglichkeit auf Antrag, bis zu 2/5 der wöchentlichen Arbeitszeit, mobil zu arbeiten (in Sonder/Einzelfällen sogar mehr). D.h. der AG kann nicht vorschreiben, wo sich die Personen befinden. Diese Regelung betrifft alle Mitarbeitenden der Stadt und ist über eine DV geregelt. Das Ganze muß natürlich mit den Servicezeiten (Publikum usw.) harmonieren. Da die DV für alle gilt, ist sie natürlich auch für den Personalrat und auch für mich, als voll freigestelter PR Vorsitzender, bindend. Der einzige Unterschied ist, daß nicht die Vorgesetzten ihre Zustimmung geben mußten, sondern das der PR hierüber einen Beschluß gefasst hat und der Dienststellenleitung zur Kenntnis weitergeleitet wurde.
Personalratstätigkeiten im klassischen Sinne, wie Besuche der Außenstellen, treffen mit Kollegen, treffen mit anderen PR usw, bleiben von dieser Regelung natürlich völlig unberührt. Das sind Personalratstätigkeiten die als normale Dienstgänge verbucht werden und haben nichts mit „mobilem Arbeiten“ zu tun.
Liebe Grüße aus Mölln
Sascha
29.01.2026 um 15:00 Uhr als Antwort auf: Dienstanweisung: Verbot von künstlichen- und Gelnägeln sowie Nagellack #3600Sascha K.
ModeratorMoin, ich habe den Großteil an Hieroglyphen gelöscht. Der Rest des Textes steht noch da.
Viele Grüße
Sascha
Sascha K.
ModeratorMoin, ich bin mir da nicht wirklich sicher, ob die Ausschreibung wirklich schon Mitbestimmungspflichtig ist!? Ich persönlich würde eher sagen, daß Die Dienststelle generell erstmal ausschreiben kann was sie möchte. Wichtig ist im Rahmen der Mitbestimmung dann am Ende wohl eher ob der PR zustimmt oder eben nicht.
Grüße aus Mölln
Sascha
Sascha K.
ModeratorMoin, in der Regel werden wir von unserere Dienststelle über Abmahnungen nur kurz mündlich, aber nicht schriftlich informiert, weil wir dort eben nicht Mitbestimmungsberechtigt sind. Ob die betroffene Person sich dann an uns wendet, weil es Klärungsbedarf oder Unstimmigkeiten gibt, bleibt ja den Betroffenen überlassen.
Grüße aus Mölln
Sascha
Sascha K.
ModeratorMoin, wir haben das schon geklärt. Bei uns in Mölln, bleiben Stadthaus und Bücherei zwischen den Feiertagen geschlossen. Lohnt nicht wirklich für 1,5 Tage zu öffnen. es gibt nur Notbesetzungen im Standesamt, Ordnung, Kasse usw.
Grüße aus Mölln
Sascha
Sascha K.
ModeratorMoin, dann soll er doch. In § 4 ArbZG ist die Ruhepause doch ganz klar deklariert. Selbst bei den abweichenden Regelungen in § 7 steht nichts davon, das die Arbeitszeit überschritten werden darf. Dort steht lediglich, daß die Ruhezeit anders aufgeteilt werden kann. Hat bei uns auch schon massiv Ärger gegeben, weil die Kollegen z.T. Freitags genau 6 Stunden arbeiten. Wenn es dann mal länger werden sollte, Pech gehabt, entweder Pause machen oder selbst ans Bein binden. Ärgerlich wenn es manchmal nur um Minuten geht! Aber das gesetz schreibt es halt klar vor.
LG aus der Eulenspiegelstadt
Sascha
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